BMJ-Dr-Wolfgang-Brandstetter-Alterspension-statt-Schariapension-160104.pdf
Mag. Ingrid MOSCHIK (*1955 Villach)
Bundeslehrerin von 1980 bis 2015
Versicherungsnummer: 4509 010955
Naglergasse 73, A-8010 Graz
Telefon: 0650 – 8303850
ingrid.moschik@yahoo.de
https://sparismus.wordpress.com
Dr. Wolfgang BRANDSTETTER
Bundesministerium für Justiz (BMJ)
Museumstrassse 7, A-1070 Wien
Tel.: +43 1 521 52 2172
Tel.: 0800 99 99 99 (in Östereich kostenlos)
minister.justiz@bmj.gv.at
wolfgang.brandstetter@bmj.gv.at
https://www.justiz.gv.at/web2013/html/default/home.de.html
Graz, 4. Jänner 2016
Überprüfung von Frau Richter Mag. Ulrike Schuiki, BG Graz-Ost, wegen Verdachts auf Schariajustiz – BMJ Dr. Wolfgang Brandstetter
S. g. Bundesminister für Justiz
Sehr geehrter Herr Dr. Wolfgang BRANDSTETTER
Mit 1. September 2015 und Erreichen meines biologischen Alters von 60 Jahren, habe ich bei der PVA STMK ordnungsgemäss um Alterspension angesucht, nachdem ich mich mehr oder minder erfolgreich gegen eine Zwangspensionierung durch das Bezirksgericht Graz-Ost auf Anregung der Finanzprokuratur und als “Chefsache” gewehrt habe. Die Folge war ein nunmehr 8-jähriger Interessenskonflikt zwischen der Republik Österreich als hoheitliches Gewaltmonopol und mir als betrogene österreichische Bürgerin und betrogene Mutter dreier in Ausbildung befindlicher Kinder.
Eine Alterspension über Dritte, wie es durch die obsorgende Frau , Bezirksgericht Graz-Ost, praktiziert wird, ist für mich nicht akzeptabel. Ein Demenz-Gutachten nach Aktenlage durch Univ-Prof. Dr. Eva KÖRNER, die ich bis dato noch nicht persönlich kennengelernt habe und auf deren persönliche Bekanntschaft ich aus moralischen Gründen verzichten kann, empfinde ich als Inbegriff von Korruption und politisch instrumentalisierter Medizin.
1938-45 war es ideologisierte Anthropologie, um an die Vermögenswerte von Juden, Zigeunern und Andersdenkenden zu kommen. In Russland funktioniert es heute als “Rejderstwo-System” und in Graz scheint ein “Staat im Staat” in der österreichischen Justizverwaltung heranzuwachsen.
Diesen Frauen, Mütter, Kinder und Familien diskriminierenden Sachverhalt bezeichne ich inzwischen als Schariapension, sprich Pension par ordre du mufti, durch das Bezirksgericht Graz-Ost als Schariagericht.
Der Staat gibt, der Staat nimmt und die Korruption gewinnt.
Ich bitte Sie, Herr Justizminsiter Dr. BRANDSTETTER, eine Interne Revision mit Kassation des demokratieunwürdigen JN-Aktes am BG 631 einzuleiten, damit ich als österreichische Staatsbürgerin samt wohlgelittener Privatautonomie meine staatliche Alterspension per monatlicher Barauszahlung, rückwirkend ab 1. September 2015 und ohne weitere Verwaltungsschikanen, erhalten kann.
Mit Dank im Voraus
Ihre
Mag. Ingrid MOSCHIK
post scriptum:
1. Mitteilung von der PVA:
Betreff: Ihr E-Mail vom 30.11.2015
Von: Herbert HAUERSTORFER (herbert.hauerstorfer@pensionsversicherung.at)
An: ingrid.moschik@yahoo.de;
Datum: 12:27 Dienstag, 1.Dezember 2015
Sehr geehrte Frau Mag. Moschik,
in Bezug auf Ihre E-Mail vom 30. November 2015 kann ich mitteilen, dass auf Grund Ihres Antrages auf Zuerkennung einer Alterspension, der Anspruch auf ebendiese ab 1. September 2015 anerkannt wurde. Der diesbezügliche Bescheid sowie auch die entsprechende Nachzahlung ergingen am 17. November 2015 an Herrn Dr. Franz Unterasinger, in seiner Eigenschaft als vom Bezirksgericht Graz-Ost bestellten Sachwalter.
Ich hoffe, behilflich gewesen zu sein und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Abteilungsleiter-Stellvertreter
Herbert HAUERSTORFER
Ombudsmann
PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT
Hauptstelle
Spezielle Fragen und Ombudsstelle
Adresse:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Internet: 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1
+43 (0)50303 – 22201
+43 (0)50303 – 22290
herbert.hauerstorfer@pensionsversicherung.at
http://www.pensionsversicherung.at
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Anhänge
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2. Mitteilung von der SVA:
Betreff: AW: Ist Schariapension par ordre du mufti Österreichs vorauseilende Politik? – SVA-Präsidentin Mag. Ulrike Rabmer-Koller
Von: Mayerhofer Barbara (Barbara.Mayerhofer@hvb.sozvers.at)
An: ingrid.moschik@yahoo.de;
Datum: 13:21 Donnerstag, 17.Dezember 2015
Sehr geehrte Frau Mag.a Moschik!
Ihr Ersuchen um monatliche Barauszahlung Ihrer staatlich garantierten Alterspension haben wir aus Zuständigkeitsgründen an die Pensionsversicherungsanstalt zur direkten Bearbeitung weitergeleitet.
Wir dürfen in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass der Hauptverband gegenüber der Pensionsversicherungsanstalt nicht weisungsberechtigt ist. Weiters sind wir keine Rechtsmittelinstanz bzw. keine Aufsichtsbehörde und haben daher auch keine Möglichkeit, eine Entscheidung der Pensionsversicherungsanstalt zu verändern.
Wir bedauern daher, Ihnen nicht direkt weiterhelfen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michaela Gmoser
AL-Stv. 12-REP Recht/Personal
Hauptverband der
österreichischen
Sozialversicherungsträger
Wien 3 · Kundmanngasse 21
http://www.hauptverband.at
T +43 (0) 1 / 711 32-1202
F +43 (0) 1 / 711 32-3775
Mailadressen (soweit im Einzelfall nicht abweichend festgelegt)
dienstlich mailto: recht.allgemein@hvb.sozvers.at
persönlich mailto: michaela.gmoser@hvb.sozvers.at (keine tägliche Bearbeitung möglich)
