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Offener Antrag auf Rücknahme der rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakte GZ: 631 233P12/08v – 999 bzw. GZ: 631 230P9/12m – LBE

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Volksanwaltschaft-Wien-Bezirksgericht-Graz-Ost-130424.pdf

Weisung-zur-Anregung-Hubert-Dr-Steuxner

Anregung-zur-Besachwalterung-1-Dr-Jutta-Rabl

Richterin setzt Weisung der Finanzprokuratur um.

Richterin setzt Weisung der Finanzprokuratur um.

Mag. Ingrid MOSCHIK Zweifache OGH-Gläubigerin gg die Republik Österreich (GZ 9ObA14/08m, GZ 9ObA79/10y) Naglergasse 73 A-8010 Graz E-Mail: ingrid.moschik@yahoo.de

Volksanwaltschaft Singerstraße 17 Postfach 20 A-1015 Wien kostenlose Servicenummer: 0800 223 223 (täglich von 8:00 bis 16:00 Uhr) Telefonnummer: +43 / (0)1 / 515 05-0 Fax: +43 / (0)1 / 515 05-150 / -190 E-Mail: post@volksanw.gv.at

Volksanwalt Dr. Peter Kostelka E-Mail: vaa@volksanwaltschaft.gv.at

Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek E-Mail: vab@volksanw.gv.at

Volksanwältin Mag.a Terezija Stoisits E-Mail: vac@volksanwaltschaft.gv.at

Parlament der Republik Österreich Dr. Karl Renner-Ring 3 A-1017 Wien barbara.prammer@parlament.gv.at fritz.neugebauer@parlament.gv.at martin.graf@parlament.gv.at josef.cap@spoe.at karlheinz.kopf@oevpklub.at heinz-christian.strache@parlament.gv.at eva.glawischnig@gruene.at josef.bucher@parlament.gv.at klub@spoe.at office@oevpklub.at parlamentsklub@fpoe.at infopool@gruene.at parlamentsklub@bzoe.at

Graz, 24. April 2013

Offener Antrag auf Rücknahme der rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakte GZ: 631 233P12/08v – 999 bzw. GZ: 631 230P9/12m – LBE Sehr geehrte Volksanwaltschaft! Sehr geehrte Frau Volksanwält Dr. Gertrude Brinek Sehr geehrte Frau Volksanwält Mag.a Terezija Stoisits Sehr geehrte Herr Volksanwalt Dr. Peter Kostelka Sehr geehrte Frauen und Herrn Parlamentarier! S.g. Frau Präsident des NRs Mag.a Barbara PRAMMER S.g. Herr Zweiter Präsident des NRs Fritz NEUGEBAUER S.g. Herr Dritter Präsident des NRs Mag. Dr. Martin GRAF S.g. Herr SPÖ-Klubvorsitzender Dr. Josef CAP S.g. Herr ÖVP-Klubvorsitzender Karlheinz KOPF S.g. Herr FPÖ-Klubvorsitzender Heinz-Christian STRACHE S.g. Frau Grünen-Klubvorsitzende Dr. Eva GLAWISCHNIG S.g. Herr BZÖ-Klubvorsitzender Josef BUCHER S.g. Herr TEAM-STRONACH-Klubvorsitzender Robert LUGAR Nach mehr als fünf Jahren politisch motivierter Sachwalterschaft, wende ich mich zum wiederholten Male an Sie, ehrenwerte Volksanwälte und Parlamentarier, mit der Bitte, die leidige „Causa Moschik“ einvernehmlich und in Abwägung aller Interessen aller Konfliktparteien zu beenden. Da die generalpräventiv missbrauchte „außerstreitige Gerichtsbarkeit“ in Graz aus dem Ruder läuft, sollten Sie sich als demokratische Kontrollorgane umgehend für eine menschenwürdige Lösung starkmachen. Zwangsmaßnahmen wie Nulldiät für eine fünfköpfige Familie oder die angedrohte Unterbringung und pharmakologische Fixierung in einer geschlossenen Anstalt erinnern mich sehr an die Verhältnisse von 1938-45. Auch der EU-Justizindex für Österreich ist mit Platz 11 von 27 mehr als unrühmlich. Steuerzahler sollte nicht länger mit Schildbürgerstreichen sprich mehr als 100 überflüssigen gerichtlichen Verfahren belastet werden. Mein Humankapital als transdisziplinäre Mathematikerin, Physikerin und Künstlerin könnte noch werteschaffende Dienste an der Republik Österreich leisten. Korrupte Beamte und Richter mit Kickbacks zu versorgen, ist wahrlich wenig zufriedenstellend. Deshalb stelle ich den Antrag auf Rücknahme „rechtswidrig begünstigender Verwaltungsakte“ mit Wirkung für die Vergangenheit am BG Graz-Ost und begründe diesen folgend: Der Begünstigte des Verwaltungsaktes hat durch arglistige Täuschung, Drohung bzw. Bestechung erwirkt, dass die obgenannten Verwaltungsakte auf Angelegenheiten beruhen, die der Begünstigte vorsätzlich und grob fahrlässig in wesentlichen Beziehungen unrichtig bzw. unvollständig in Auftrage gegeben hat und die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes kannte. Die beiden begünstigenden BG-Graz-Ost-Akte, GZ: 631 233P12/08v – 999 bzw. GZ: 631 230P9/12m – LBE, sind Akte mit menschenverachtender und existenzbedrohender Dauerwirkung (Entzug der Existenzgrundlage mittels Entrechtungszenario) gegen eine Mutter mit drei Kindern in Schulausbildung und Bundesvertragsbedienstete (seit 1980). Die beiden Verwaltungsakte sind begünstigend für die betreibende Partei (LSR für STMK bzw. die Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur), welche laut AV-Papier eine Weisung an die „unabhängige“ Richterin Dr. Jutta RABL am LG für Zivilrechtssachen vom 20.2.2007 bereits zu Beginn des Arbeitsrechtsstreites mit der GZ 37Cga2/07k vom 5.1.2007 zwecks Anregung zur Sachwalterschaft für die Klägerin kurz vor dem dritten Rechtszug in Auftrag gegeben hatte (AV-Papier mit Chiffrierungs-Stempel, autorisiert von Herrn Dr. Hubert STOIXNER, Finanzprokuratur, beiliegend). Die beiden rechtswidrigen Verwaltungsakte des BG Graz-Ost, GZ: 631 233P12/08v – 999 bzw. GZ: 631 230P9/12m – LBE, beruhen auf Angaben, die der Begünstigte vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat. Der Begünstigte kannte die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes und hat infolge grober Fahrlässigkeit die erforderliche Sorgfaltspflicht in besonders schwerem Maße verletzt. Die beiden „Beschlüsse“ des BG Graz-Ost vom 19.10.2010 bzw. vom 20.10.2010 gegen eine Bundesvertragsbedienstete wurden aufgrund eines Scheingutachtens per Ferndiagnose durch eine willfährige Gutachterin Univ. Prof. Dr. Eva Körner im Auftrage der begünstigten Partei fälschlicherweise angefertigt. Sie sind absolut nichtig. Die Sachverständige Univ. Prof. Dr. Eva KÖRNER hat sich bei Erstellung ihres „Gefälligkeits-Gutachtens“ betreff des Gesundheitszustandes der Klägerin gegen die Republik Österreich einer strafrechtlichen Verletzung durch Erstellung eines Abwesenheits-Gutachten der Wahrheitspflicht schuldig gemacht. Die Beschlüsse des BG Graz-Ost sind erwirkt vom Begünstigten zum Schaden der betroffenen Partei (Totalschaden). Bei den Beschlüssen haben Richter des BG Graz-Ost bzw. des LG Graz (Dr. Jutta RABL) mitgewirkt, die sich in Beziehung auf den Rechtsstreit einer strafbaren Verletzung ihrer Amtspflicht gegen die Partei schuldig gemacht haben. Durch die „Beschlüsse“ wurde das rechtskräftige Urteil eines ordentlichen Höchstgerichtes (9ObA14/08m vom 3.3.2008) aufgehoben. Alle Richter haben denselben Dienstgeber wie die Klägerin, den Bund. Es besteht somit der Verdacht, dass das Gericht befangen und nicht unabhängig ist (vgl. dazu den Justizindex vom März 2013 für Österreich). Die „Beschlüsse“ des BG-Ost beruhen auf Verletzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten ART 6 der EMRK und verhindern so die Umsetzung der EU-Norm des Grundrechtsschutzes und des Rechtsschutzes zwecks Zugang zum Recht in streitigen Arbeitsrechtsangelegenheiten. Mein Kunstweblog sparismus.wordpress.com gibt tiefe Einblicke in die österreichische Verwaltungskultur und in die politische Landschaft, in der schon wieder ein „faschistisches Unwetter“ aufzuziehen scheint. Ich ersuche daher die Volksanwaltschaft um die ehestmögliche Rücknahme (Vernichtung der gefälschten Papiere) der beiden rechtswidrig begünstigenden Verwaltungsakte mit Dauerwirkung und laufenden Geldleistungen seit 30.4.2008 (zwingend anfallende Entgelte aus dem aufrechten Dienstvertrag GZ III Mo 134/15-1993 an politisch gewünschte, aber rechtswidrig bestellte Dritte: RA Dr. Helwig KEBER bzw. RA Dr. Franz UNTERASINGER). Vielen Dank im Voraus Mit lieben Grüssen Mag. Ingrid Moschik P.S.: „Die Bilanz des Salzburger Schreckens“ (Die Presse, 24.4.2013, Seite 3, Inland, von Claudia LAGLER) Nicht (genau) hinschauen! Dieses banken-, verwaltungs- und justizpolitisches Motto könnte auch in Graz bei der „Causa Moschik“ seit 2006 strukturell zutreffen. Ineffizienz und Intransparenz des Establishments sind aber konstituierende Merkmale der Korruption, die es seit der Installation der WKStA einzudämmen gilt. Oder ist alles nur Augenauswischerei?



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