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Bereitet #Justizminister #Clemens #Jabloner mit „#Justiz #Internet“ #Österreich für den „#Neuen #Weg“ unter #Bundeskanzler in spe #Sebastian #Kurz vor?

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Oesterreich-s-Rechtsschutzstelle-im-Namen-von-Justizminister-Univ-Prof-Dr-Clemens-Jabloner-zur-Causa-Mag-Ingrid-Moschik-2019-11-04.pdf

Oesterreich-s-Rechtsschutzstelle-im-Namen-von-Justizminister-Univ-Prof-Dr-Clemens-Jabloner-zur-Causa-Mag-Ingrid-Moschik-2019-11-20.pdf

Re: Antwort: Internet Kontakt von Ingrid Moschik
Von:Ingrid Moschik (ingrid.moschik@yahoo.de)
An:iii1_bk@bmvrdj.gv.at; clemens.jabloner@justiz.gv.at
Datum:Mittwoch, 20. November 2019, 19:39 MEZ

Sehr geehrter Bundesminister Jabloner

Wie schon erwähnt, handelt es sich am BG Graz-Ost um Nichtakte, um ein NULLUM, welches nicht rechtsmitteltauglich ist. Ein Instanzenzug wie von Ihnen vorgeschlagen, ist hinfällig.

Weiters dürfen aus Scheinakten keinerlei Rechtsfolgen abgeleitet werden.

Ich ersuche Sie daher nochmals, diese peinliche Angelegenheit zu beenden und sie einer menschenwürdigen Lösung (Zugang zu meiner Alterspension als Bundesvertragsbedienstete wie jeder andere Österreicher) zuzuführen.

Mit lieben Grüssen und Dank im Voraus

Ihre

Mag. Ingrid Moschik

PS.: die Causa Mollath ist die Causa Moschik in Österreich

Am Mittwoch, 20. November 2019, 10:12:29 MEZ hat III1_bk@bmvrdj.gv.at Folgendes geschrieben:

Sehr geehrte Frau Mag. Moschik,

dem Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz ist es als Verwaltungsbehörde aufgrund des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Gewaltentrennung nicht erlaubt, in konkrete Gerichtsverfahren einzugreifen.

Sie haben jedoch die Möglichkeit, alle für Ihren konkreten Fall vorgesehenen Rechtsmittel zu ergreifen. Eine Beratung hierzu ist immer Dienstags zwischen 8 und 12 Uhr im Rahmen des Amtstags bei ihrem Wohnsitzgericht möglich.

Eine Überprüfung der gerichtlichen Entscheidungen ist im Instanzenzug hinreichend gewährleistet.

Mit freundlichen Grüßen

Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz
Kompetenzstelle III PKRS

RECHTSSCHUTZSTELLE

Museumstraße 7, 1070 Wien
Tel.: 0800 99 99 99 und +4315263686
E-Mail: III1_bk@bmvrdj.gv.at
http://www.bmvrdj.gv.at

„Justiz Internet“ —18.11.2019 15:07:09—URL: https://www.justiz.gv.at/html/default/2c94848b4b92ce25014c2c3801e61436.de.html Anrede: Frau Tit

Von: „Justiz Internet“
An: III1_BK@bmj.gv.at
Datum: 18.11.2019 15:07
Betreff: Internet Kontakt von Ingrid Moschik

URL: https://www.justiz.gv.at/html/default/2c94848b4b92ce25014c2c3801e61436.de.html

Anrede: Frau
Titel: Mag.
Vorname: Ingrid
Nachname: Moschik
Strasse: Naglergasse 73
PLZ: 8010
Ort: Graz
Telefon: 0650 8303850
Fax:
E-Mail: ingrid.moschik@yahoo.de

Nachricht: Sollte nicht Justizminister Univ.-Prof. Dr. Clemens Jabloner fingierte Prozessführung durch Richterin Mag. Ulrike SCHUIKI, Bezirksgericht Graz-Ost, in Österreich noch rechtzeitig stoppen?

Sehr geehrter Herr Justizminister Univ-Prof. Dr. Jabloner!

Die Vorgeschichte zu meiner “vorzeitigen Pensionierung” als AHS-Lehrerin in Mathematik und Physik – Spezialgebiet “Autonomes Problemlöseverhalten im Mathematikunterricht” – am 1. September 2015 ist mehr als peinlich.

Langgeführt, kurzgefasst:

Weisung per “Aktenvermerk” durch HR Dr. Hubert STEUXNER, Finanzprokuratur,

Anregung durch Frau HR Richter Dr. Jutta RABL, LG für ZRS als Arbeitsgericht Graz,

Verfahrens-Akkommodation durch Herrn Richter Dr. Peter HOCHNETZ, LG für ZRS als Arbeitsgericht Graz,

Verfahrens-Akkommodation durch Frau Richter Mag. Silvia TRIEBEL, LG für ZRS als Arbeitsgericht Graz,

Verfahrens-Akkommodation durch Frau Richter Mag. Alice GASSNER, LG für ZRS als Arbeitsgericht Graz,

Sachwalterschaft (fingierte „akute Erstanhörung“) durch Herrn Richter Dr. Peter JANK, BG Graz-Ost, der auch den schwarzhumorigen Titel „Krebs SS“ zu führen pflegt,

Sachwalterschaft (fingierte „bestätigte Erstanhörung“) durch Frau Richter Dr. Silvia KRAINZ, BG Graz-Ost,

Vermögenssachwalterschaft (fingiertes ärztliches Gutachten durch Frau Univ.-Prof. Dr. Eva KÖRNER) durch Frau Richter Mag. Anita SCHMIDBAUER, BG Graz-Ost,

GZ „631 230 P 9/12m – LBE“

Vermögenssachwalterschaft (Rechtsanwalt Dr. Helwig KEBER regt sich zum Vermögenssachwalter in „dringlichen Angelegenheiten“ an) durch Herr Richter Mag. Reinhard HERGL, BG Graz-Ost,

Vermögenssachwalterschaft (Anregung zu einem „Grazer 999-Verfahren“ durch Herrn Univ.-Prof. Dr. Manfred WALZL) durch Herrn HR Richter Dr. Harald KRENN, BG Graz-Ost und BG Frohnleiten,

GZ “631 233 P 12/08v – 999”

Vermögenssachwalterschaft („Prozess-Splitting“ in einen analogen und digitalen Akt) durch Frau Richter Dr. Silvia JURTELA, BG Graz-Ost,

„lebenslängliche“ Vermögenssachwalterschaft (Rechtsanwalt Dr. Franz UNTERASINGER für „mündelsichere Veranlagung“ meiner Alterspension bei der Raiffeisen Landesbank Steiermark bzw. RLB 38000) durch Frau Richter Mag. Ulrike SCHUIKI, BG Graz-Ost,

GZ “631 252 P 457/13g – 281”

allsamt rabulistisch über Jahre gesteuert durch HR Dr. Helmut ZIEHENSACK, Finanzprokuratur.

„Too big to fail“ scheint als zwingende Logik der ganzen sensiblen Angelegenheit – Causa Moschik – innezuwohnen.

Ich fordere von Ihnen, sehr geehrter Herr Justizminister Univ-Prof. Dr. Jabloner, die komplette Überprüfung und absolute Nichtung aller fingierten Unterlagen (Entrechtungsspiele wie 1938-45), um den Weg zu meiner verfassungskonformen Alterspension demokratiepolitisch zu gewährleisten.

Vielen Dank im Voraus.

Ihre

Mag. Ingrid Moschik

Antwort: Internet Kontakt von Ingrid Moschik
Von:iii1_bk@bmvrdj.gv.at
An:ingrid.moschik@yahoo.de
Datum:Montag, 4. November 2019, 11:18 MEZ
Sehr geehrte Frau Mag. Moschik,

in Angelegenheiten der PVA Landesstelle Steiermark kommt dem Bundesministerium für VRD und Justiz keinerlei Aufsicht- oder sonstige Prüfungsbefugnis zu. Die verfassungsrechtliche Grenzziehung und Aufgabenverteilung ist ebenso einzuhalten wie die gesetzlich festgelegten Rechtszüge in dem von Ihnen genannten Verwaltungsverfahren. Dem Herrn Bundesminister kommt hier nicht die Funktion einer Rechtsmittelinstanz zu, weshalb wir bedauerlicher Weise keine Hilfestellung in dieser Angelegenheit anbieten können.

Mit freundlichen Grüßen

Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz
Kompetenzstelle III PKRS

RECHTSSCHUTZSTELLE

Museumstraße 7, 1070 Wien
Tel.: 0800 99 99 99 und +4315263686
E-Mail: III1_bk@bmvrdj.gv.at
http://www.bmvrdj.gv.at

„Justiz Internet“ —31.10.2019 05:59:21—URL: https://www.justiz.gv.at/html/default/2c94848b4b92ce25014c2c3801e61436.de.html Anrede: Frau Tit

Von: „Justiz Internet“
An: III1_BK@bmj.gv.at
Datum: 31.10.2019 05:59
Betreff: Internet Kontakt von Ingrid Moschee

URL: https://www.justiz.gv.at/html/default/2c94848b4b92ce25014c2c3801e61436.de.html

Anrede: Frau
Titel: Mag.
Vorname: Ingrid
Nachname: Moschik
Strasse: Naglergasse 73
PLZ: 8010
Ort: Graz
Telefon: 0650 8303850
Fax:
E-Mail: ingrid.moschik@yahoo.de

Nachricht:
Ist „anlasslose Alterspension über Dritte auf ein Raiffeisen-Todeskonto“ die neue Rechtslogik in Österreich?

Sehr geehrter Herr Justizminister Univ-Prof. Dr. Jabloner!

Der Anlass meines Schreibens an Sie, sehr geehrter Herr Justizminister Univ-Prof. Dr. Jabloner, ist mein Fremdschämen für den Rechtsstaat Österreich vor der Weltöffentlichkeit. Selbstreflexion scheint in bestimmten Kreisen der österreichischen Justiz infolge ideologisch kognitiver Verzerrung wieder einmal ausgeblendet zu werden.

Seit 1. 9. 2015 habe ich Anspruch auf Alterspension (*1955 Villach, 1974-2015 ASVG). Mein bei PVA Landesstelle Steiermark eingereichter Antrag auf Alterspension ist bis heute, 19. 6. 2019, ohne Bescheid an mich geblieben.

Warum?

Vermögenssequestrierung aus „niederen Motiven“ (auch die industrialisierte „Arisierung“ jüdischer Vermögenswerte erfolgte auf diesem Niveau).

Eine „Im Namen der Republik Österreich“ punitiv praktizierte „anlasslose Alterspension über Dritte auf ein Raiffeisen-Todeskonto“ ist „systemisches Mobbing“ (Anregung durch die Finanzprokuratur, fingierte Erstanhörung, fingiertes Gutachten, mehrfaches Prozess-Splitting, händischer Akt, sieben involvierte RichterInnen des Bezirksgerichts Graz-Ost) – samt und sonders ein normenelastischer Tatbestand, den ich aus Liebe zu Österreich mit demokratisch-republikanischer Bundesverfassung nie und nimmer hinnehmen will.

Deswegen will ich meine staatlich garantierte Alterspension aus „erster Hand“, auf ein selbstgewähltes Bankenkonto und selbstbestimmt konsumieren.

Sollte Rechtsstaatlichkeit, Rechtssicherheit und Rechtsfrieden in Österreich nicht auch ein tiefes Anliegen von Ihnen, sehr geehrter Herr Justizminister Univ-Prof. Dr. Jabloner, sein?

Ich erwarte mir von der PVA Landesstelle Steiermark einen verfassungskonformen Alterspensionsbescheid.

Vielen Dank im Voraus


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