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Bekennt sich die bankenschlichtung oesterreich unter Ombudsmann Dr. Gerhard Hopf zum “Grazer Mündelzirkus”?

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Dr-Gerhard-Hopf-bankenschlichtung-oesterreich-13-06-2013.pdf
Betreff: Mag. Ingrid Moschik – Kontoüberweisung; Geldwäsche
Von: office@bankenschlichtung.at (office@bankenschlichtung.at)
An: ingrid.moschik@yahoo.de;
Datum: 14:01 Donnerstag, 13.Juni 2013

GSK 177/Moschik/2013 13.6.2013

Mag. Ingrid Moschik – Kontoüberweisung; Geldwäsche

Sehr geehrte Frau Mag. Moschik !

Zu Ihrer Beschwerde betreffend die Raiffeisenlandesbank Steiermark AG möchte ich Folgendes festhalten.

Wie ich in den von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen und auch den Informationen auf Ihrer Homepage entnehmen kann, hat das Gericht für Ihre Angelegenheiten einen Sachwalter bestellt.

Ich empfehle Ihnen daher, sich in Bankangelegenheiten an diesen Sachwalter oder das Gericht zu wenden.

Die Schlichtungsstelle kann nur auf deren Initiative tätig werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Gerhard Hopf
Ombudsmann

Gemeinsame Schlichtungsstelle der
Österreichischen Kreditwirtschaft
1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63
Tel.-Nr.: +43 (0)1/505 42 98
Fax-Nr.: +43 (0)1/505 44 74
E-Mail: office@bankenschlichtung.at
http://www.bankenschlichtung.at



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