Zitat aus dem inkriminierten Original:
“RAIFFEISEN-LANDESBANK STEIERMARK AG
BLZ: 38000
DVR: 0040495
BIC: RZSTAT2G
KONTONUMMER: 4.509.139
IBAN: AT41 3800 0000 0450 9139
BIC: RZSTAT2G
*MÜNDELGELD* WERT BETRAG IN EUR
ALTER KONTOSTAND 0,00
Lohn/Gehalt 00203243/201009
SCT: PMN36820100906014588
Landesschulrat f. STMK 1509 110.579,21
“Wenn’s um meine Vorsorge geht,
ist nur eine Bank meine Bank.”
ABS: Postfach 847, 8011 Graz, 38000
(EINGEGANGEN
23. Sep. 2010
RA Dr. Unterasinger)
Mag. Ingrid Moschik
Mündelgeld GZ: 233 P 12/08v
p. A. SW Dr. Franz Unterasinger
Radetzkystraße 8/1
8020 Graz
POS SUMME GUTSCHRIFTEN 110.579,21
SUMME LASTSCHRTIFTEN 0,00
NEUER KONTOSTAND
GUTHABEN 110.579,21
AUSZUG 1/BLATT 001 VOM 15.09.2010
Raiffeisen
Meine Bank”
Mag. Ingrid Moschik
Staatsmündelkünstlerin der Republik Österreich
ingrid.moschik@yahoo.de
post scriptum:
http://de.wikipedia.org/wiki/Einheitlicher_Euro-Zahlungsverkehrsraum
SEPA oder S€PA
(Abkürzung für englisch Single Euro Payments Area, deutsch Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum)
ist ein Projekt zur Vereinheitlichung von bargeldlosen Zahlungen. Ziel des Projektes ist ein europaweit einheitlicher Zahlungsraum für bargeldlose Zahlungen in Euro, wobei aber die teilnehmenden Gebiete weit über die Euro-Staaten hinausgehen. In diesem übernationalen Zahlungsraum sollen Kunden keine Unterschiede mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen erkennen können.
Voraussetzung ist ein übernationales Gebiet mit einem Bankwesen, das Zahlungen nach einem schnellen, sehr effektiven, standardisierten und länderübergreifenden Verfahren erlaubt. Das SEPA-Verfahren legt einen solchen Standard fest.
Das Verfahren soll bereits ab August 2014 im Geschäftsverkehr anstelle der alten Überweisungsverfahren generell benutzt werden. Diese stehen für Privatnutzer nur noch bis Februar 2016 zur Verfügung, werden aber bereits jetzt (Februar 2014) nicht mehr offiziell erwähnt.
Möglichkeiten des Zahlungsverkehrs
Seit Anfang November 2009 sind folgende Möglichkeiten des SEPA-Zahlungsverkehrs für die Bankkunden nutzbar:
SEPA-Überweisungen (SEPA Credit Transfer)[10] – seit 28. Januar 2008. Für die Angabe des SEPA-Verwendungszwecks (SVWZ) stehen bei Überweisungen 140 Zeichen zur Verfügung, die auf dem elektronischen Kontoauszug mit dem Kürzel „SVWZ+“ eingeleitet werden.
SEPA-Basislastschriften (SEPA Direct Debit CORE/COR1)[11]
SEPA-Firmenlastschrift (SEPA Direct Debit B2B)[11] hat kürzere Fristen und auch kein Widerspruchsrecht. Sie wird nur zwischen Unternehmen genutzt, daher „B2B“ (Business-to-business)[12]
SEPA-Kartenzahlungen (SEPA Cards Framework)
Wesentlich ist, dass diese Möglichkeiten vollautomatisch (Straight Through Processing), d. h. ohne manuelle Eingriffe abgewickelt werden können. Seit dem 1. Februar 2014 gilt, wenn Absender und Empfänger Konten bei deutschen Banken haben, ist die Angabe von BIC und Bankname nicht erforderlich.[13] Zahlungsempfänger und Zahlende dürfen gemäß Artikel 9 der SEPA-Verordnung auch nicht mehr verlangen, dass der jeweils andere ein Konto in einem spezifischen EU-Mitgliedsstaat unterhält, alle Konten, die per SEPA erreichbar sind, sind gleichwertig.[13][1]
