
Kunst ist die Verortung der Zukunft in der Gegenwart. Deshalb muss sie medizinisch begutachtet und strafrechtlich verfolgt werden, solange, bis Österreich von der Kunst geheilt und von der Zukunft befreit ist.
Zitat aus dem inkriminierten Original:
“RAIFFEISEN-LANDESBANK STEIERMARK AG
BLZ: 38000
DVR: 0040495
BIC: RZSTAT2G
KONTONUMMER: 4.509.139
IBAN: AT41 3800 0000 0450 9139
BIC: RZSTAT2G
*MÜNDELGELD* WERT BETRAG IN EUR
ALTER KONTOSTAND 0,00
Lohn/Gehalt 00203243/201009
SCT: PMN36820100906014588
Landesschulrat f. STMK 1509 110.579,21
“Wenn’s um meine Vorsorge geht,
ist nur eine Bank meine Bank.”
ABS: Postfach 847, 8011 Graz, 38000
(EINGEGANGEN
23. Sep. 2010
RA Dr. Unterasinger)
Mag. Ingrid Moschik
Mündelgeld GZ: 233 P 12/08v
p. A. SW Dr. Franz Unterasinger
Radetzkystraße 8/1
8020 Graz
POS SUMME GUTSCHRIFTEN 110.579,21
SUMME LASTSCHRTIFTEN 0,00
NEUER KONTOSTAND
GUTHABEN 110.579,21
AUSZUG 1/BLATT 001 VOM 15.09.2010
Raiffeisen
Meine Bank”
Mag. Ingrid Moschik
Staatsmündelkünstlerin der Republik Österreich
ingrid.moschik@yahoo.de
post scriptum:
Marburger Kai 49
8010 Graz
http://www.streetsofgraz.at/doc.ccc?n=1282&q=Marburger%20KAi&qf=10&d=1859&x=QHGPLCOG
Marburger Kai
Bezirk 1
Map-ID3997183
Art Geographisch
Benennjahr 1926
Umbennenung vor 1918
vorher[id]:1861
Diese Kaistraße wurde ab 1858 angelegt und hat eine monumentale historische Verbauung.
1868 wurde sie Strassoldo-Quai benannt, nach dem Statthalter der Steiermark Michael Graf Strassoldo-Graffenberg (1853 bis 1865),
1870 in Stadt-Quai umbenannt und hieß
ab 1894 Stadtkai.
Seit 1926 heiß die Straße Marburger Kai.
Quelle: Kubinzky, Karl A. und Wentner Astrid M.: Grazer Straßennamen. Herkunft und Bedeutung, 1., Auflage. Graz 1996. S. 261-262.
-laut Kubinzky
Maribor (Marburg) ist mit 90.565 Einwohnern (Stand: 2006) die zweitgrößte Stadt Sloweniens. Sie ist ein römisch-katholischer Erzbischofssitz und beherbergt seit 1975 die Universität Maribor. Sie liegt eingebettet in die Natur des Pohorje-Gebirges auf der einen Seite und ist umgeben von den Weinbergen und dem Flusslauf der Drau, der die Stadt zweigeteilt hat, auf der anderen Seite. Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Maribor
-laut Recherche
http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_denkmalgeschützten_Objekte_in_Graz/Innere_Stadt
Die Liste der denkmalgeschützten Objekte in Graz/Innere-Stadt enthält die denkmalgeschützten, unbeweglichen Objekte des I. Grazer Stadtbezirks Innere Stadt.
Landesgericht, ehem. Civil-Justizpalast, 2011
ObjektID: 56692
Marburger Kai 49
♁Standort
KG: Innere Stadt
http://de.wikipedia.org/wiki/Oberlandesgericht_Graz
Das Oberlandesgericht Graz (Abkürzung: OLG Graz)
ist
ein Gericht in Graz.
Seine räumliche Zuständigkeit erstreckt sich auf die Länder Kärnten und Steiermark.
Oberlandesgerichte sind die Rechtsmittelgerichte der Landesgerichte in seinem Zuständigkeitsbereich.
Namentlich sind dies die folgenden vier Landesgerichte:
Landesgericht Klagenfurt für Kärnten
Landesgericht Leoben für die nördliche Steiermark
Landesgericht für Strafsachen Graz sowie
Landesgericht für Zivilsachen Graz für die südliche Steiermark[1][2]
Der Präsident des OLG ist Leiter der Justizverwaltung sämtlicher Gerichte seines Sprengels. Der derzeitige Präsident ist Manfred Scaria[3].
http://www.justiz.gv.at/web2013/html/default/2c9484853f60f1650140a11a1cda0648.de.html
REPUBLIK ÖSTERREICH
LANDESGERICHT FÜR ZIVILRECHTSSACHEN GRAZ
ZUSTÄNDIGKEIT
Das Landesgericht für Zivilrechtssachen ist in erster Instanz für alle Rechtssachen mit einem Streitwert über 15.000 Euro und – unabhängig vom Streitwert – unter anderem für Amtshaftungsfälle sowie für Arbeits- und Sozialrechtsachen, Insolvenzsachen sowie Firmenbuchangelegenheiten der südlichen Steiermark (politische Bezirke Deutschlandsberg, Graz, Graz-Umgebung, Hartberg-Fürstenfeld, Leibnitz, Südoststeiermark, Voitsberg und Weiz) zuständig.
Bis zum Jahr 2016 ist eine stufenweise Anhebung der Streitwertgrenze auf über 25.000 Euro geplant. Zu beachten ist, dass bestimmte Rechtssachen – unabhängig vom Streitwert – den Bezirksgerichten zugewiesen sind (insbesondere familien- und mietrechtliche Streitigkeiten).
In zweiter Instanz ist das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz für die Behandlung der Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Bezirksgerichte Deutschlandsberg, Feldbach, Fürstenfeld, Graz-Ost, Graz-West, Leibnitz, Voitsberg und Weiz zuständig.
GESCHÄFTSVERTEILUNG – AUSZUG
Eine Geschäftsverteilung enthält detaillierte Regelungen, die die anfallenden Geschäfte im Voraus auf die Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie Bezirksanwältinnen und Bezirksanwälte verteilen. Diese Regelungen werden gemeinsam mit zahlreichen weiteren Informationen in Form einer Geschäftsverteilungsübersicht kundgemacht, die im Amtsgebäude angeschlagen ist. Zur leichteren Verständlichkeit wird hier nur ein Auszug aus dieser Geschäftsverteilungsübersicht wiedergegeben, um eine erste Orientierung über die Aufgabenbereiche der hier tätigen Bediensteten zu vermitteln. Dabei sind gewisse Vereinfachungen unvermeidlich. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen daher nicht dazu geeignet sind, das für die Behandlung einer bestimmten Sache im Einzelfall zuständige Organ mit Sicherheit zu ermitteln.
http://www.justiz.gv.at/web2013/html/default/2c9484853f60f1650140a04cc8c40514.de.html
REPUBLIK ÖSTERREICH
OBERLANDESGERICHT GRAZ
ZUSTÄNDIGKEIT
Die Oberlandesgerichte (Gerichtshöfe zweiter Instanz) entscheiden in Zivil- und Strafsachen stets als Rechtsmittelgerichte gegen Entscheidungen der Landesgerichte (Gerichtshöfe erster Instanz).
Daneben kommt diesen Gerichten besondere Bedeutung in der Justizverwaltung zu: Der Präsident des Oberlandesgerichtes ist Leiter der Justizverwaltung aller in seinem Sprengel gelegenen Gerichte; er untersteht in dieser Funktion direkt dem Bundesminister für Justiz.
Das Oberlandesgericht Graz ist für die Bundesländer Steiermark und Kärnten zuständig.
GESCHÄFTSVERTEILUNG – AUSZUG
Eine Geschäftsverteilung enthält detaillierte Regelungen, die die anfallenden Geschäfte im Voraus auf die Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie Bezirksanwältinnen und Bezirksanwälte verteilen. Diese Regelungen werden gemeinsam mit zahlreichen weiteren Informationen in Form einer Geschäftsverteilungsübersicht kundgemacht, die im Amtsgebäude angeschlagen ist. Zur leichteren Verständlichkeit wird hier nur ein Auszug aus dieser Geschäftsverteilungsübersicht wiedergegeben, um eine erste Orientierung über die Aufgabenbereiche der hier tätigen Bediensteten zu vermitteln. Dabei sind gewisse Vereinfachungen unvermeidlich. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen daher nicht dazu geeignet sind, das für die Behandlung einer bestimmten Sache im Einzelfall zuständige Organ mit Sicherheit zu ermitteln.
ÖFFNUNGSZEITEN
Amtsstunden: Montag bis Freitag 7.30 bis 15.30 Uhr
Parteienverkehr: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Einlaufstelle: Montag bis Freitag 7.30 bis 15.30 Uhr
Servicecenter: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich zu Wartezeiten kommen kann.
ERREICHBARKEIT
Telefon: +43 316 8064 0
Fax: +43 316 8064 1603
Adresse
8010 Graz
Marburger Kai 49
Barrierefreier Zugang
Der gekennzeichnete barrierefreie Zugang zum Gerichtsgebäude befindet sich neben dem Haupteingang. Vom Eingangsbereich aus sind alle Stockwerke mit einem Lift barrierefrei erreichbar.
Eingangskontrolle
Der Zutritt zum Gebäude ist nur nach Passieren der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich möglich. Die Besucher/innen werden – ähnlich wie an Flughäfen – einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen. Sollte es aufgrund dessen einmal zu Unannehmlichkeiten oder Verzögerungen kommen, bitten wir um Ihr Verständnis. Bitte bedenken Sie, dass diese Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.
Parkmöglichkeiten
gibt es in den Kurzparkzonen rund um das Gebäude sowie in den umliegenden Tiefgaragen (Tiefgarage Andreas-Hofer-Platz, Tiefgarage Kunsthaus, Citygarage Weitzer).
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Buslinien der Grazer Verkehrsbetriebe 30, 31, 32, 33, 34, 34E, 35, 39, 40, 67 bis Haltestelle Wielandgasse oder Gebietskrankenkasse (anschließender Fußweg ca. 2 Minuten), oder Straßenbahnlinien 1, 3, 4, 5, 6, 7 bis Haltestelle Jakominiplatz (Fußweg ca. 10 Minuten).
ELEKTRONISCHE EINGABEN
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Dafür steht neben dem Postweg oder Telefax ausschließlich der elektronische Rechtsverkehr zur Verfügung. Über nachstehenden Link können Sie online Eingaben an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften richten.
Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften in elektronischer Form.
VIDEOKONFERENZ
Videokonferenzanlage vorhanden
BANKVERBINDUNG
IBAN: AT430100000005470006
BIC: BUNDATWW
DIENSTSTELLE
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