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Herr #Bundeskanzler #Sebastian #Kurz, ist Ihre #Antwort auf mein #Anliegen, meine #Alterspension aus #Erster #Hand zu erhalten, die veranlasste #Facebook-#Posting-#Sperre?

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25-07-2018-Bundeskanzler-Sebastian-Kurz-Facebook-Posting-Sperre-Mag-Ingrid-Moschik.PDF

Mag. Ingrid Moschik
Postangestellte von 1974 bis 1979
Bundeslehrerin von 1980 bis 2015
Pensionsanspruchsberechtigte seit 01 09 2015
Versicherungsnummer: 4509 010955
Naglergasse 73
A-8010 Graz
Telefon: 0650 83 03 85 0
ingrid.moschik@yahoo.de

Bundeskanzler Sebastian Kurz
Kabinettsleiter Mag.(FH) M.A.I.S. Bernd Brünner
Bundeskanzleramt
Ballhausplatz 2
A-1010 Wien
Telefon: +43 1 53 115 0
sebastian.kurz@bka.gv.at
bernd.bruenner@bka.gv.at
peter.launsky@bka.gv.at

Graz, 25. Juli 2018

Ist Ihre Antwort auf mein Anliegen, meine Alterspension aus Erster Hand zu erhalten, die veranlasste Facebook-Posting-Sperre?

S. g. Bundeskanzleramt
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Kurz
Sehr geehrter Herr EU-Ratspräsident Kurz

S. g. Kabinett des Bundeskanzlers
Sehr geehrter Herr Kabinettsleiter Brünner

S. g. Pressesprecher
Sehr geehrter Herr Regierungssprecher Launsky-Tieffenthal

Fakt eins ist, dass meine Interessen auf Ärgste verletzt werden.

Meine Interessen sind die in mehr als drei Jahrzehnten als Mathematik-Physik-AHS-Lehrerin (1980-2015) und durch Erziehung von drei Kindern erworbenen Rechte auf eine Alterspension. Diese Alterspension wird mir amtswegig (Anregung durch die Finanzprokuratur) nur als „Alterspension über Dritte auf ein Raiffeisen-Todeskonto“ zugestanden, obwohl diese Art von Alterspension laut Gesetzeslage nur im Falle einer medizinischen Indikation (Demenz, Koma, Tetraplegie) vorgesehen ist, aber in meinem Falle durch eine politische Indikation (Systemkritik, Hinterfragen von fahrlässiger Verwaltungsinsuffizienz, Mafiastrukturen in der „Dritten Reihe“) ersetzt wird.

Fakt zwei ist, dass Sie, sehr geehrter Herr Kurz, Bundeskanzler sind.

Als solcher sollten Sie für alle Belange zuständig sein, die die Republik Österreich als Staatsgebilde und seine österreichischen Staatsbürger betreffen. Somit sind Sie und Ihr Team für die verfassungskonforme Einhaltung meines staatlich garantierten Alterspensionvertrags regierungs- bzw. höchstpolitisch verantwortlich. Statt das Alterspensionsgeld mir eigenhändig anzuweisen, wird es über eine Mafiastruktur (Bezirksgericht Graz-Ost, Unvi.-Prof. Dr. Eva Körner, RA Dr. Franz Unterasinger, PVA Landesstelle Steiermark, Raiffeisen Landesbank Steiermark) fehlgeleitet bzw. mir vorenthalten.

Fakt drei ist, dass Sie, sehr geehrter Herr Bundeskanzler und EU-Ratspräsident, und Ihr ehrenwertes Team die hochnotpeinliche Angelegenheit aussitzen wollen.

So ist mein letztes Schreiben an Sie für mich wirkungslos geblieben. Meine Alterspension versickert weiterhin auf ein RLB-38000-Konto, über das nur Mitwirkende der oben genannten Mafiastruktur verfügungsberechtigt sind. Diesen von mir auf Facebook in der Weltöffentlichkeit ausgetragenen Amtsmissbrauch quittieren Sie neuerdings mit veranlasster Facebook-Posting-Sperre (siehe Screenshot):

“Du bist vorübergehend für das Posten gesperrt

Diese vorübergehende Sperrung dauert 30 Tage. So lange kannst Du nicht auf Facebook posten.

Wenn du wieder etwas postest, was gegen unsere Standards verstößt, wird dein Konto für weitere 30 Tage gesperrt.

Bitte beachte, dass das wiederholte Posten von Inhalten, die auf Facebook nicht erlaubt sind, dazu führen kann, dass das entsprechende Konto dauerhaft gesperrt wird.”

“Anlasslose Alterspension über Dritte auf ein Raiffeisen-Todeskonto” als typisch österreichische Rechtsfigur ist sündteuer und Mafiastrukturen als verdeckte Korruption sollten hintangestellt werden. Dafür ist Österreichs Schuldenberg zuschade.

Deshalb bitte ich Sie, sehr geehrter Herr Bundeskanzler Kurz, dass Sie die PVA Landesstelle Steiermark zur politischen Räson bringen, meine staatlich garantierte ASVG-Alterspension (1974-2015) mir direkt und nur auf mein Bankkonto anzuweisen.

In Erwartung, die Zukunft in Österreich und Europa politisch gerechter und künstlerisch nachhaltiger zu gestalten, verbleibt

mit Dank im Voraus

Ihre

Mag. Ingrid Moschik

post scriptum 1:

Graz, 4. April 2018

Bitte um politische Intervention bei der PVA Steiermark wegen EU-rechtswidriger Unterdrückung meines Pensionsbescheids

S. g. Bundeskanzleramt
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Kurz

Die zuständige Pensionsversicherungsanstalt Steiermark verweigert mir verfassungs- und EU-rechtswidrig bis dato, 4. April 2018, siehe Scan 1-10 meines PVA-STMK-Antrags vom 22. April 2015 sowie Scan 1-7 meines ÖSV-Versicherungsdatenauszugs vom 10. September 2015, meinen Pensionbescheid.

Daher wende ich mich an Sie, sehr geehrter Herr Bundeskanzler Kurz, dass Sie kraft Ihres Amtes die säumige Behörde veranlassen, mir zu Handen meine staatlich garantierte Alterspension nach 42 Dienstjahren monatlich auszuzahlen und rückwirkend ab 1. September 2015 nachzuzahlen.

In Erwartung, die Zukunft in Österreich und Europa gemeinsam politisch und künstlerisch kreativ zu gestalten, verbleibt mit Dank im Voraus Ihre

Mag. Ingrid Moschik

post scriptum 2:

Graz, 17. April 2018

Bitte um Beantwortung meines Mails an kabhbk@bka.gv.at vom 4. April 2018 um 07 Uhr 06

S. g. Bundeskanzleramt
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Kurz

Als österreichische Staatsbürgerin erwarte ich mir von Ihnen, sehr geehrter Herr Bundeskanzler Kurz, dass ich auf mein Mail an Sie wenigstens innerhalb von 7 Tagen beziehungsweise 5 Arbeitstagen eine automatisierte Empfangsbestätigung erhalte.

Es könnte ansonsten der Verdacht aufkommen, dass kabhbk@bka.gv.at zynischerweise nur als digitaler Mistkübel (mail trash box) für die Anliegen der Österreicher*innen verwendet wird.

In Erwartung, die Zukunft in Österreich und Europa politisch effizient und künstlerisch kreativ zu gestalten, verbleibt mit Dank im Voraus Ihre

Mag. Ingrid Moschik

post scriptum 3:

Graz, 25. April 2018

Bitte um Mithilfe bei der Herausgabe des mir EU-rechtlich garantierten Alterspensionsbescheides der PVA Steiermark

S. g. Bundeskanzleramt
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Kurz

S. g. Kabinett des Bundeskanzlers
Sehr geehrter Herr Kabinettsleiter Brünner

Ich wende mich mit der Bitte um Mithilfe an Sie, sehr geehrter Herr Bundeskanzler Kurz, sehr geehrter Herr Kabinettsleiter Mag. Brünner, dass Sie kraft ihres politischen Amtes die säumige PVA Steiermark veranlassen, mir persönlich den seit 01.09.2015 EU-rechtswidrig vorenthaltenen Alterspensionsbescheid (1974-2015 ASVG-Versicherte) als pdf-file und mit „sicherer digitaler Signatur“ zuzustellen.

In Erwartung, die Zukunft in Österreich und Europa politisch effizient und künstlerisch kreativ zu gestalten, verbleibt

mit Dank im Voraus

Ihre

Mag. Ingrid Moschik

post scriptum 4:

Graz, 9. Mai 2018

Bitte um Intervention bei der PVA Steiermark zwecks Zusendung des mir seit 1. September 2015 vorenthaltenen Alterspensionsbescheids

S. g. Bundeskanzleramt
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Kurz

S. g. Kabinett des Bundeskanzlers
Sehr geehrter Herr Kabinettsleiter Brünner

Ich wende mich mit der Bitte um Intervention an Sie, sehr geehrter Herr Bundeskanzler Kurz, sehr geehrter Herr Kabinettsleiter Mag. Brünner, dass Sie kraft ihres politischen Amtes die säumige PVA Steiermark veranlassen, mir persönlich den seit 01.09.2015 EU-rechtswidrig vorenthaltenen Alterspensionsbescheid (1974-2015 ASVG-Versicherte) als pdf-file und mit „sicherer digitaler Signatur“ zuzustellen.

Dass dem bis dato so nicht geschehen ist, können Sie vom beiliegenden Scan eines unerwünschten Briefes von Rechtsanwalt Dr. Franz Unterasinger ableiten. Dieser ist ein besonders loyaler Intermediär, der als politisch ermächtiger Vertreter der Republik Österreich meine Alterspension bezieht und als sein Pensionskonto bei der Raiffeisen Landesbank Steiermark alleine verfügungsberechtigt verwaltet.

Enteignungs- und Verhöhnungspolitik wie 1938-45?

In Erwartung, die Zukunft in Österreich und Europa politisch gerechter und künstlerisch nachhaltiger zu gestalten, verbleibt

mit Dank im Voraus

Ihre

Mag. Ingrid Moschik

post scriptum 5:

BUNDESKANZLERAMT ÖSTERREICH

Ballhausplatz 1
1010 Wien
Tel.: (++43)-1-53115/0
WWW.BUNDESKANZLERAMT.at
DVR: 0000019

HOFRÄTIN MAG.a MARIA AUER
LEITERIN BÜRGERINNEN- UND BÜRGERSERVICE
E-MAIL: SERVICE@BKA.GV.AT

GZ ● BKA-330.040/0837-BPD/3/2018

Frau
Mag. Ingrid MOSCHIK
Per E-Mail: ingrid.moschik@yahoo.de

Liebe Frau Mag. MOSCHIK!

Im Namen von Bundeskanzler Sebastian Kurz danken wir für Ihre erneute Nachricht.

Wie wir Ihnen in unserer bisherigen Korrespondenz bereits mitgeteilt haben, können aus kompetenzrechtlichen Gründen weder Bundeskanzler Kurz noch das Bundeskanzleramt in Ihrer Angelegenheit gestaltend tätig werden. Wir dürfen nochmals auf unsere Ausführungen in diesem Rahmen – sowie für weiterführende Auskünfte an die dort genannten Stellen – verweisen, mit denen Sie bereits in Kontakt stehen.

Liebe Grüße

i.V. Nina KAIM

Elektronisch gefertigt

REPUBLIK ÖSTERREICH
BUNDESKANZLERAMT
AMTSSIGNATUR

Unterzeichner: serialNumber=1026761,CN=Bundeskanzleramt,C=AT

Datum/Zeit: 2018-05-11T09:40:02+02:00

Prüfinformation: Information zur Prüfung des elektronischen Siegels bzw. der elektronsichen Signatur findn Sie unter: https://www.signaturpruefung.gv.at
Information zur Prüfung des Ausdrucks finden Sie unter: https://www.bka.at/verifizierung

Hinweis: Dieses Dokument ist amtssigniert.

post scriptum 6:

Graz, 11. Mai 2018

Bitte um Angabe der gesetzlichen Grundlage Ihrer Kompetenz, bei der PVA Steiermark zwecks meines Pensionsbescheids nicht zu intervenieren

S. g. Bundeskanzleramt
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Kurz

S. g. Kabinett des Bundeskanzlers
Sehr geehrter Herr Kabinettsleiter Brünner

Vielen Dank für die lieben Grüsse von Nina Kaim i.A. von Hofrätin Mag.a Maria Auer, Leiterin Bürgerinnen- und Bürgerservice. Leider wird die neue BKA-Währung #LIEBEGRÜSSE bei Finanztransaktionen im Alltag noch von niemanden akzeptiert. Die harte PVA-Währung #EURO wird mir aber seit 34 Monaten mehr als schikanös vorenthalten.

Deswegen bin ich weiterhin gezwungen, dafür zu kämpfen, dass ich mit Ihrer Hilfe, sehr geehrter Herr Bundeskanzler Kurz, sehr geehrter Herr Kabinettsleiter Mag. Brünner, von der PVA Steiermark den seit 01.09.2015 EU-rechtswidrig vorenthaltenen Alterspensionsbescheid (1974-2015 ASVG-Versicherte) persönlich zugestellt bekomme.

Eine anlasslose „Alterspension über Dritte“ als sadistisch ausgelebter Racheakt von gekränkten Richter*innen mag für Sie akzeptabel sein, nicht aber für mich als politische Künstlerin und Ich-AG, die sich auch in Österreich für Werte wie Privatautonomie, Menschen-, Mutter- und Frauenrechte, Verfassung und Gerechtigkeit einsetzt.

In Erwartung, die Zukunft in Österreich und Europa politisch gerechter und künstlerisch nachhaltiger zu gestalten, verbleibt

mit Dank im Voraus

Ihre

Mag. Ingrid Moschik

post scriptum 7:

Betreff: Eingangsbestätigung Bundeskanzleramt
Von: MAYER, André (andre.mayer@bka.gv.at)
An: ingrid.moschik@yahoo.de;
Datum: 9:47 Dienstag, 15.Mai 2018

Sehr geehrte Frau Mag. Moschik!

Herzlichen Dank für Ihre Nachricht an das Bundeskanzleramt. Wir haben Ihre Nachricht an die zuständige Stelle im Bundeskanzleramt weitergeleitet und sind bemüht, Ihnen eine ehestmögliche Antwort zu übermitteln.

Mit freundlichen Grüßen,

André Mayer

Bundeskanzleramt

post scriptum 8:

Graz, 19. Juni 2018

Bitte um politische Kompetenz, die PVA Steiermark zwecks meines Pensionsbescheids EU-rechtskonform zu bewegen

S. g. Bundeskanzleramt
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Kurz

S. g. Kabinett des Bundeskanzlers
Sehr geehrter Herr Kabinettsleiter Brünner

Vielen Dank für die freundlichen Grüsse von Andre Mayer, Verwaltungsassistent der 7-köpfigen Teamassistenz der politischen Büros und der Sektion I des Bundeskanzleramtes, der mein Anliegen an Sie, sehr geehrter Herr Bundeskanzler Kurz, sehr geehrter Herr Kabinettsleiter Mag. Brünner, mit besten Wissen und Gewissen vor mehr als 30 Tagen ins Unbekannte weitergeleitet hat.

Aber ich warte noch immer, warte fast schon 3 Jahre, dass meine seit 1. September 2015 ausstehende Alterspension (1974-2015 ASVG-Versicherte) durch die PVA Landesstelle Steiermark EU-rechtskonform an mich und nicht behördenwillkürlich fehlgeleitet auf ein Raiffeisen-Landesbank-Steiermark-Konto (siehe Beilage) erfolgt.

In Erwartung, die Zukunft in Österreich und Europa politisch gerechter und künstlerisch nachhaltiger zu gestalten, verbleibt

mit Dank im Voraus

Ihre

Mag. Ingrid Moschik

post scriptum 9:

BUNDESKANZLERAMT ÖSTERREICH

Ballhausplatz 1
1010 Wien
Tel.: (++43)-1-53115/0
WWW.BUNDESKANZLERAMT.at
DVR: 0000019

HOFRÄTIN MAG.a MARIA AUER
LEITERIN BÜRGERINNEN- UND BÜRGERSERVICE
E-MAIL: SERVICE@BKA.GV.AT

GZ: BKA-330.040/1048-BPD/3/2018

Frau
Mag. Ingrid MOSCHIK
Per E-Mail: ingrid.moschik@yahoo.de

Wien, am 19. Juni 2018

Liebe Frau Mag. MOSCHIK!

Im Namen von Bundeskanzler Sebastian Kurz danken wir für Ihre Nachricht. Wie in unserem Antwortschreiben vom 9. Mai dieses Jahres (BKA-330.040/0837- BPD/3/2018) ausgeführt, dürfen wir nochmals darauf hinweisen, dass weder Bundeskanzler Kurz noch das Bundeskanzleramt der PVA Steiermark eine Weisung erteilen darf. Anbei übermitteln wir Ihnen gerne die Kontaktdaten des Ombudsmannes der Pensionsversicherungsanstalt:

Ombudsmann der Pensionsversicherungsanstalt
Herbert Hauersdorer (sic!)
Friedrich-Hillegeist-Straße 1
1021 Wien
Telefon: 05 03 03-222 01
E-Mail: herbert.hauerstorfer@pensionsversicherung.at

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnten.

Liebe Grüße i.V. Nina KAIM

Elektronisch gefertigt

Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art 13 DSGVO: Wir speichern und verarbeiten Daten ausschließlich im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DSGVO) sowie des durch das Datenschutz-Anpassungsgesetz novellierten Datenschutzgesetzes idF vom 25. Mai 2018. Unsere Zusendung erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76/1986 idgF, Teil 2 der Anlage zu §2 (Informationstätigkeit der Bundesregierung). Hierfür speichern wir Ihren Vor- und Zunamen, Ihre E-Mail-Adresse und ggf. sonstige personenbezogene Daten, die Sie im Zuge Ihres Schreibens an das Bundeskanzleramt übermitteln. Ihre Daten werden nach der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist für elektronische Akten im Bundeskanzleramt (Skartierungsfrist 10 Jahre) gelöscht.

2 –

Für die zutreffende Beantwortung Ihres Anliegens werden relevante Auszüge Ihrer Daten (insbesondere Vor- und Zuname, E-Mail, Anschrift und ggf. Telefonnummern) – wenn organisationstechnisch erforderlich – an Dienststellen des Bundeskanzleramts weitergeleitet, sowie ggf. an andere Bundesministerien übermittelt.

Ihre Rechte

Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.

Weitere Informationen:

Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten: Bundeskanzleramt, Abteilung [BPD/3], Tel.: (+43 1) 53115 [202440], E-Mail: [service@bka.gv.at]. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter MR Dr. Ulrike WIMMER-HELLER, Bundeskanzleramt Österreich, Datenschutzbeauftragte, Ballhausplatz 1, 1014- Wien, Tel.: (+43 1) 53115 202313, E-Mail: ulrike.wimmer-heller@bka.gv.at.

REPUBLIK ÖSTERREICH
BUNDESKANZLERAMT
AMTSSIGNATUR

Unterzeichner: serialNumber=1026761,CN=Bundeskanzleramt,C=AT

Datum/Zeit: 2018-06-21T10:59:17+02:00

Prüfinformation: Information zur Prüfung des elektronischen Siegels bzw. der elektronsichen Signatur findn Sie unter: https://www.signaturpruefung.gv.at
Information zur Prüfung des Ausdrucks finden Sie unter: https://www.bka.at/verifizierung

Hinweis: Dieses Dokument ist amtssigniert.

post scriptum 10:

Graz, 21. Juni 2018

Bitte um politische Kompetenz, den „Gordischen Knoten“ der „Dritten Reihe“ nach Art von Alexander des Grossen zu lösen

S. g. Bundeskanzleramt
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Kurz

S. g. Kabinett des Bundeskanzlers
Sehr geehrter Herr Kabinettsleiter Brünner

Abermals vielen Dank für die lieben Grüsse von Frau Nina Kaim im Auftrage von Frau Hofrat Mag. Maria Auer, Leiterin Bürgerinnen- und Bürgerservice, im Namen von Ihnen, sehr geehrter Herr Bundeskanzler Kurz.

Dass Sie mich aus machtpolitischen Kalkül – mit voller Hose ist leicht stinken – zum x-ten Male in die Warteschleife schicken, ist zum Fremdschämen.

Schlimmer finde ich, dass Sie mich an Herbert Hauersdorfer, Ombudmann der Pensionsversicherungsanstalt, verweisen, dessen Kontrollfunktion bescheiden ist, zudem seine Entscheidungsbefugnis geradezu mickrig.

Ich habe mehr als Jahrzehnte in den Pensionsvertrag eingezahlt und jetzt will ich auf meine staatlich garantierte Alterspension im Alter von 62 ½ Jahren darauf zugreifen.

Wenn Sie, sehr geehrter Herr Bundeskanzler Kurz, mafiöse Strukturen in Gestalt einer „anlasslosen Alterspension über Dritte auf ein Raiffeisen-Todeskonto“ beschweigen, weit am Gesetz vorbei, ist es um die Rechtsicherheit in Österreich sehr, sehr schlecht bestellt.

In Erwartung, die Zukunft in Österreich und Europa politisch gerechter und künstlerisch nachhaltiger zu gestalten, verbleibt

mit Dank im Voraus

Ihre

Mag. Ingrid Moschik


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