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Mag. Ingrid MOSCHIK
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Graz, 6. August 2014
Offene Anfrage um Bekanntgabe der Geschäftszahl meines Antrages auf Überprüfung der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG wegen des Verdachts des schweren vorsätzlichen IBAN-Betrugs
Sehr geehrte FMA
Sehr geehrte Frau Mag. Fiona SPRINGER
Sehr geehrter Herr Mag. Helmut ETTL
Sehr geehrter Herr Mag. Klaus KUMPFMÜLLER
Nachdem ich mit Ihnen höchstpersönlich telefonisch sprechen konnte, um von Ihrer Behörde die GZ meines Antrages auf Überprüfung der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG wegen des Verdachts des
„schweren vorsätzlichen IBAN-Betrugs“
zu erfragen, wollten Sie mir nur mitteilen, dass es bis dato noch keine GZ gibt.
Sehrwohl wussten Sie eloquent mitzuteilen, dass die Bearbeitungsszeit sich bis auf 6 Monate erstrecken kann, aber bei gutem Willen 6 Wochen möglich sind.
Wenn aber in 7 Tagen noch keine GZ zugeordnet worden ist, besteht der Verdacht, dass die FMA par ordre du Mufti angewiesen worden ist, gar nicht oder stark entschleunigt bei diesem massiven Verdachtsfall von
„organisiertem SEPA-Betrug“
durch die RLB 38000
- “SCT: PMN3620100906014588”, “1509 110.579,21” –
vorzugehen.
Wenigstens die angefragte GZ erwarte ich mir von der obersten Bankenaufsichtsbehörde Österreichs.
Vielen Dank im Voraus.
Hochachtungsvoll.
Mag. Ingrid Moschik
