![RLB-Steiermark-Geldwäschebeleg-2010 SCT-Code als Geldwäsche-Betrugsschema der RLB Steiermark AG]()
RLB-Steiermark-Geldwäschebeleg-2010.pdf
Mag. Ingrid MOSCHIK
Zweifache OGH-Gläubigerin gg die Republik Österreich
(GZ 9ObA14/08m, GZ 9ObA79/10y)
Naglergasse 73
A-8010 Graz
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Parlament der Republik Österreich
Dr. Karl Renner-Ring 3
A-1017 Wien
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Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG
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Firmenbuchnummer: 264700s
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Österreichisches Datenverarbeitungsregister: DVR 0040495
S.W.I.F.T.-Code RZSTAT2G
e-mail: info@rlb-stmk.raiffeisen.at
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Graz, 29. Oktober 2012
Offener Antrag auf Überprüfung von „strukturierter Geldwäsche“ durch die Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG unter GD Mag. Markus MAIR
Sehr geehrte Frauen und Herrn Parlamentarier!
Sehr geehrte Frau Präsident des NRs Mag.a Barbara PRAMMER
Sehr geehrte Herr Zweiter Präsident des NRs Fritz NEUGEBAUER
Sehr geehrte Herr Dritter Präsident des NRs Mag. Dr. Martin GRAF
Sehr geehrter Herr SPÖ-Klubvorsitzender Dr. Josef CAP
Sehr geehrter Herr ÖVP-Klubvorsitzender Karlheinz KOPF
Sehr geehrter Herr FPÖ-Klubvorsitzender Heinz-Christian STRACHE
Sehr geehrte Frau Grünen-Klubvorsitzende Dr. Eva GLAWISCHNIG
Sehr geehrter Herr BZÖ-Klubvorsitzender Josef BUCHER
Vorab möchte ich als Betroffene der Finanzprokuratur und Geschädigte durch die Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG anführen, warum ich mich an Sie, werte Parlamentarier, wende, und nicht – wie allseitig und jahrelang empfohlen – an die zuständigen Institutionen und Personen in demokratiepolitischer Kontrollfunktion:
Frustran sind dies
die weisungsabhängige „öffentliche Gerichtsbarkeit“, deren rechtspolitischer Horizont mit dem §190StGB endet,
die endlosen Reihen von Ombudsfrauen und -männer, die immer so entschleunigt um die Sache bemüht sind,
die farbenlehrigen Volks- und Bürgeranwälte, denen leider die Hände gebunden sind,
die geschäftstüchtigen Mediatoren, deren Terminkalender über Jahre hinweg ausgebucht sind,
die Ombudsstellen der liebedienerischen Printmedien, die auf eine politisch motivierte Presseförderung hoffen,
und die genötigten, aber privatwirtschaftlich agierenden Rechtsanwälte, denen einer rentabler Deal näher liegt als das „gute alte Gesetz“.
Fast 100 (unnötige, weil ein „Round Table“ löst solche Probleme zügiger, billiger und demokratischer) Prozesse, meterhohe Aktenberge im elektronischen Zeitalter, Zehntausende Euro Verfahrenskosten, Millionen Euro an Kickbacks in Gestalt von Regierungs- und Hofrats-Modellen im meritokratischen Beamtenstaat Österreich, alles natürlich von Steuergeldern finanziert.
Und nun der Fall von „strukturierter Geldwäsche“ durch die international renommierte Grazer Genossenschaftsbank „Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG“. Es gilt die Unschuldsvermutung. Steiermarks mächtigster Banker, Generaldirektor Mag. Markus MAIR, hat sich in die Niederungen des „strukturierten Sachwalterschaftsbetrugs“ begeben. Es gilt die Unschuldsvermutung.
In der justizpolitischen wie korrupt.komplexen Grauzone von AGB der RLB, BWG, AußerStG, SWRÄG und JN sowie GOG hat die RLB STMK AG den „trunkierten Geldtransfer“ (SCT: PMN36820100906014588 , siehe Kontoauszug) mittels des ab 1.1.2014 in Kraft tretenden SEPA-Geldverkehrs vorweg ins Spiel gebracht.
Seit Dezember 2010 zum endlos wiederholten Male ersuche ich die Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG und dessen obersten Verantwortlichen, Herrn GD Mag. Markus MAIR, und dessen Leiter der Rechtsabteilung, Herrn Dr. Herbert MOTTER, um die Herausgabe der Belegdaten der am 15.9.2010 seitens meines Dienstgebers, dem Landesschulrat für Steiermark, “angewiesenen Entgelte” auf ein fremderrichtetes RLB-Konto, das unfreiwillig meinen Namen trägt.
Im Sinne von Transparenz rund um das nimmer enden wollende Verschleiern fragwürdiger bis hin zu schwer strafrechtlicher Sachverhalte – es wurde aus einer Maus ein Elefant im Porzellangeschäft gemacht – ersuche ich die RLB Steiermark AG mit Unterstützung des Parlaments, die Karten offenzulegen und endlich Einblick in die “trunkierten Gebarungen” rund um den Geldtransfer von 110.579,21 EURO zu geben.
Das Aufscheinen meiner seit Mai 2008 rechtswidrig zurückbehaltenen Entgelte in der Höhe von
“110.579,21 EUR”
am 15.09.2010 unter der Bezeichnung
“Lohn/Gehalt 00203243/201009
SCT: PMN36820100906014588
Landesschulrat f. STMK”
auf dem Konto der
RAIFFEISEN-LANDESBANK STEIERMARK AG
KONTONUMMER: 4.509.139
BLZ: 38.000
DVR: 0040495
BIC: RZSTAT2G
unter der Bezeichnung
“Mag. Ingrid Moschik
Mündelgeld, GZ: 233 P 12/08v
p.A. SW Dr. Franz Unterasinger
Radetzkystraße 8/1
8020 (sic!) Graz”
haben für mich als Mutter dreier schulpflichtiger Kinder zum Totalverlust meiner “Privatautonomie” und zur Enteignung meines “Privatvermögens” geführt.
Das rechtskundig instruierte wie peinlich genötigte Personal der zahlreichen Filialen der RLB STMK AG, alle unter der BLZ 38.000 subsummiert, geben lapidar und unisono zum Besten:
“Ihnen brauchen wir überhaupt keine Auskunft geben.
Sie sind für uns gar nichts.
Wenden Sie sich an Ihren Sachwalter.
Oder, noch besser, an das BG Graz-Ost.”
So beraten, so getan.
Seitens des Sachwalterschaftsgerichts BG Graz-Ost unter der Sachwalterschaftsrichterin Dr. Silvia JURTELA und ihres die Sachwalterschaft umsetzenden RA Dr. Franz UNTERASINGER wird mit der Omerta argumentiert, Stillschweigen ist die beste Therapie für querulantische Systemkritiker. Totschweigen schützt dubioser Rechtsgeschäfte totsicher. Auch bekannt unter: Meine Ehre heißt Treue bis in den Tod.
Wer reinen Gewissens ist, sollte keine Angst vor Verdachtsmomenten haben.
Einer kurzen Frage, sollte eine kurze Antwort folgen. Erledigt.
Schlimm wird es jedoch, sollte “organisierter Sachwalterschaftsbetrug” über das BG Graz-Ost im größeren Maßstab betrieben werden. Hunderte von Unregelmäßigkeiten, Millionen von Euro Schaden für die Betroffenen und die Republik Österreich unter Arisierungs-Verdacht. Zur Zeit fremdverwalten die diversen Pflegschafts-Abteilungen des BG Graz-Ost mehr als 4000 P(flegschafts)-Verfahren. Tendenz stark steigend.
Much worse-Szenario. Mit 10 % an fragwürdigen Vermögensverschiebungen kann gerechnet werden. Also 400 Pfleglinge mit durchschnittlich 100.000 Euro Barschaft ergeben 40.000.000 Euro Schaden. Und über die gewünschte RLB “mündelsicher” (z.B. in österreichische Staatsanleihen) bis zum Ableben des Mündels veranlagtes “Mündelgeld”.
Most worst-Szenario: 100 % Unschärfe am BG Graz-Ost, mehr als 4000 betrogene Pflegebefohlene, mehr als 400.000.000 Euro “mündelsicher zu veranlagendes Mündelgeld”, alles über die RLB Steiermark, alles unter GD Mag. MAIR, alles unter Arisierungsverdacht: einfach der größtmögliche Sachwalterschaftsbetrugs-Skandal.
“Der Grazer Mündelzirkus” möge für alle involvierten Personen und Institutionen eine künstlerische Fiktion bleiben.
Die RLB Steiermark AG als wirtschaftspolitisch einflussreichste Bank der “Steirischen Wirtschaft”, sollte über jeden Verdacht der “organisierten Geldwäsche” erhaben sein, zumal an meinem
“Lohn/Gehalt”
durch die RLB-Infrastruktur und unter rechtspolitisch fragwürdigen Umständen die Umwidmung in
“Mündelgeld”
trickreich vollzogen wurde.
Eine fatale “bankenpolitische Optik” für die RLB Steiermark AG, dieses erfolgreich expandierenden und glücklich investierenden Finanzinstituts unter dem Motto
“Wenn’s um meine Vorsorge geht,
ist nur eine Bank meine Bank.”
ist nächster Zeit zur befürchten, sollten die potenten Herrn der RLB STMK AG, Generaldirektor Mag. Markus MAIR und sein Rechtsberater Dr. Herbert MOTTER, auf die Herausgabe des gewünschten Überweisungsbelegs – auf 999 bzw. auf Ableben meiner biologischen Hülle hin – zu verzichten bestrebt sein.
Die Tathandlung der Untreue ist nach §153StGB der wissentliche Missbrauch überantworteter Kompetenzen, der zu einem Schaden des Klienten führt. Die Mündelgeld-Akquirierung zum Zeitpunkt 15.9.2010 ist eine vorsätzliche Schädigung der Dienstnehmerin (langjährige Vertragsbedienstete des Bundes) und somit ein Risikogeschäft. Die Bank hat ihre Sorgfaltspflichten vorsätzlich und strukturiert verletzt und nicht kontrolliert, ob Beschlüsse des BG Graz-Ost überhaupt formal echt waren. Vielmehr wurde der Beschluss zur Vermögensverwaltung durch Dritte erst am 20.10.2010 abgefasst, also offensichtlich Monate später bei der RLB Steiermark AG “nachgereicht”. Dies ist ein Fall von doloser Wirtschaftskriminalität, wo Bankenvorstände für riskante Bankgeschäfte wegen wirtschaftlicher Fehlentscheidungen bestraft werden müssten (siehe dazu das Rechtspanorama der “diePresse”, S.16, “Schon Risikokredite sind strafbare Untreue”).
Ich bitte Sie, werte Parlamentarier, mich in meinem Streben nach Wahrheit, Konto-Transparenz und Offenlegung des obigen “unterdrückten Überweisungsbelegs” bei der RLB STMK AG unter GD Mag. Markus MAIR hinreichend zu untersützen, damit mein Beispiel von “struktureller Geldwäsche” (Richterin des BG Graz-Ost, Sachwalter, Raiffeisen-Generaldirektor, anweisende unterdrückte Person) als politisch instrumentalisierter Ausrutscher eines unbescholtenen Bankers abgetan werden kann.
Rechtssicherheit und Rechtsfrieden sind in einer Demokratie westlicher Prägung, so wie es die Zweite Republik unter der Namen Österreich eine versinnbildlicht, höchste Werte, die nicht nur von einer zunehmend entmündigten Zivilgesellschaft sondern auch von den Volksvertretern in Gestalt der Parlamentarier verteidigt werden sollten.
Vielen Dank im Voraus.
Hochachtungsvoll.
Mag. Ingrid Moschik