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Ist Ausjudizieren die “Ultima ratio regum” der Finanzprokuratur?

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Woher kam Adolf HITLERs  Grausamkeit?

“Strukturelle Grausamkeiten können auch töten”

“Kindesmissbrauch in Konzentrationslagern?
Judenkinder, Zigeunerkinder, Mündelkinder.
Medizinischer Missbrauch.
Menschenexperimente in Vernichtungslagern?
Sexueller Missbrauch.
Pädophile, Sado-Maso, Nekrophilie in Vernichtungslagern?
Ökonomischer Missbrauch.
SS-Totenkopf-Aufträge, geheime Bergwerke in Vernichtungslagern?
Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt.
Die Realität übertrifft sich selbst.
Der Nachschub ist planmäßig garantiert.”

Woher kam seine Grausamkeit?

Vorsatzlos und ungerichtet hat OR Dr. Helmut ZIEHENSACK seine Lektion in Geschichte des Dritten Reichs in Österreich 1938-45 auf seinem Werdegang zum Topjuristen im Dienste der Zweiten Republik unter dem tarnkappenroten Bundespräsidenten Dr. Heinz FISCHER mehr oder minder internalisiert. Seine Neuro- und Astrozyten-Matrix ist zu Höherem berufen. Die rechtspolitischen Rahmenbedingungen in der Finanzprokuratur sind das ideale Soziotop für meritokratische Selbstverwirklichungen in der Grauzone von Legalität und politischem Wunschkonzert.

Als hilfswilliges Vollstreckungsorgan in der Weisungskette

von unten

(von Herrn Politzampano HR BULME-Dir. a.D. LSI DI Wolfgang GUGL
über Herrn BR a.D. Amtsführenden Präsidenten Mag. Wolgang ERLITZ
über Landesschulratsdirektor Mag. Wolfgang ROUBAL
über Herrn BMUKK-Sektion-Mitarbeiter Mag. Christian RUBIN
über Frau BMUKK-Minister Dr. Claudia SCHMIED)

nach oben

(zum Herrn Bundeskanzler Werner FAYMANN)

ist er bereit, für die “Gute Sache” seine eloquenten Talente und obstrusen Vorlieben in den Dienst des Korruptionsmolochs Österreich zu stellen, ohne juristisch querzufragen, ohne soziales Mitgefühl und ohne politischen Bedenken, ja für die “rote Gutmenschenkette” will er bis zur bitteren Neige Justizfabeln kreieren. Dieser Justizdödel ist jeden Zentimenter Fleisch wert. Wo er am Grazer Landesgericht für Zivirechtssachen in Erscheinung tritt, liegen ihm schmachtende Jusitzmösen mit liebedienerischen Lippenbekenntnissen zu Füssen. Fap! Fap! Fap!

Die “Causa Moschik” ist Ehrensache

Das “außerstreitige Wirtschaftsmodell” am BG Graz-Ost ist mit großer Wahrscheinlichkeit der größte Sachwalterschaftsbetrug Österreichs. Es gilt die Unschuldsvermutung. Sollte dieser jedoch auffliegen, müsste mehr als ein Drittel der Belegschaft des Gerichts und müssten ausgelagerte Funktionen des Gerichts bei SW-Vereinen, SW-Anwälten, SW-Gutachtern, SW-Notaren, SW-Banken usw. ausgetauscht werden. Der mediale Ballawatsch könnte sogar der ÖVP-SPÖ-Regierungskoalition gefährlich werden. Konseqenz: “Too big to fail”. Strukturierte Korruption zahlt sich wieder einmal aus.

Diese beamteten Gfrastsackln breiten sich aus wie die Gierale im Bankewesen. Und dumpfbackene Justizmuschis möchten auch mitnaschen. Good-will und Ill-will werden nicht mehr differenziert. Ihre Stärke ist die Justizpädagogik. In ihrem unsichtbaren Geviert aus Dienstbarkeit und Leidenschaft, Lust und Machbarkeit züchten sie “Die Blumen des Bösen”. Sie arbeiten im Angesicht ihres Schweißes die Weisungskette

von oben

(von Herrn Bundeskanzler Werner FAYMANN
über Herrn BKA-Präsidialleiter SC MagDr. Manfred MATZKA
über Herrn BKA-Präsidialstellvertreter MagDr. Alois SCHITTENGRUBER
über Frau BMJ DR. Beatrix KARL)

nach unten

(zum Herrn Richter des OGH Dr. Ronald ROHRER
zur Frau HR Richter LG f ZRS Graz Dr. Jutta RABL
zur Frau Richter BG Graz-Ost Dr. Silvia JURTELA
zum Politsachwalter RA Dr. Franz UNTERASINGER)

ab.

Skrupel ist ihnen allen längst abhanden gekommen. Einzig was zählt ist der Dienst an der “Guten Sache”. Alles Gute kommt von oben und wird mit Steuergeld bezahlt.

Stets gilt als oberstes Gebot:

Eine Auftragstötung darf unter keinen Umständen zurückverfolgbar sein, weder von unten nach oben noch von oben nach unten in der Befehlskette. Saubere Arbeit wird mit Kickbacks “semper et ubique” honoriert.

Aber wie lange noch?

Mag. Ingrid Moschik,
Mündelkünstlerin



Offener Antrag auf Nach- und Fortzahlung aller Entgelte seit 1.5.2008 lt. Dienstvertrag und OGH-Entscheidungen bar zuhanden von Mag. Ingrid MOSCHIK

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BMF-Dr-Maria-Fekter-121010.pdf

Mag. Ingrid MOSCHIK
Zweifache OGH-Gläubigerin gg die Republik Österreich
(GZ 9ObA14/08m, GZ 9ObA79/10y)
Naglergasse 73
A-8010 Graz
ingrid.moschik@yahoo.de

Bundesministerium für Finanzen (BMF)
Hintere Zollamtsstraße 2b
A-1030 Wien
Tel.: +43 (0) 1 / 514 33-0
Fax +43 (0)1 / 514 33 / 507 060
E-Mail maria.fekter@bmf.gv.at

Finanzprokuratur der Republik Österreich
Singerstraße 17-19
A-1011 Wien
Tel: 01 / 514 39 – 0
Fax: 01 / 514 39 – 5909 090
E-Mail: finanzprokuratur@bmf.gv.at

Graz, 10. Oktober 2012

Offener Antrag auf Nach- und Fortzahlung aller Entgelte seit 1.5.2008 lt. Dienstvertrag und OGH-Entscheidungen bar zuhanden von Mag. Ingrid MOSCHIK

Sehr geehrtes Finanzministerium!
Sehr geehrte Frau Minister Dr. Maria FEKTER!

Sehr geehrte Finanzprokuratur!
Sehr geehrter Herr Präsident Dr. Wolfgang PESCHORN!
Sehr geehrter Herr HR Dr. Hubert STEUXNER!
Sehr geehrter Herr OR Dr. Helmut ZIEHENSACK!

Je höher sich die Wogen um die “Causa Moschik” im Web 2.0 aufschaukeln, da hilft auch keine Google-Zensur im Auftrage des BKA, desto größer ist die Gefahr vor einem unbeherrschbaren Dammbruch, der nichts als Spuren der Verwüstung hinterlassen wird. Zur Zeit hat mein Mündelkunst-Weblog “sparismus.wordpress.com” eine Zugriffsrate von knapp 100 pro Tag, 70 % aus Österreich und 30 % aus USA, Canada, Südamerika, Russland, China, Japan usw., sowie gesamt 33115 in 18 Monaten. Deswegen wurde die schöne “Blaue Donau” rechtzeitig und nachhaltig 1972-88 per Entlastungsgerinne reguliert. Die politische Unkultur seitens der Finanzprokuratur als “Bluthunde der Nation” ist mehr als fragwürdig und nur mit dem wölfische Verhalten der SS während des Nationalsozialismus in Österreich von 1938-45 vergleichbar. Eigentlich gilt seit 1947 bzw.1992 das Verbotsgesetz (VerbotsG), und das auch für “hoheitliche Organe” in Ausübung des “hoheitlichen Gewaltmonopols”.

Deshalb beantrage ich bei Ihnen, Frau Minister Dr. FEKTER, als finanzpolitische Repräsentanz Österreichs, laut meinem Dienstvertrag mit der GZ „III Mo 134/15 – 1993“ und den OGH-Entscheidungen GZ1 „9 ObA 14/08m und GZ2 „9 ObA 79/10y“

1. die Nachzahlung der Entgelte seit 1. Mai 2008,

2. des weiteren die Zahlung der Entgelte laufend

3. und schlußendlich als Wiedergutmachung für erlittenes Leid seit 2006 bis zum Erlöschen meines Lebenslichts fortlaufend.

Punkt 3. argumentiert sich aus einem justizpädagogischen Rachefeldzug der beleidigten Justitia und hat die Gestalt des monströsen P-Aktes durch das BG Graz-Ost unter GZ1 “631 233 P 12/08v – 999” beziehungsweise GZ2 „631 230 P 9/12m – LBE“, eben als Dienstverhältnis mit einer „österreichischen Deppenfabrik“ auf 999 bzw. LBE bzw. Ableben.

Im Gegenzug bin ich gewillt, mein Mündelkunst-Projekt sparismus.wordpress.com schrittweise herunterzufahren, ja sogar zu löschen.

Sollte im Grunde genommen ein mehr oder minder einfacher Kuhhandel sein.

Die „Summe von Gewinnsten“ scheint sich in einigen Beamtenhirnen nicht zu einem „Gewinn für alle“ aufzusummieren. Kickbacks in Gestalt von etwa 20 “Hof- und Regierungsräten” sind sicherlich über die nächsten Jahre ein materieller Korruptionschaden für die Republik Österreich und somit für die Steuerzahler, der wenigstens in zweistellige Millionen Euro geht.

Ich erwarte mir eine elektronische Antwort durch Sie, Frau Minister Dr. FEKTER, als höchste finanzrechtliche Verantwortung umsetzende Institution Österreichs, höflicherweise bis Freitag, den 18. Oktober 2012.

„Politisch gewünschtes Totschweigen“ hat schon einmal Millionen Leben gekostet.

Vielen Dank im Voraus

Hochachtungsvoll

Mag. Ingrid Moschik


Offene Bitte um Unterstützung der Nach- und Fortzahlung aller Entgelte seit 1.5.2008 lt. Dienstvertrag und OGH-Entscheidungen bar zuhanden von Mag. Ingrid MOSCHIK

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Arbeiterkammer-Steiermark-Walter-Rotschädl-121012.pdf

Mag. Ingrid Moschik
Zweifache OGH-Gläubigerin gg die Republik Österreich
(GZ 9ObA14/08m, GZ 9ObA79/10y)
Naglergasse 73
A-8010 Graz
ingrid.moschik@yahoo.de

Kammer für Arbeiter und Angestellte
 für Steiermark
Hans-Resel-Gasse 8-14
A-8020 Graz
Tel: 05/7799-0
Fax: 05/7799-2387
E-Mail: info@akstmk.at

Walter Rotschädl
Präsident
Email: walter.rotschaedl@akstmk.at
Telefon: 05/7799-2200
Fax: 05/7799-2209

Dr. Wolfgang Bartosch
Direktor
Email: wolfgang.bartosch@akstmk.at
Telefon: 05/7799-2211
Fax: 05/7799-2216

Dr. Wolfgang Nagelschmied
Leiter der Abteilung Arbeitsrecht
Telefon: 05/7799-0
Fax: 05/7799-2403

Mag. Karl Schneeberger
Leiter der Abteilung Arbeitnehmerschutz
Email: karl.schneeberger@akstmk.at
Telefon: 05/7799-2435
Fax: 05/7799-2499

Mag. Bernadette Pöcheim
Leiterin Frauenreferat
Email: bernadette.poecheim@akstmk.at
Telefon: 05/7799-2476
Fax: 05/7799-2403

Dr. Herbert Puschl
Konsumentenschutz
Email: konsumentenschutz@akstmk.at
Telefon: 05/7799-2555
Fax: 05/7799-2521

Graz, 12. Oktober 2012

Offene Bitte um Unterstützung der Nach- und Fortzahlung aller Entgelte seit 1.5.2008 lt. Dienstvertrag und OGH-Entscheidungen bar zuhanden von Mag. Ingrid MOSCHIK

Sehr geehrte ARBEITERKAMMER STEIERMARK!

Sehr Herr Präsident Walter ROTSCHÄDL!
Sehr geehrter Herr Direktor Dr. Wolfgang BARTOSCH

Sehr geehrter Herr Leiter Arbeitsrecht Dr. Karl NAGELSCHMIED!
Sehr geehrter Herr L.r Arbeitnehmerschutz Mag. Karl SCHNEEBERGER!
Sehr geehrte Frau Leiter Frauenreferat Mag. Bernadette PÖCHEIM!
Sehr geehrter Herr Konsumentschutz Dr. Herbert PUSCHL!

Durch eine Jahrzehnte währende gute Zusammenarbeit mit wichtigen politischen wie fachlich versierten Persönlichkeiten der AK STEIERMARK ermutigt, wende ich mich nun in der leidigen Angelegenheit, ich will sie “Causa Moschik” nennen, an Sie. Meine verletzten Rechte als Arbeitnehmerin seit 1980, meine verletzten Rechte als fürsorgende Mutter dreier schulpflichtiger Kinder, kurz meine verletzten Menschenrechte schlechthin, gegen die Republik Österreich als mein Arbeitgeber, nunmehr gegen meinen Entrechter, Enteigner und Machthaber über Leben und Tod, einzufordern, sollte im Interesse aller arbeitenden Bürger Österreichs sein.

Deshalb bitte ich Sie, Herr AK-Präsident ROTSCHÄDL, als Interessensvertreter der Arbeitnehmer Österreichs, mich bei der demokratischen Umsetzung meines Dienstvertrags mit der GZ „III Mo 134/15 – 1993“ und den OGH-Entscheidungen GZ1 „9 ObA 14/08m und GZ2 „9 ObA 79/10y“

1. die Nachzahlung der Entgelte seit 1. Mai 2008,

2. des weiteren die Zahlung der Entgelte laufend

3. und schlußendlich als Wiedergutmachung für erlittenes Leid seit 2006 bis zum Erlöschen meines Lebenslichts fortlaufend,

zu unterstützen.

Punkt 3. argumentiert sich aus einem justizpädagogischen Rachefeldzug der beleidigten Justitia und hat die Gestalt des monströsen P-Aktes („NS-Aktes“) durch das BG Graz-Ost unter

GZ1 “631 233 P 12/08v – 999”

beziehungsweise

GZ2 „631 230 P 9/12m – LBE“,

eben als Dienstverhältnis mit der „österreichischen Deppenfabrik“ auf 999 bzw. LBE bzw. Ableben.

Im Gegenzug bin ich gewillt, mein Mündelkunst-Projekt sparismus.wordpress.com schrittweise herunterzufahren, ja sogar zu löschen. Zur Zeit hat meine kunstpolitische Intervention eine Zugriffsrate von knapp 100 pro Tag, 70 % aus Österreich und 30 % aus USA, Canada, Südamerika, Russland, China, Japan usw., sowie gesamt 33.385 in knapp 18 Monaten.

Sollte im Grunde genommen ein mehr oder minder einfacher Kuhhandel sein.

Ich erwarte mir wenigstens eine elektronische Antwort durch Sie, Herr AK-Präsident ROTSCHÄDL, oder durch ihre ehrenwerten Mitstreiter im Kampf gegen den wieder erstarkenden „strukturellen Faschismus“. Der österreichische Arbeitnehmer mit 50plus darf nicht zum politischen Spielball einer neoliberalen Arbeitsmarktpolitik werden. Dienstverträge unter besonderem Schutz sollten am „Round Table“ und nicht per Zwangssachwalterschaft und Zwangsunterbringung aufgelöst werden.

„Judengold“ war in der Ostmark des Dritten Reichs 1938-45 ein gängiges Geschäftsmodell. „Mündelgold“ sollte in der Zweiten Republik nicht folgen. Nicht unter dem Wegschauen der ARBEITERKAMMER.

„Politisch gewünschtes Totschweigen“ hat schon einmal Millionen Leben gekostet.

Vielen Dank im Voraus

und lieben Grüssen

Mag. Ingrid Moschik


Darf OGH-Richter Dr. Ronald ROHRER schon wieder “strukturellen Faschismus” spielen?

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SS-Männer bei Massen-Erschießungen von Juden

“Anlegen!
Zielen.
Und Feuer!”

OGH-Urteile, zwei, ohne seine ehrenwerte Unterschrift in den Rechtverkehr zu bringen, das klingt wie die Zukunft Österreichs, zumindest nach den Vorstellungen von OGH-Richter Dr. Ronald ROHRER und seinen Hintermännern. Die qualifizierte elekronische Signatur ist sowieso nichts für die altmodische Entscheidungskultur des Obersten Gerichtshofs. Und eine Klägerin, die in einer Arbeitsrechtssache die Unterschriftlichkeit (Amtsstempel und Amtsrägersignatur) einfordert und gegen die Republik Österreich als ihrem Arbeitgeber gewinnt, weil der zuständige Beamte in Betrugsabsicht auf die Unterschriftlichkeit verzichtet hat, wird zum Hohn die Kalligrafie des Senatsvorsitzenden Dr. Ronald ROHRER vorenthalten. Natürlich in der gleichen Betrugsabsicht, so dass das ROHRERsche Verdikt ein rechtsunwirksames und somit wertloses Stück Papier bleibt. Makulatur für Tausende Euro Prozess-Kosten. Selbstironisch Deppensteuer.

Damit aber nicht genug. Auf Seite acht wird die Klägerin für ihre Unverfrorenheit, gegen die Finanzprokuratur, die Bluthunde der Nation, die “Schwarzen Männer” fürs Grobe, zu prozessieren und zu gewinnen, per OGH-Urteil besachwaltet und sicherheitshalber mit dem KZ-Code “999” versehen.

Diesen gesellschaftspolitischen Zustand möchte ich mit “strukturellen Faschismus” umschreiben und Herrn OGH-Richter Dr. Ronald ROHRER folglich als “strukturellen Faschisten” bezeichnen, immer bereit, der “Starken Hand” anzudienen, bisweilen im vorauseilendem Gehorsam.

“Ne bis in idem” war gestern, heute gibt es die Salami-Taktik beim Prozessieren. Auch bekannt unter dem Titel “Scheinurteile”.

GZ: 9ObA14/08m,

GZ: 9ObA79/10y,

zwei OGH-Urteile zu ein- und derselben Arbeitsrechtssache, beide unter dem Vorsitz von Dr. Ronald ROHRER, beide nicht rechtswirksam endgefertigt, versteht sich von selbst, abermals Tausende Euro Prozess-Kosten, nur diesmal ein leichtes Spiel für die Anwälte der Republik Österreich, da die Klägerin auf Wunsch der Finanzprokuratur und mit Zustimmung von OGH-Richter Dr. Ronald ROHRER prozessökonomisch “außer Streit” gestellt wurde.

Prozessieren als Geschäftsmodell der Republik Österreich. Eine besonders dolose Form von Korruption. Und immer begleicht der Steuerzahler die Rechnung.

Adolf HITLERs Nationalsozialismus hat die sogenannten Juden auch “außer Streit” gestellt. Und dann zu Tode gehungert. Oder erschossen. Industriell vergast. Humanmedizinisch zu Tode gefoltert. Einfach millionenfach vernichtet.

Und alle haben zugeschaut. Der NS-Propaganda-Apparat produzierte nur eine Meinung.

Zur Zeit werden die Medienhäuser in Österreich auch wieder auf Linie gebracht. Unter neoliberler Flagge werden die bunten Hunde von der Journalismus-Bühne vertrieben. Meinungsvielfalt als Kennzeichen von Demokratie scheint wieder ausgedient zu haben.

Wie lange noch?

Mag. Ingrid MOSCHIK,
Mündelkünstlerin


Macht Frau Richter Dr. Silvia JURTELA wirklich nur Dienst nach Vorschrift?

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1945: SS-Frauen auf Bergen von ermordeten Juden

“Justiz-Utopien von OGH-Richter Dr. Ronald ROHRER?”

Kann ich meine Augen trauen?
Frauen – SS-Frauen? – müssen über Leichenberge steigen.
Berge von toten Menschen. Juden, Zigeuern, Abweichlern.
Unvorstellbare Berge. Greuel ohne Ende.

Alber CAMUS:
“Wir müssen uns Sisyphos als glücklichen Menschen vorstellen.”

Im ersten Stockwerk von Richtermacht angelangt – übrigens beherbergt die Stadt Graz aus Kaisers Zeiten ein ganze Reihe von touristisch wenig beworbenen Gerichtsgebäuden in herrschaftlichem Schönbrunngelb, und erst die filmsetreifen Stiegenhäuser und Foyers im global geschätzten roten Salzburger Marmor – ja hier genießt die gewaltbewehrte Frau Dr. Silvia JURTELA, Richter am BG Graz-Ost, ihr Beamtentum jeden Tag aufs Neue.

Selma HAYEK:
“Das Böse schmeckt süß”

Mit profunder Ausbildung und weiblichen Einfühlungsvermögen fährt sie ihre anvertrauten Mündel i.A. und planmäßig gegen null. Alles für die gute Sache.

Auch politische Sachwalterschaften erledigt sie in der Weisungskette zur vollen Zufriedenheit. Angestrebt ist eine Verhaltensmodifizierung durch die “außerstreitige Keule”. Es muß Recht geschehen. Wenn möglich, zur allgemeinen Zufriedenheit der staatlichen Hoheit. Momentan ist es der aus Graz stammende SPÖ-Funktionär a.D. Bundespräsident Dr. Heinz FISCHER, der “Die maoistische DNA des modernen China” auch für Österreich in Gestalt des “strukturellen Faschismus” seit NS-Lapsus-Jahren propagiert.

Die kostengünstige “Transorbtale Lobotomie” zum Zwecke der Ich-Steuerung ist in Österreich, Gott sei Dank, in den letzten Jahren außer Mode gekommen.

Absolute Diskretion darf erwartet werden. Mehrfaches Totschweigen ist gewünscht. Organisierter Sachwalterschaftsbetrug beginnt mit der Verfügbarkeit von freiwillig oder zwangsbesachwalteten Personen und endet mit der verschachtelten Umwidmung und verschleiterten Veranlagung von Mündelgeld. Intransparenz gehört zum Handwerk der RLB Steiermark AG.

Auch 1938-45 wäre die Arisierung von jüdischem Vermögen nicht ohne Banken möglich gewesen.

Natürlich müssen sich dann die außer Streit gestellten Personen oder gegen null gefahrenen Menschen oder die als Sache definierten juridischen Entitäten mit notwendiger Beschleunigung ins Jenseits vertschüssen.

Ist die SPÖ meschugge?
Nein.
Sie schläft nur ihren Machtrausch aus.

Ist OGH-Richter Dr. Ronald ROHRER plemplem?
Nein.
Er funktioniert nur als Rädchen im Korruptionskraftwerk ÖSTERREICH.

Wie lange noch?

Mag. Ingrid Moschik,
Mündelkünstlerin


Setzt Österreich-Anwalt Dr. Helmut ZIEHENSACK schon wieder faschistische Experimente um?

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1945: KZ-Überlebende nach Hungerexperimenten

“Im Namen des Führers.
An den Rand zum Tod gehungert.
Hunger als Menschenexperiment.
Nur Ausgegrenzte der NS-Logik.
Nur Entrechtete der NS-Justiz.”

Innerer Monolog eines beamteten Märchenonkels

“Auftrag ist Auftrag. Nicht Auftrag ist, Fragen zu stellen. Sonst wäre ich der Falsche für solche Aufträge. Meine Aufträge sind immer etwas delikat. Das ist das Schöne an meinem Job. Nicht um sonst ist er auch etwas besser bezahlt. Meine Publikationen leisten im Voraus diesen Schlangen-Beute-Effekt. Jeder kennt die ZIEHENSACK-Kommentare als Wunschkonzert. Danach ist alles nur mehr ein Kinderspiel. Wie eingeschüchterte Haserln sind meine Opfer. Ein leichtes Fressen. So sehe ich die peinsame CAUSA MOSCHIK auch. Reine Routine. Die dumme Gans, die sich von meinem Auftraggeber nicht abservieren hat lassen wollen. Diese Gans habe ich dann bis auf den letzten Cent ausgenommen. Ein Fest über drei Jahre. Schade, dass nicht mehr rauszupressen war. Eben nur ein magerer VB-Vertrag. Aber wenigstens in der Länge war noch etwas drinnen. Bis auf die Knochen abgemagert ist das dumme Mündel heute. Gut genug für meinen Kollegen RA Dr. Franz UNTERASINGER. Er mit seiner sozialen Ader ist eben der geborene Resterlverwerter. Ich an seiner Stelle hätte der lästigen Gans in SS-Manier den Gnadenschuss gegeben. Sogar Univ.Prof. Dr. Manfred WALZL hat seine Dienste angeboten. Dieser gottbegnadete Esoteriker mit dem Faible für besonders delikate Abgänge. Graz ist ein wirklich heißes Pflaster für meine Mündeln. Auftrag ist Auftrag. Mein Auftrag ist eben, Mündeln für Österreich zu machen. Mündelgeld für unsere Banken. Die Raiffeisen Banken werden mit Mündelgeld geradezu angereichert. Fast schon so gefährlich wie Plutonium. Fukushima ist, Gott sei Dank, schon wieder Schnee von gestern. Mündelgeld-Kernschmelze, eine verdammt gefährliche Kettenreaktion. Was soll’s. No risk, no fun. Aber meine Auftraggeber sind kluge Leute. Sollten die Demenz-Mündeln Mangelware werden, könnnen sie dieses Defizit mit Polit-Mündeln kompensieren. Also meine Zukunft als Mündelmacher ist gesichert. Und ich bin der beste meiner Zunft. Eben ein gestandener OR Dr. Helmut ZIEHENSACK. Der HR ist nicht mehr ganz so weit. Aber ein SC verspricht ein verdammt wohliges Ambiente. Aber das hat noch Zeit. Die Aufträge warten.”

Wie lange noch?

Mag. Ingrid Moschik,
Mündelkünstlerin


Ist RA Dr. Franz UNTERASINGER nur hilfswilliger Vollstrecker der Grazer Mündelvernichtung?

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1945 KZ-Überlebende

“Auschwitz und Hartheim sollten nicht vergessen werden!”

Im Namen des Führers:
Untermenschen zu Tode hungern
Juden zu Tode hungern
Zigeuner zu Tode hungern
Abweichler zu Tode hungern
Volksschädlinge zu Tode hungern
Reichsbürgergesetz umsetzen
Hungerplan umsetzen”

Wir müssen uns Frankenstein als einen glücklichen Menschen vorstellen

“Im Namen der Republik” Handlungen – die politische Optik mag eine schiefe sein, so schief, dass sie zu kippen droht – umzusetzen, ist immer eine feine Sache. Reinen Gewissens Handlanger des Systems zu sein, das ist einzig und allein erwünscht. Was sind schon ein paar kleine Opfer für die große Sache. Das Euthanasieprogramm in Kinderheim Hartheim bei Alkoven ist ja schon 1938-35 passiert.

“Von Mai 1940 bis Dezember 1944 wurden in Hartheim nach Schätzungen ca. 30.000 Menschen ermordet. Unter den Ermordeten waren (psychisch) Kranke, körperlich und geistig Behinderte sowie Häftlinge aus Konzentrationslagern. Im Juni 1945 fand ein amerikanischer Untersuchungsoffizier die sogenannte „Hartheimer Statistik“. Es handelte sich dabei um eine Broschüre mit monatlichen statistischen Angaben zu den in den sechs T4-Tötungsanstalten im damaligen Reichsgebiet erfolgten Vergasungen von Behinderten und Kranken. Daraus wurden auch die angeblichen Einsparungen an Lebensmitteln, Mietkosten, Personalkosten usw. errechnet. (http://de.wikipedia.org/wiki/Schloss_Hartheim)”

Auch Grazer Anstalten haben sich mit etwa 1500 T4-Patienten am Nachschub für Hartheim beteiligt. Das Grazer Bezirksgericht war für den justiziellen Formalismus zuständig. Heute sind das BG Graz-Ost und BG Graz-West.

Der “Grazer Mündelzirkus” kann deshalb auf erprobte Strukturen und Personal der zweiten und dritten Generation zugreifen. “Arisierung von Mündelvermögen” scheint wieder zum standardisiertes Geschäftsmodell am BG Graz-Ost mutiert zu sein. Das außerstreitig konfiszierte Vermögen der Pflegebefohlenen wird der RLB Steiermark AG zur “mündelsicheren” Veranlagung überantwortet.

Damit die Schnittstelle zwischen Politjustiz in Gestalt von BG Graz-Ost und RLB Steiermark AG klaglos funktioniert ist der “Meister aller Disziplinen”, RA Dr. Franz UNTERASINGER, als Mündelmanager und Machthaber über Leben und Tod zwangsverpflichtet. Er fragt nicht, er handelt.

NEETs fallen nicht vom Himmel. NEETs werden wirtschaftspolitisch und ideologisch geschaffen. NEETs sind eine explosive Masse an Jugendlichen ohne Zukunftschancen. NEETs sichern der Justiz und ihren Organen die Vollbeschäftigung. NEETs sind die “Lost Generation”. NEETs kosten 2-3 % des BIP. NEETs können aber das System stürzen.

(NEET = Not in Employment, Education or Training)

Was kümmert das alles die ehrenwerten MündelrichterInnen am BG Graz-Ost? Wenig bis gar nichts. Ihre arärischen Hirne und Ärsche, Mösen und Dödel haben andere Sorgen. Denken ist nicht ihre Aufgabe. Sie Handelm im Auftrage von oben. Alles Gute kommt bekanntlich von oben.

Wie lange noch?

Mag. Ingrid Moschik,
Mündelkünstlerin


Offener Antrag auf Überprüfung von „strukturierter Geldwäsche“ durch die Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG unter GD Mag. Markus MAIR

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SCT-Code als Geldwäsche-Betrugsschema der RLB Steiermark AG

RLB-Steiermark-Geldwäschebeleg-2010.pdf

Mag. Ingrid MOSCHIK
Zweifache OGH-Gläubigerin gg die Republik Österreich
(GZ 9ObA14/08m, GZ 9ObA79/10y)
Naglergasse 73
A-8010 Graz
ingrid.moschik@yahoo.de

Parlament der Republik Österreich
Dr. Karl Renner-Ring 3
A-1017 Wien
barbara.prammer@parlament.gv.at
fritz.neugebauer@parlament.gv.at
martin.graf@parlament.gv.at
josef.cap@spoe.at
karlheinz.kopf@oevpklub.at
heinz-christian.strache@parlament.gv.at
eva.glawischnig@gruene.at
josef.bucher@parlament.gv.at
klub@spoe.at
office@oevpklub.at
parlamentsklub@fpoe.at
infopool@gruene.at
parlamentsklub@bzoe.at

Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG
Firmensitz: Kaiserfeldgasse 5, 8010 Graz
Postanschrift: Postfach 847, 8011 Graz
Telefon: 0316-8036-0 oder 0316-4002-0
Telefax: 0316-8036-3089
Bankleitzahl: 38000
Firmenbuchnummer: 264700s
Kammerzugehörigkeit: Wirtschaftskammer Steiermark, Sparte Bank und Versicherung
OeNB Identnummer: 0122122
Rechtsform: Aktiengesellschaft
Sitz in: Graz
UID-Nummer: ATU61754667
Bankverbindung: ÖNB
Österreichisches Datenverarbeitungsregister: DVR 0040495
S.W.I.F.T.-Code RZSTAT2G
e-mail: info@rlb-stmk.raiffeisen.at
e-mail: info@rlb-stmk.raiffeisen.at
e-mail: info@rlb-stmk.raiffeisen.at

Graz, 29. Oktober 2012

Offener Antrag auf Überprüfung von „strukturierter Geldwäsche“ durch die Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG unter GD Mag. Markus MAIR

Sehr geehrte Frauen und Herrn Parlamentarier!

Sehr geehrte Frau Präsident des NRs Mag.a Barbara PRAMMER
Sehr geehrte Herr Zweiter Präsident des NRs Fritz NEUGEBAUER
Sehr geehrte Herr Dritter Präsident des NRs Mag. Dr. Martin GRAF

Sehr geehrter Herr SPÖ-Klubvorsitzender Dr. Josef CAP
Sehr geehrter Herr ÖVP-Klubvorsitzender Karlheinz KOPF
Sehr geehrter Herr FPÖ-Klubvorsitzender Heinz-Christian STRACHE
Sehr geehrte Frau Grünen-Klubvorsitzende Dr. Eva GLAWISCHNIG
Sehr geehrter Herr BZÖ-Klubvorsitzender Josef BUCHER

Vorab möchte ich als Betroffene der Finanzprokuratur und Geschädigte durch die Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG anführen, warum ich mich an Sie, werte Parlamentarier, wende, und nicht – wie allseitig und jahrelang empfohlen – an die zuständigen Institutionen und Personen in demokratiepolitischer Kontrollfunktion:

Frustran sind dies

die weisungsabhängige „öffentliche Gerichtsbarkeit“, deren rechtspolitischer Horizont mit dem §190StGB endet,

die endlosen Reihen von Ombudsfrauen und -männer, die immer so entschleunigt um die Sache bemüht sind,

die farbenlehrigen Volks- und Bürgeranwälte, denen leider die Hände gebunden sind,

die geschäftstüchtigen Mediatoren, deren Terminkalender über Jahre hinweg ausgebucht sind,

die Ombudsstellen der liebedienerischen Printmedien, die auf eine politisch motivierte Presseförderung hoffen,

und die genötigten, aber privatwirtschaftlich agierenden Rechtsanwälte, denen einer rentabler Deal näher liegt als das „gute alte Gesetz“.

Fast 100 (unnötige, weil ein „Round Table“ löst solche Probleme zügiger, billiger und demokratischer) Prozesse, meterhohe Aktenberge im elektronischen Zeitalter, Zehntausende Euro Verfahrenskosten, Millionen Euro an Kickbacks in Gestalt von Regierungs- und Hofrats-Modellen im meritokratischen Beamtenstaat Österreich, alles natürlich von Steuergeldern finanziert.

Und nun der Fall von „strukturierter Geldwäsche“ durch die international renommierte Grazer Genossenschaftsbank „Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG“. Es gilt die Unschuldsvermutung. Steiermarks mächtigster Banker, Generaldirektor Mag. Markus MAIR, hat sich in die Niederungen des „strukturierten Sachwalterschaftsbetrugs“ begeben. Es gilt die Unschuldsvermutung.

In der justizpolitischen wie korrupt.komplexen Grauzone von AGB der RLB, BWG, AußerStG, SWRÄG und JN sowie GOG hat die RLB STMK AG den „trunkierten Geldtransfer“ (SCT: PMN36820100906014588 , siehe Kontoauszug) mittels des ab 1.1.2014 in Kraft tretenden SEPA-Geldverkehrs vorweg ins Spiel gebracht.

Seit Dezember 2010 zum endlos wiederholten Male ersuche ich die Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG und dessen obersten Verantwortlichen, Herrn GD Mag. Markus MAIR, und dessen Leiter der Rechtsabteilung, Herrn Dr. Herbert MOTTER, um die Herausgabe der Belegdaten der am 15.9.2010 seitens meines Dienstgebers, dem Landesschulrat für Steiermark, “angewiesenen Entgelte” auf ein fremderrichtetes RLB-Konto, das unfreiwillig meinen Namen trägt.

Im Sinne von Transparenz rund um das nimmer enden wollende Verschleiern fragwürdiger bis hin zu schwer strafrechtlicher Sachverhalte – es wurde aus einer Maus ein Elefant im Porzellangeschäft gemacht – ersuche ich die RLB Steiermark AG mit Unterstützung des Parlaments, die Karten offenzulegen und endlich Einblick in die “trunkierten Gebarungen” rund um den Geldtransfer von 110.579,21 EURO zu geben.

Das Aufscheinen meiner seit Mai 2008 rechtswidrig zurückbehaltenen Entgelte in der Höhe von

“110.579,21 EUR”

am 15.09.2010 unter der Bezeichnung

“Lohn/Gehalt 00203243/201009
SCT: PMN36820100906014588
Landesschulrat f. STMK”

auf dem Konto der

RAIFFEISEN-LANDESBANK STEIERMARK AG
KONTONUMMER: 4.509.139
BLZ: 38.000
DVR: 0040495
BIC: RZSTAT2G

unter der Bezeichnung

“Mag. Ingrid Moschik
Mündelgeld, GZ: 233 P 12/08v
p.A. SW Dr. Franz Unterasinger
Radetzkystraße 8/1
8020 (sic!) Graz”

haben für mich als Mutter dreier schulpflichtiger Kinder zum Totalverlust meiner “Privatautonomie” und zur Enteignung meines “Privatvermögens” geführt.

Das rechtskundig instruierte wie peinlich genötigte Personal der zahlreichen Filialen der RLB STMK AG, alle unter der BLZ 38.000 subsummiert, geben lapidar und unisono zum Besten:

“Ihnen brauchen wir überhaupt keine Auskunft geben.
Sie sind für uns gar nichts.
Wenden Sie sich an Ihren Sachwalter.
Oder, noch besser, an das BG Graz-Ost.”

So beraten, so getan.

Seitens des Sachwalterschaftsgerichts BG Graz-Ost unter der Sachwalterschaftsrichterin Dr. Silvia JURTELA und ihres die Sachwalterschaft umsetzenden RA Dr. Franz UNTERASINGER wird mit der Omerta argumentiert, Stillschweigen ist die beste Therapie für querulantische Systemkritiker. Totschweigen schützt dubioser Rechtsgeschäfte totsicher. Auch bekannt unter: Meine Ehre heißt Treue bis in den Tod.

Wer reinen Gewissens ist, sollte keine Angst vor Verdachtsmomenten haben.
Einer kurzen Frage, sollte eine kurze Antwort folgen. Erledigt.

Schlimm wird es jedoch, sollte “organisierter Sachwalterschaftsbetrug” über das BG Graz-Ost im größeren Maßstab betrieben werden. Hunderte von Unregelmäßigkeiten, Millionen von Euro Schaden für die Betroffenen und die Republik Österreich unter Arisierungs-Verdacht. Zur Zeit fremdverwalten die diversen Pflegschafts-Abteilungen des BG Graz-Ost mehr als 4000 P(flegschafts)-Verfahren. Tendenz stark steigend.

Much worse-Szenario. Mit 10 % an fragwürdigen Vermögensverschiebungen kann gerechnet werden. Also 400 Pfleglinge mit durchschnittlich 100.000 Euro Barschaft ergeben 40.000.000 Euro Schaden. Und über die gewünschte RLB “mündelsicher” (z.B. in österreichische Staatsanleihen) bis zum Ableben des Mündels veranlagtes “Mündelgeld”.

Most worst-Szenario: 100 % Unschärfe am BG Graz-Ost, mehr als 4000 betrogene Pflegebefohlene, mehr als 400.000.000 Euro “mündelsicher zu veranlagendes Mündelgeld”, alles über die RLB Steiermark, alles unter GD Mag. MAIR, alles unter Arisierungsverdacht: einfach der größtmögliche Sachwalterschaftsbetrugs-Skandal.

“Der Grazer Mündelzirkus” möge für alle involvierten Personen und Institutionen eine künstlerische Fiktion bleiben.

Die RLB Steiermark AG als wirtschaftspolitisch einflussreichste Bank der “Steirischen Wirtschaft”, sollte über jeden Verdacht der “organisierten Geldwäsche” erhaben sein, zumal an meinem

“Lohn/Gehalt”

durch die RLB-Infrastruktur und unter rechtspolitisch fragwürdigen Umständen die Umwidmung in

“Mündelgeld”

trickreich vollzogen wurde.

Eine fatale “bankenpolitische Optik” für die RLB Steiermark AG, dieses erfolgreich expandierenden und glücklich investierenden Finanzinstituts unter dem Motto

“Wenn’s um meine Vorsorge geht,
ist nur eine Bank meine Bank.”

ist nächster Zeit zur befürchten, sollten die potenten Herrn der RLB STMK AG, Generaldirektor Mag. Markus MAIR und sein Rechtsberater Dr. Herbert MOTTER, auf die Herausgabe des gewünschten Überweisungsbelegs – auf 999 bzw. auf Ableben meiner biologischen Hülle hin – zu verzichten bestrebt sein.

Die Tathandlung der Untreue ist nach §153StGB der wissentliche Missbrauch überantworteter Kompetenzen, der zu einem Schaden des Klienten führt. Die Mündelgeld-Akquirierung zum Zeitpunkt 15.9.2010 ist eine vorsätzliche Schädigung der Dienstnehmerin (langjährige Vertragsbedienstete des Bundes) und somit ein Risikogeschäft. Die Bank hat ihre Sorgfaltspflichten vorsätzlich und strukturiert verletzt und nicht kontrolliert, ob Beschlüsse des BG Graz-Ost überhaupt formal echt waren. Vielmehr wurde der Beschluss zur Vermögensverwaltung durch Dritte erst am 20.10.2010 abgefasst, also offensichtlich Monate später bei der RLB Steiermark AG “nachgereicht”. Dies ist ein Fall von doloser Wirtschaftskriminalität, wo Bankenvorstände für riskante Bankgeschäfte wegen wirtschaftlicher Fehlentscheidungen bestraft werden müssten (siehe dazu das Rechtspanorama der “diePresse”, S.16, “Schon Risikokredite sind strafbare Untreue”).

Ich bitte Sie, werte Parlamentarier, mich in meinem Streben nach Wahrheit, Konto-Transparenz und Offenlegung des obigen “unterdrückten Überweisungsbelegs” bei der RLB STMK AG unter GD Mag. Markus MAIR hinreichend zu untersützen, damit mein Beispiel von “struktureller Geldwäsche” (Richterin des BG Graz-Ost, Sachwalter, Raiffeisen-Generaldirektor, anweisende unterdrückte Person) als politisch instrumentalisierter Ausrutscher eines unbescholtenen Bankers abgetan werden kann.

Rechtssicherheit und Rechtsfrieden sind in einer Demokratie westlicher Prägung, so wie es die Zweite Republik unter der Namen Österreich eine versinnbildlicht, höchste Werte, die nicht nur von einer zunehmend entmündigten Zivilgesellschaft sondern auch von den Volksvertretern in Gestalt der Parlamentarier verteidigt werden sollten.

Vielen Dank im Voraus.

Hochachtungsvoll.

Mag. Ingrid Moschik



Wie unschuldig kommt OGH-Richter Dr. Ronald ROHRER in den Pensionshimmel?

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Fit für Menschenexperimente und Zwangsarbeit

“Quo vadis, ROHRER, KARL, FAYMANN & Co.”

“1938-45.
Im Namen des Führers.
Selektions-Appell.
Frischlinge wofür?
Zwangsarbeiter für die Rüstung?
Missbrauchsopfer für viele?
Versuchskaninchen für die Medizin?”

Wir müssen uns Faschisten als glückliche Menschen vorstellen

Sie stehen auf der richtigen Seite. Sie nehmen sich das Recht, auf Verfassung und Gesetz verzichten zu dürfen. Sie sind in mörderischen Seilschaften organisiert. Sie korrumpieren alles und jeden. Was kostet das Gewissen?

Mit verschmitzten FAUSTschen Grinsen ist Bundeskanzler Werner FAYMANN stets nicht im Bilde. Die Fehler und Verbrechen machen ja die anderen. Auch SC Dr. Manfred MATZKA ist ein makelloser Sesselfurzer in der Hofburg. Und HR Dr. Alois SCHITTENGRUBER ist sowieso nur als Gehaltskonto evident. Allsamt hoffärtig und bis in die letzte Faser ärarische Dienstleister einer am Abgrund stehenden Demokratie.

Financial fascism.
Finanzfaschismus.
Mammonismus.
Kapitalfaschismus.
Bankerismus.
Struktureller Faschismus.
Experimentelle Justizpolitik.

Viele Bezeichungen für ein und denselben Sachverhalt. Einige wenige ziehen immer mehr, viele, alle über den Tisch. Erlaubt ist alles. Die Machhaber kennen keine allgemein verbindlichen Regeln. Geld regiert die Korruption. Ein Hurrikan an Schmiergeldern setzt alle Normalität ausser Kraft.

Und OGH-Richter Dr. Ronald ROHRER, der eine Kalligrafie wie aus dem Kriminalmuseum sein eigen nennen darf, in der Gesinnung mehr links angesiedelt, aber mehr rechts in der Handlung, auf Wunsch von oben ist auch reaktionär kein Problem, ja so dient er dem Fiskus im Zeichen des kranken Doppeladlers, so entrechtet er Klägerinnen zur Unterschriftlichkeit, so tritt er die österreichische Verfassung mit OGH-Pressesprecher-Füssen, so büßt er für den ehrenwerten HR Amtsdirektor Mag. Wolfgang ROUBAL, der vier kranke Kündigungen als Karrierefaktor in den Rechtsverkehr gebracht hat und die von dessen kongenialen Intimus OR Dr. Helmut ZIEHENSACK von der Finanzprokuratur mit großem rabulistischen Geschick über mehr als 5 Jahre oder über nahezu 100 Verfahren hinweg, natürlich im Auftrage der Republik Österreich und auf Kosten der Steuerzahler, in den “sparismus.wordpress.com” und “Mündelkunst” und “Justizporno” und “Deppenfabrik BG Graz-Ost” und “Grazer Mündelzirkus” und “experimentelle Justizpolitik” und “strukturellen Faschismus” transformiert werden. Zahlttag ist beim Jüngsten Gericht.

Im Namen des Volkes.
Im Namen der Republik.
Im Namen des Führers.
Im Namen des Gesetzes.
Im Namen Gottes.
Im Namen des Geldes.

Die “Versicherheitlichung der Gesellschaft” nimmt zusehends IKT-Gestalt an. ELGA als Entmündigung der Bürger Österreichs sind ernste Zeichen am Horizont der Datenmissbrauchs. Die österreichische Datenschutzkommission als machtpolitische Verlängerung des BKA genügt nicht einmal der EU-Richtlinien. Der Entdemokratisierungsprozess der Zweiten Republik entwickelt sich zusehends rechtslastig autoritär bis autokratisch und resignativ korruptiös bis mafiös.

Wie lange noch?

Mag. Ingrid Moschik,
Mündelkünstlerin


AK Steiermark bekennt sich offen zum “Grazer Mündelzirkus” am BG Graz-Ost

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AK-Steiermark-Antwort-DDr-Werner-Anzenberger.pdf

Betreff: Ihr Mail vom 13.10.2012
Von: Vogel Tanja (Tanja.Vogel@akstmk.at)
An: ingrid.moschik@yahoo.de;
CC: Walter.Rotschaedl@akstmk.at; Wolfgang.Bartosch@akstmk.at; Andreas.Steidl@akstmk.at; Renate.Freitag@akstmk.at; Karl.Schneeberger@akstmk.at; Bernadette.Poecheim@akstmk.at; Herbert.Puschl@akstmk.at; Wolfgang.Nagelschmied@akstmk.at;
BCC:
Datum: 13:55 Montag, 5.November 2012

Sehr geehrte Frau Moschik,

wir bedanken uns für Ihr Mail vom 13.10.2012 an unseren Präsidenten Walter Rotschädl, das ich aus Gründen der Zuständigkeit wie folgt beantworten darf:

Wir haben die von Ihnen vorgebrachten Ansprüche bereits mehrmals geprüft und sind zur Auffassung gelangt, dass ein allfälliger Rechtsstreit bei der gegebenen Sach- und Rechtslage aussichtslos erscheint. Zudem sind Sie als ehemalige Lehrerin offensichtlich nicht kammerzugehörig, sodass wir Ihnen auch aus diesem Grunde keine Leistungen unserer Institution anbieten können.

Wir haben in Erfahrung gebracht, dass Ihnen mit Beschluss des Bezirksgerichts Graz-Ost zu GZ 230p 9/12m ein Sachwalter zur Seite gestellt wurde. Wir bitten Sie daher höflich, in Zukunft Schriftstücke an uns von Ihrem Sachwalter gegenzeichnen zu lassen, andernfalls wir sie nicht bearbeiten können.

Mit freundlichen Grüßen

Werner Anzenberger


DDr. Werner Anzenberger

Bereichsleiter und Koordinator

Kammer für Arbeiter und Angestellte

für Steiermark – Bereich Soziales und Stabsstelle Außenstellen

Hans-Resel-Gasse 8-14, 8020 Graz

Tel.Nr. 05 77 99-2400, Fax 05 77 99-2487

Mobil: 0664/ 501 22 30

E-Mail: werner.anzenberger@akstmk.at


offene Anfrage an das Parlament zu “Internetzensur in Österreich 2012″

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Meinungsdiktatur 2012

21 Google-Sperren durch die Republik Österreich

Internet-Zensur-in-Oesterreich-2012.pdf

Mag. Ingrid MOSCHIK
Zweifache OGH-Gläubigerin gg die Republik Österreich
(GZ 9ObA14/08m, GZ 9ObA79/10y)
Naglergasse 73
A-8010 Graz
ingrid.moschik@yahoo.de

Parlament der Republik Österreich
Dr. Karl Renner-Ring 3
A-1017 Wien
harald.vilimsky@parlament.gv.at

Graz, 10. Dezember 2012

Offener Antrag auf Überprüfung der „strategischen Lüge“ durch Frau Justizminister Dr. Beatrix Karl in Bezug auf die parlamentarische Anfrage vom 28.6.2012 mit der GZ XXIV.GP.-NR 12169/J an die Frau Bundesminister für Justiz, Frau Dr. Beatrix Karl, betreff mehrfacher, richterlich verfügter Google-Zensur für Österreichs Internet-User

Sehr geehrter FPÖ-Parlamentsclub!
Sehr geehrter Herr Abgeordnete zum NR Harald VILIMSKY!

Sie haben in Kooperation mit anderen FPÖ-Parlamentsabgeordneten am 28.6.2012 eine Anfrage an Frau Justizminister Dr. Beatrix Karl wegen der im Google-Transparentsbericht festgestellten mehrfachen Internetzensur gerichtet. Sie wollten konkret wissen, wer an Google Löschanfragen gestellt hat. Konkret wollten Sie von der Justizministerin auch wissen, ob es öffentliche Stellen (z.B. Ministerien) waren und was für Internetseiten/-foren von der Löschung betroffen seien. Sie stellten auch die Frage nach dem Inhalt und letzlich die Frage nach dem Grund der Löschungsanfragen.

In Ihrem Antwortschreiben hat Frau Justizminister Dr. Beatrix Karl zur Zahl 12169/J-NR/2012 unter der GZ: BMJ-Pr700/0195-PR 1/2012 im August 2012 der Frau Präsidentin des Nationalrates folgend zu Ihren Anfragen 1-5 geantwortet:

“Betreffend der Anfrage wegen “Löschung unerwünschter Inhalte” liegen dem Bundesministerium für Justiz keine Daten zu Löschanträgen vor, die (allenfalls) von Justizdienststellen direkt an Google gerichtet wurden.

Mehrere betroffene Richterinnen und Richter wendeten sich mit dem Ersuchen an das Bundesministerium für Justiz, gegen rufschädigende, beleidigende, herabwürdigende und falsche Äußerungen sowie Vorwürfe unehrenhaften Verhaltens, die im Internet veröffentlicht wurden, vorzugehen.

Die Veröffentlichungen könnten aus Sicht des Bundesministeriums für Justiz jeweils unter die Straftatbestände der üblen Nachrede und Beleidigung, teilweise der Verleumdung sowie unter die Bestimmungen des Mediengesetzes subsumiert werden.
Im Rahmen der Fürsorgepflicht als Dienstgeber ersuchte das Bundesministerium für Justiz im Jahr 2010 in vier Fällen Google International schriftlich, die Trefferliste bei der Namensabfrage des jeweils betroffenen Justizorgans zu sperren.

Diesen Ansuchen hat Google International unter Berufung auf die Meinungsfreiheit jedoch nicht entsprochen. In den Jahren 2011 und 2012 erfolgten keine Löschanfragen durch das Bundesministerium für Justiz an Google International.

Wien, August 2012
Dr. Beatrix Karl
(nicht handschriftlich signiert).”

Ich gebe nun Ihnen, sehr geehrten Herrn Nationalratsabgeordneter Vilimsky bekannt, dass mein Weblog sparismus.wordpress.com seit Anfang Feber 2011 existiert und von drei strafrechtlichen Beschlüssen des Richters Dr. Christoph Lichtenberg (Haftrichter mit medienrechtlicher Kompetenz in Graz – Fall Winter, Fall Ali Baba usw.) am Straflandesgericht Graz von Löschungsanträgen mittels dreier Kunstverbotsbeschlüsse betroffen ist:

1. 5 HR 14/12y vom 21.3.2012
2. 5 HR 21/12b vom 19.4.2012
3. 10 HV 142/12d vom 24.9.2012

Beweis: wenigstens 21 Sparismus-Einträge hat Google für Internet-User mit österreichischen IP-Adressen zur Zeit gesperrt. Dies deckt sich auch mit den Angaben des Google Transparency Reports vom Juni 2012. Frau Minister Karl jedoch widerspricht in Ihrer Anwort vom August 2012 ans Parlament diesem Report.

Oder ist unsere Frau Justitia nur ein blondes ÖVP-Häschen, das von nichts weiß?

Als von diesen richterlichen Zensurmaßnahmen betroffene Künstlerin ersuche ich Sie im Namen aller der in der freien Meinungsbildung bevormundeten österreichischen Bürger, die Frau Justizminister abermals parlamentarisch zu einer wahrheitsgemäßen Stellungnahme aufzufordern, zumal die “rabulistische Unschärfe” der Frau Minister nicht dem beigelegten Screen-Shot entspricht.

Eine Frau Justizminister Dr. Beatrix Karl, die nichts dabei findet, das Parlament und die österreichischen Bürger hinters Licht zu führen, könnte man als hinterfragenswürdig, ja sogar demokratiegefährdend, bezeichnen.

Einige Bemerkungen zu meinem seit Februar 2011 gestalteten Kunstweblog sparismus.wordpress.com:

In einer politisch verunglückten Dienstvertragsauflösung zum Bund, der Causa Moschik, die sich bereits über sechs Jahre oder fast 100 Verfahren oder Hunderttausenden Euro Prozesskosten hinzieht (vergleiche dazu Fall Gustl Mollath in Bayern, http://www.spiegel.de/thema/gustl_mollath/), wurde ich “par ordre du Mufti” (HR Mag. Wolfgang ROUBAL, Amtsdirektor des LSR f STMK und Protektionskind von Frau SPÖ-Kulturminister und Ex-Bankerin Dr. Claudia SCHMIED) als zweifache OGH-Gläubigerin gegen die Republik Österreich “außer Streit” gestellt.

Infolge einer Fehlbuchung durch den LSR f STMK wurden meine über Jahre zurückbehaltenen “Entgelte” auf noch klärungsbedürftigen Umwegen, die Staatsanwaltschaft Graz ermittelt zur Zeit wegen des Verdachts der Geldwäsche, auf ein Treuhandkonto bei der RLB-Steiermark AG überwiesen, das auf dolose Weise in “Mündelgeld” zum Schaden einer Mutter mit drei schulpflichtigen Kindern umgewidmet wurde.

Freie Meinungsbildung (Meinungs- und künstlerischer Freiheit) ist in Demokratien westlicher Prägung ein existenzielles Grundrecht, welche von den Volksvertretern in Gestalt der Parlamentarier verteidigt werden sollte, da ansonsten wieder die leidliche Meinungsdiktatur nationalsozialistischer Prägung droht, wie sie 1938-45 mit mehr als 1000 Hinrichtungen Andersdenkender gewütet hat.

Vielen Dank im Voraus.

Hochachtungsvoll

Mag. Ingrid Moschik


offene Idee des Mehrfachwahlrechts für Mütter für die Nationalratswahlen 2013

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Mehrfachwahlrecht-fuer-Muetter-121217.pdf

Mag. Ingrid Moschik
Politkünstlerin
Naglergasse 73
8010 Graz
Tel: 0650 / 8303850
ingrid.moschik@yahoo.de

TEAM STRONACH

Graz, am 17. Dezember 2012

offene Idee des Mehrfachwahlrechts für Mütter für die Nationalratswahlen 2013

Sehr geehrtes TEAM STRONACH!

Als freischaffende Grazer Politkünsterin mit dem Schwerpunkt neue Medien und Politik offeriere ich Ihnen meine Idee des Mehrfachwahlrechts für Mütter ganz im Sinne von Frank Stronach „Frauen statt Banken fördern“.

Ich selbst habe drei Kinder und habe bis dato festgestellt, dass ich zwar für drei Kinder unentgeltlich arbeite und für diese auch voll die Verantwortung trage, dass aber Kinder offensichtlich keinen politischen Wert besitzen, da diese bis zum Wahleintrittsalter kein Wahlrecht haben. So passiert es, dass die Interessen der Jugend im Wahlkampf untergehen und die Jugendlichen in der jetzigen Politik mit ihren Wünschen und Ansprüchen zu kurz kommen.

Ich schlage also vor, dass eine Mutter mit drei Kindern die allsamt unter dem Wahlalter (16 Jahre) sind, ihre eigene Wahlstimme und zusätzlich drei Wahlstimmen für ihre drei Kinder hat, also insgesamt vier Wahlstimmen abgeben kann.

Als Mitglied Ihrer Partei lade ich Sie nun, sehr geehrtes TEAM STRONACH ein, diese Idee in den kommenden Nationalratswahlkampf 2013 in ihr umfassendes Wahlprogramm aufzunehmen und zusammen mit mir durchzusetzten.

Ich hoffe, diese Idee findet bei Ihnen Anklang und freue mich schon auf eine gute Zusammenarbeit mit dem TEAM STRONACH.

Mit lieben Grüssen

Ihre

Mag. Ingrid Moschik,
unterstützendes Mitglied von TEAM STRONACH


offene Antwort zur D.A.S.-Kundenzufriedenheit nach Zwangsbesachwalterung

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RLB-Steiermark-Geldwäschebeleg-2010.pdf

Sehr geehrtes D.A.S.-Team!
Sehr geehrter Herr Mag. Markus Messenlehner!

Meine Kundenzufriedenheit entnehmen Sie bitte aus der beiliegenden pdf-Datei, zurzeit ist sie 100% negativ.

Durch Verkennen der Rechtslage, dh. das Nichterkennen einer “kranken Kündigung” durch die D.A.S.-Versicherung, habe ich in den letzten sechs Jahren als Mutter von drei schulpflichtigen Kindern einen Totalschaden erlitten . In einer Serie von vier “kranken Kündigungen” wurde auf dolose Art und Weise anstatt der “GZ-Nummer meines Dienstvertrages aus dem Jahre 1993″ die “Sozialversicherungsnummer” benutzt.

Dies hatte zur Folge, dass das ehrenwerete Gericht die vier “kranke Kündigungen” als Anregung zu einer Vermögenssachwalterschaft interpretiert hat.

Die D.A.S. als meine Rechtsschutzversicherung konnte sich dadurch trickreich aus ihrer Verantwortung verabschieden. Wohin das geführt hat, können Sie aus der pdf-Datei an das Parlament entnehmen.

Wie leicht nachzuvollziehen ist, ist die D.A.S.-Versicherung unglücklicherweise einem äußerst korrupten Beamten am Landesschulrat für Steiermark auf dem Leim gegangen. Die zukünftigen Kollateralschäden (Reputation) für die D.A.S:-Rechtsschutzversicherung als Beitragstäter werden sicher mehr als 110.000.- EUR sein.

Um das System der “kranken Kündigung” am Landesschulrat für Steiermark für immer aus dem Raum zu schaffen (zumal Mag. Wolfgang Roubal für diese Art von Verwaltungsunschärfe mit einem Hofrat und mit dem Amtsdirektor belohnt wurde), ersuche ich die D.A.S.-Versicherung um die Rückabwicklung aller vier “kranken Kündigungen”.

Zwangsentrechtungen wie 1938 bis 45 – unter Missbrauch der D.A.S.-Rechtsschutzversicherung 2007-2012 wieder passiert – sollten keine Zukunft haben.

Mit Dank im Voraus und lieben Grüssen

Mag. Ingrid Moschik

PS: Für konstruktive Lösungsvorschläge durch die D.A.S.-Rechtsschutzversicherung bin ich offen.

Von: Triconsult GmbH (GlobalNR) <survey@triconsult.at>
An: ingrid.moschik@yahoo.de
Gesendet: 14:28 Montag, 17.Dezember 2012
Betreff: D.A.S. Kundenzufriedenheit

Sehr geehrte Frau Mag. Ingrid Moschik,

Wir haben Ihnen vor einigen Tagen einen Fragebogen als Kunde der D.A.S. Rechtsschutz-Versicherungs-AG geschickt, mit der Bitte, uns zu sagen, was die D.A.S. besser machen kann.

Wir wollen uns ein klares Bild von Ihren Erfahrungen mit den MitarbeiterInnen und Ihrem Eindruck über die Leistungen des RechtsService der D.A.S. machen. Gemeinsam führen wir daher mit dem unabhängigen Meinungsforschungsinstitut Triconsult eine Kundenzufriedenheitsanalyse durch.

Bitte nehmen Sie sich 5 bis 10 Minuten Zeit, um der D.A.S. bei der weiteren Verbesserung der Dienstleistungen und Angebote zu helfen. Wir ersuchen Sie, den Fragebogen bis zum 07.01.2013 auszufüllen.

Hier finden Sie den Link, der direkt zu unserem Fragebogen führt.

http://triconsult.dubinterviewer.com/scripts/dubinterviewer.dll/frames?quest=10132

Sollte sich der Fragebogen nach anklicken dieses Links nicht öffnen, kopieren Sie den Link bitte und fügen Sie ihn manuell in die Adressleiste Ihres Internetbrowsers (z.B. Internet Explorer oder Mozilla Firefox) ein.

Damit ausschließlich Sie persönlich diesen Fragebogen ausfüllen können, geben Sie bitte

Code: das9471
Passwort: 01das9471

in die vorgesehenen Felder ein. Ihr Fragebogen kann damit von niemand anderem benutzt werden und wenn Sie die Beantwortung unterbrechen, gelangen Sie bei einem neuerlichen Aufruf genau zu der Stelle, an der Sie die Befragung abgebrochen haben.
Selbstverständlich werden alle Ihre Angaben absolut vertraulich behandelt und nur gemeinsam mit den Antworten anderer Befragten als Tabellen an die D.A.S. weitergeleitet.

Als Dankeschön für Ihre Unterstützung verlost die D.A.S. pro Quartal unter allen TeilnehmerInnen einen Hotelgutschein im Wert von jeweils Euro 150,-.

Sollten Sie den Fragebogen bereits ausgefüllt haben, bitten wir Sie um Verzeihung, dass wir Sie nochmals angeschrieben haben.

Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit!

Mit freundlichen Grüßen

Felix Josef
Mag. Markus Messenlehner

Triconsult Wirtschaftsanalytische

D.A.S. Österreichische Allgemeine
Forschung Ges.m.b.H.
Rechtsschutz-Versicherungs-AG

P.S.: Sollten Sie nicht die in der Anschrift genannte Person sein, bitten wir Sie, dieses Mail an die richtige Ansprechperson weiterzuleiten.


Offener Antrag an die STGKK auf Rückerstattung von 2.404.- EURO an Mag. Ingrid Moschik

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Mag. Ingrid Moschik
VSNR: 4509 01 09 55
Naglergasse 73
A-8010 Graz

Steiermärkische Gebietskrankenkasse (STGKK)
z.H. Herrn Dr. Herbert STODULKA
z.H. Herrn Mag. Michael SCHALLER
Josef-Pongratz Platz 1
A-8010 Graz

Graz, 15. Jänner 2013

Offener Antrag auf Rückerstattung der geleisteten Selbstversicherungsbeiträge i.d.H. von 2.142.- EUR und 262.- EUR per Barauszahlung an Mag. Ingrid Moschik


Sehr geehrte Steiermärkische Gebietskrankenkasse!
Sehr geehrter Herr Dr. Herbert STODULKA!
Sehr geehrter Herr Mag. Michael SCHALLER!

Hiermit ersuche ich um die sofortige Rückerstattung
per Barauszahlung, also direkt bei der GKK,
meiner im Zeitraum von September 2008 bis Dezember 2010 einbezahlten Selbstversicherungsbeiträge (Guthabensstand auf meinem GKK-Beitragskonto
per 13.10.2010 i.d.H.v. 2.142.- EUR und
per 14.1.2011 i.d.H.v. 262.- EUR)
bei der Steiermärkischen GKK.

Begründung:

Mein Dienstgeber (Landesschulrat für Steiermark) hat mich seriell rechtsmissbräuchlich gekündigt, aber zwei OGH-Entscheidungen haben ein unbefristetes Dienstverhältnis bestätigt.

Laut Ihren Aussagen liegt im elektronischen GKK-Akt keine von der Finanzprokuratur angeregte und betriebene Sachwalterschaft vor.

Somit fordere ich die Steiermärische Gebietskrankenkasse nochmals auf, mir die bis dato rechtswidrig vorenthaltenen privaten Vermögenswerte ehestmöglich zurückzuerstatten, um weitere administrative Komplikationen dieser komplexen wie rechtspolitisch unschönen Angelegenheit zu vermeiden.

Vielen Dank im Voraus.

Mit lieben Grüssen

Mag. Ingrid Moschik


Offene Hilfe bei der Rückerstattung der geleisteten Selbstversicherungsbeiträge i.d.H. von 2.404.- EUR

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Ombudsmann-STGKK-Bern-BAUER-2404-130117.PDF

Mag. Ingrid Moschik
VSNR: 4509 01 09 55
Naglergasse 73
A-8010 Graz

Steiermärkische Gebietskrankenkasse (STGKK)
Josef-Pongratz Platz 1
A-8010 Graz

z.H. Herrn Ombudsmann Bernd BAUER
Sie erreichen mich:
Montag-Donnerstag
8.00-14.00 Uhr und
Freitag 8.00-13.00 Uhr
Telefon: 0316/8035-1000
Fax-Nr.: 0316/8035-661000
E-Mail: bernd.bauer@stgkk.at
Internet: http://www.stgkk.at/portal27/portal/stgkkportal/feedback/feedbackWindow?action=2&p_menuid=4170&p_tabid=8

Graz, 17. Jänner 2013

Offene Hilfe bei der Rückerstattung der geleisteten Selbstversicherungsbeiträge i.d.H. von 2.404.- EUR per Barauszahlung an Mag. Ingrid Moschik

Sehr geehrte Steiermärkische Gebietskrankenkasse!
Sehr geehrter Herr Ombudsmann!
Sehr geehrter Herr Bernd BAUER!

Hiermit wende ich mich mit folgendem Anliegen an Sie, Herr Ombudmann, weil es mir zuvor nicht möglich war, meine misslich eingezahlten 2.404,- EUR über die zuständige Fachabteilung unter Herrn Dr. Herbert STODULKA bzw. Mag. Michael SCHALLER zurückerstattet zu bekommen.

Obige Herrn der Beitragseinbringungsstelle, stehen auf dem sozialpolitisch gewünschten Standpunkt, dass der leidige Betrag bereits bar am 13.10.2010 an Herrn RA Dr. Franz UNTERASINGER, zum damaligen Zeitpunkt „amtswegiger Verfahrensachwalter“ in meiner dubiosen Arbeitsstreitsache, und später, ab 20.10.2010 „Vermögenssachwalter von Amts wegen“ meiner nachbezahlten Entgelte, ausgezahlt worden ist. Mehr dazu ist dem „händischen Akt“ der STGKK zu entnehmen. Ein mehr als halbkriminelles Zusammenspiel von RA Dr. Franz UNTERASINGER und den hilfswilligen Beamten der STGKK. Unlegitimierten Personen fremdes Geld auszuhändigen, scheint mir mehr als hinterfragenswürdig.

Deshalb ersuche ich Sie und die STGKK nochmals um die sofortige Rückerstattung
per Barauszahlung, also direkt bei der GKK,
meiner im Zeitraum von September 2008 bis Dezember 2010 einbezahlten Selbstversicherungsbeiträge (Guthabensstand auf meinem GKK-Beitragskonto
per 13.10.2010 i.d.H.v. 2.142.- EUR und
per 14.1.2011 i.d.H.v. 262.- EUR)
bei der Steiermärkischen GKK.

Begründung:

Mein Dienstgeber (Landesschulrat für Steiermark) hat mich seriell rechtsmissbräuchlich gekündigt, aber zwei OGH-Entscheidungen (GZ: 9ObA14/08m und GZ: 9ObA79/10y) haben ein unbefristetes Dienstverhältnis bestätigt.

Somit fordere ich die Steiermärkische Gebietskrankenkasse nochmals auf, mir die bis dato rechtswidrig vorenthaltenen privaten Vermögenswerte ehestmöglich zurückzuerstatten, um weitere Kollateralschäden am guten Ruf der STGKK (Verdacht auf Korruption, §§302StGB, und Verdacht auf organisierte Kriminalität, §278aStGB) zu vermeiden.

Vielen Dank im Voraus.

Mit lieben Grüssen

Mag. Ingrid Moschik



Ist die “Steirische Gebietskrankenkasse” Teil des “Grazer Mündelzirkus”?

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STGKK-Ombudsmann-Bernd-BAUER-130129.pdf

Betreff: AW: Offene Hilfe bei der Rückerstattung der geleisteten Selbstversicherungsbeiträge i.d.H. von 2.404.- EUR per Barauszahlung an Mag. Ingrid Moschik
Von: BAUER Bernd (bernd.bauer@STGKK.at)
An: ingrid.moschik@yahoo.de;
CC:
BCC:
Datum: 9:21 Dienstag, 29.Januar 2013

Sehr geehrte Frau Magistra Moschik,

Ich danke für Ihre Anfrage, zu der ich Ihnen – unter Hinweis auf das Schreiben von Herrn Mag. Schaller vom 9.1.2013 – nochmals mitteilen muss, dass die Beiträge am 14.10.2010 rechtskonform an Ihren Sachwalter angewiesen wurden und damit die Angelegenheit für die STGKK als erledigt anzusehen ist.

Ich kann Ihnen daher nur nochmals empfehlen sich mit Herrn Dr. Unterasinger in Verbindung zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Bauer

Steiermärkische Gebietskrankenkasse
Josef-Pongratz-Platz 1, A-8011 Graz, http://www.stgkk.at
Bernd Bauer
Ombudsmann
Abteilung Grundsatzangelegenheiten, Recht und Organisation
Tel. 0043 (0)316 8035–1000
Fax 0043 (0)316 8035–66 1000
bernd.bauer@stgkk.at

Von: Ingrid Moschik [mailto:ingrid.moschik@yahoo.de]
Gesendet: Donnerstag, 17. Januar 2013 13:30
An: BAUER Bernd
Betreff: Offene Hilfe bei der Rückerstattung der geleisteten Selbstversicherungsbeiträge i.d.H. von 2.404.- EUR per Barauszahlung an Mag. Ingrid Moschik

Anbei übersende ich Ihnen eine pdf-Datei mit meinem Anliegen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfestellung als Ombudsmann!
Ihre
Mag. Ingrid Moschik


offene Antwort betreffs RLB-STMK-AG-Überweisungs-Code “SCT: PMN36820100906014588″

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Centrobank-SCT-PMN-Anfrage-130128.pdf
RLB-STMK-AG-SCT-PMN36820100906014588.pdf
SCT-Code als Geldwäsche-Betrugsschema der RLB Steiermark AG

Betreff: Antw: offene Anfrage betreffs RLB-STMK-AG-Überweisungs-Code *SCT: PMN36820100906014588*
Von: Gerald Deimel (Gerald.Deimel@rcb.at)
An: ingrid.moschik@yahoo.de;
CC:
BCC:
Datum: 12:34 Montag, 28.Januar 2013

Sehr geehrte Frau Mag. Moschik,

ganz grundsätzlich darf ich darauf hinweisen, dass allgemeine (Rechts-)Auskünfte, die nicht in Zusammenhang mit Produkten oder Kundenbeziehungen der Raiffeisen Centrobank AG stehen, schon aus rechtlichen Gründen von Mitarbeitern der Raiffeisen Centrobank Dritten gegenüber nicht gegeben werden dürfen.

Im konkreten Fall ersuche ich Sie daher, sich an das depotführende Institut des Kontoauszugs zu wenden (das ist die RLB Steiermark). Nur das depotführende bzw. an der Überweisung beteiligte Institut kann überprüfen, ob Sie ein berechtigtes Interesse an einer bestimmten Auskunft haben. Rein faktisch ist es auch nur dem depotführenden Institut möglich, Auskünfte zu internen Codes zu geben bzw. den von Ihnen geäußerten Geldwäscheverdachtselementen nachzugehen.

Mit freundlichen Grüßen
gerald deimel

MMag. Gerald Deimel, Managing Director
Head of Department
Legal, Compliance & Tax, Participations

T +43 1 51520 216
F +43 1 51520 5216
E Gerald.Deimel@rcb.at

Raiffeisen Centrobank AG
A-1015 Vienna
Tegetthoffstrasse 1

I http://www.rcb.at
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offener Antrag auf Vollstreckung des Dienstvertrages GZ: III Mo 134/15 – 1993

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LSR-STMK-Elisabeth-Meixner-130212.pdf

Von: Ingrid Moschik (ingrid.moschik@yahoo.de)
An: marieluise.vesulak@lsr-stmk.gv.at; elisabeth.meixner@lsr-stmk.gv.at;
Datum: 10:26 Montag, 11.Februar 2013

Sehr geehrter Landesschulrat für Steiermark!
Sehr geehrte Frau Vizepräsident Dipl.-Päd. HOL Elisabeth MEIXNER!
Sehr geehrte Frau Dr. Marieluise VESULAK!

Als Bundesvertragsbedienstete bin ich nach wie vor im Besitze meines mit dem Landesschulrat für Steiermark am 30.9.1993 geschlossenen Dienstvertrages
mit der GZ III Mo 134/15 – 1993, der durch den damaligen Assessment-Manager und heutigen HR Landesschulratsdirektor Mag. Wolfgang ROUBAL, mittles vier rechtswidriger Kündigungen unter Missbrauch meiner Krankenversicherungsnummer (“kranke Kündigungen”) bis zum heutigen Zeitpunkt nicht einvernehmlich aufgelöst wurde.

Ausserstreitige Auflösungsversuche können nur als hochriskante Umgehungsgeschäfte erachtet werden. Methoden wie unter dem Nationalsozialismus von 1938 – 45 lasse ich nicht gegen mich und meine Familie (drei Kinder in Schulausbildung) gelten. Zwangsbesachwalterungen, um einen streigigen Vertrag zu umgehen, sind hochgradig demokratieunwürdig.

Nachdem ich Kontakt mit dem Büro des Vizelandeshauptmann Hermann SCHÜTZENHÖFER aufgenommen habe und dieses sich mit Frau Vizepräsidentin Dipl.-Päd. HOL Elisabeth MEIXNER wegen der dubiosen Umgehungsgeschäfte durch den Landesschulrat für Steiermark in Verbindung gesetzt hat, wurde mir durch Herrn Christian ROBNIK mitgeteilt, dass Frau Dr. Marieluise Vesulak diese leidige Angelegenheit überprüfen werde.

Um zu verhindern, dass die künftige Vizepresidentin Dipl.-Päd. HOL Elisabeth MEIXNER die “Causa Moschik” vom Vorgänger wie einen Mühlstein umgehängt bekommt, ersuche ich Sie, sehr geehrte Frau Dr. Marieluise VESULAK, um die gesetzeskonforme Umsetzung meines Dienstvertrages bis zur Erreichung meines gesetzlichen Pensionsalters (1. September 2015).

Vielen Dank im Voraus!

Ihre

Mag. Ingrid Moschik


Offener Antrag auf Umsetzung des Vertragsrechts in der Steiermark unter Verzicht der machtpolitischen Möglichkeit zur Entrechtung und Enteignung sowie Auslöschung wie 1938-45

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LH-STMK-Mag-Franz-VOVES-130219.pdf

Mag. Ingrid MOSCHIK
Zweifache OGH-Gläubigerin gg den LSR für STMK
(GZ 9ObA14/08m, GZ 9ObA79/10y)
Naglergasse 73
A-8010 Graz
Handy: 0650 – 830385-0
Mail: ingrid.moschik@yahoo.de

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
A-8011 Graz-Burg
Tel.: 0316/877-0
Fax.: 0316/877-22 94
post@stmk.gv.at

Landesschulrat für Steiermark
Körblergasse 23
Postfach 663
A-8011 Graz
Telefon: (0316) 345-0
Fax: (0316) 345-72
E-Mail: lsr@lsr-stmk.gv.at

Graz, 19. Februar 2013

Offener Antrag auf Umsetzung des Vertragsrechts in der Steiermark unter Verzicht der machtpolitischen Möglichkeit zur Entrechtung und Enteignung sowie Auslöschung wie 1938-45

Sehr geehrter Herr Landeshauptmann und Landesschulrats-Präsident Mag. Franz VOVES!
Sehr geehrter Herr Amtsführender LSR-Präsident Mag. Wolfgang ERLITZ!

Sehr geehrter Herr LH-Stellvertreter Hermann SCHÜTZENHÖFER!
Sehr geehrter Frau Amtsführende LSR-Vize-Präsidentin Dipl.-Päd. HOL Elisabeth MEIXNER!

Als Bundesvertragsbedienstete bin ich nach wie vor im Besitze meines mit dem Landesschulrat für Steiermark am 30.9.1993 geschlossenen Dienstvertrages mit der GZ III Mo 134/15 – 1993, der durch den damaligen Assessment-Manager und heutigen HR Landesschulrats-Direktor Mag. Wolfgang ROUBAL, mittles vier rechtswidriger Kündigungen unter Missbrauch meiner Krankenversicherungsnummer (“kranke Kündigungen”) bis zum heutigen Zeitpunkt nicht einvernehmlich aufgelöst wurde.

Außerstreitige Auflösungsversuche können nur als hochriskante Umgehungsgeschäfte (Scheingeschäfte wie in der “Testamentsaffäre” am Bezirksgericht Dornbirn) und als solche als absolut nichtig erachtet werden.

Methoden wie unter dem Nationalsozialismus von 1938-45 lasse ich nicht gegen mich und meine Familie (drei Kinder in Schulausbildung) gelten. Zwangsbesachwalterungen, um einen streitigen Vertrag zu umgehen, sind hochgradig demokratieunwürdig und obendrein strafrechtlich relevant wegen des begangenen Tatbestands der Urkundsunterdrückung.

Frau Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer Wien, Frau Dr. Elisabeth RECH warnt in der Presse vom 18.2.2013 unter dem Titel “Europa in Gefahr” und meint: ”Die Politik in Europa hat offenbar kein Interesse an einem funktionierenden Rechtsstaat. Deshalb wird der Zugang zum Recht zunehmend erschwert. Alles unter dem Titel Wirtschaftlicher Krise und Sparmaßnahmen. Die Rechte der Bürger zu schmälern und ihn zu kontrollieren – eine Schande für das beginnende 21. Jahrhundert”.

Nachdem ich wegen der “dubiosen Rechtsgeschäfte” am LSR f STMK Kontakt mit dem Büro des Landesrates für Bildung, Jugend und Familie, Herrn Mag. Michael SCHICKHOFER, aufgenommen habe, wurde mir telefonisch ausgerichtet, dass sich Herr Mag. Bernhard JUST aus dem Büro des Landeshauptmannes sich um die leidige Angelegenheit kümmern und ich einen Gesprächstermin erhalten werde.

Als Bundesvertragsbedienstete seit 1980 bzw. 1993 und Mutter von drei Kindern in Schulausbildung ersuche ich um die sofortige gesetzeskonforme Umsetzung meines Dienstvertrages bis zur Erreichung meines gesetzlichen Pensionsalters (1. September 2015) durch den Landeshauptmann und für den Landesschulrat politisch verantwortlichen Präsidenten, Herrn Mag. Franz VOVES (SPÖ), beziehungsweise durch den Amtsführenden Präsidenten, Herrn Mag. Wolfgang ERLITZ (SPÖ).

Vielen Dank im Voraus!

Ihre

Mag. Ingrid Moschik


offene Idee des Mehrfachwahlrechts für Mütter für die Nationalratswahlen 2013

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Idee-des-Mehrfachwahlrechts-fuer-Muetter-130225.pdf

Mag. Ingrid Moschik
Politkünstlerin
Naglergasse 73
A-8010 Graz
Handy: 0650 / 8303850
Mail: ingrid.moschik@yahoo.de
Internet: sparismus.wordpress.com

TEAM STRONACH
Mag. Ute Veits
Reichsratsstrasse 3
A-1010 Wien
Telefon: +43 1 919 5000
Mail: ute.veits@teamstronach.at
Internet: http://www.teamstronach.at

Graz, am 25. Feber 2013

offene Idee des Mehrfachwahlrechts für Mütter
für die Nationalratswahlen 2013

Sehr geehrtes TEAM STRONACH!
Sehr geehrte Frau Mag. Ute Veits!

Als freischaffende Grazer Politkünstlerin mit dem Schwerpunkt Neue Medien und Politik offeriere ich Ihnen meine Idee des Mehrfachwahlrechts für Mütter ganz im Sinne von Frank Stronach „Frauen statt Banken fördern“.

Begründung:

„Soziale Kompetenz“

Kinder sind in Österreich politisch nicht existent. Sie besitzen keine Wahlstimme. Es ist so, als wären sie rechtlich nicht existent. Dieser Umstand ist für einen Staat wie Österreich fatal. Der Anteil der Jugendlichen (bis 18 Jahre) beträgt in Österreich zur Zeit ca. 20%. Bei einer Wahl aber ist dieses Fünftel der österreichischen Bevölkerung nicht wahlberechtigt. Sie sind zu jung dafür und haben laut Gesetz keine Wahlstimme, um ihre Interessen durchzusetzen. Bei einer Wahl entscheiden die wahlberechtigten Bürger aber über die Zukunft eines Landes ab.

Das Wahlprogramm der kommenden fünf Jahre ist daher eher für die ältere Generation ausgerichtet als für Mütter und die Jugend, die sich noch in Schulausbildung befindet.

Im Sinne der Nachaltigkeit fordere ich also mehr Macht für die Mütter bzw. Frauen. Diese leisten unentgeltlich viel Arbeit für ihre Familien. Mit einem Mehrfachwahlrecht würden die sorgepflichtigen Mütter für ihre minderjährigen Kinder auch die entscheidende zukunftsorientierte soziale Kompetenz erhalten, die ihnen gebührt.

Mit einem Mehrfachwahlrecht bekämen Mütter bzw. auch alleinerziehende Väter mehr politische Entscheidungskompetenz. Politiker müssten ihr Wahlprogramm entsprechend visionär gestalten. Unter dem Motto „mehr Rechte für die Frauen“ würde die bisherige Dominanz der Männer und „ihrer Seilschaften“ fallen.

„Politische Nachhaltigkeit“

Ich selbst habe drei Kinder und habe bis dato festgestellt, dass ich zwar für drei Kinder unentgeltlich arbeite und für diese auch voll die Verantwortung trage, dass aber Kinder offensichtlich keinen politischen Wert besitzen, da diese bis zum Wahleintrittsalter kein Wahlrecht haben. So passiert es, dass die Interessen der Jugend im Wahlkampf untergehen und die Jugendlichen in der jetzigen Politik mit ihren Wünschen und Ansprüchen zu kurz kommen.

Viele Jugendliche verlassen die Schulen ohne Medienkompetenz als „digital divides“ statt als „digital natives“. Ohne „digitale Kompetenz“ sind sie aber nicht einmal fürs globale Wirtschafts- und Arbeitsleben tauglich. Mit einem Mehrfachwahlrecht könnte sich letzlich im Sinne der Nachhaltigkeit die österreichische Wirtschaft und Industrie auf Dauer bessere Arbeitskräfte mit Eigeninitiative und mehr Leistung erwarten.

Ich schlage also vor, dass eine Mutter mit drei Kindern, die allsamt unter dem Wahlalter (16 Jahre) sind, ihre eigene Wahlstimme und zusätzlich drei Wahlstimmen für ihre drei Kinder hat, also insgesamt vier Wahlstimmen abgeben kann.

Als Mitglied Ihrer Partei lade ich Sie nun, sehr geehrtes TEAM STRONACH, diese Idee in den kommenden Nationalratswahlkampf 2013 in ihr umfassendes Wahlprogramm aufzunehmen und zusammen mit mir durchzusetzten.

Mit diesem wichtigen Schritt hätte die „STRONACH-Partei“ eine neue Dimension der sozialen Kompetenz und politischen Nachhaltigkeit.

Ich hoffe, diese Idee findet bei Ihnen Anklang und freue mich schon auf eine gute Zusammenarbeit mit dem TEAM STRONACH.

Mit lieben Grüssen

Ihre

Mag. Ingrid Moschik,
unterstützendes Mitglied von TEAM STRONACH


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