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Offener Antrag auf Überprüfung der „systematischen Verletzung der Sorgfaltspflicht“ durch die Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG unter GD Mag. Markus MAIR

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trunkierte als verdeckte SEPA

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RLB-GD-Mag-Markus-MAIR-Verletzung-der Sorgfaltspflicht-130225.pdf

Mag. Ingrid MOSCHIK
Zweifache OGH-Gläubigerin gg die Republik Österreich
(GZ 9ObA14/08m, GZ 9ObA79/10y)
Naglergasse 73
A-8010 Graz
ingrid.moschik@yahoo.de

Parlament der Republik Österreich
Dr. Karl Renner-Ring 3
A-1017 Wien
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parlamentsklub@bzoe.at

Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG
Firmensitz: Kaiserfeldgasse 5, 8010 Graz
Postanschrift: Postfach 847, 8011 Graz
Telefon: 0316-8036-0 oder 0316-4002-0
Telefax: 0316-8036-3089
Bankleitzahl: 38000
Firmenbuchnummer: 264700s
Kammerzugehörigkeit: Wirtschaftskammer Steiermark, Sparte Bank und Versicherung
OeNB Identnummer: 0122122
Rechtsform: Aktiengesellschaft
Sitz in: Graz
UID-Nummer: ATU61754667
Bankverbindung: ÖNB
Österreichisches Datenverarbeitungsregister: DVR 0040495
S.W.I.F.T.-Code RZSTAT2G
e-mail: info@rlb-stmk.raiffeisen.at
e-mail: info@rlb-stmk.raiffeisen.at
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Graz, 25. Februar 2013

Offener Antrag auf Überprüfung der „systematischen Verletzung der Sorgfaltspflicht“ durch die Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG unter GD Mag. Markus MAIR

Sehr geehrte Frauen und Herrn Parlamentarier!

Sehr geehrte Frau Präsident des NRs Mag.a Barbara PRAMMER
Sehr geehrte Herr Zweiter Präsident des NRs Fritz NEUGEBAUER
Sehr geehrte Herr Dritter Präsident des NRs Mag. Dr. Martin GRAF

Sehr geehrter Herr SPÖ-Klubvorsitzender Dr. Josef CAP
Sehr geehrter Herr ÖVP-Klubvorsitzender Karlheinz KOPF
Sehr geehrter Herr FPÖ-Klubvorsitzender Heinz-Christian STRACHE
Sehr geehrte Frau Grünen-Klubvorsitzende Dr. Eva GLAWISCHNIG
Sehr geehrter Herr BZÖ-Klubvorsitzender Josef BUCHER
Sehr geehrter Herr TEAM-STRONACH-Klubvorsitzender Robert LUGAR

Einleitende Worte zum „Grazer Mündelzirkus“

Am 21. Dezember 2006 wurde ich als Bundes-VB seit 1980 respektive 1993 vom LSR STMK durch den Assessment-Manager OR Mag. Wolfgang ROUBAL mittels rechtsmissbräuchlicher „kranker Kündigung“ freigestellt. Das gerichtliche Nachspiel endete für mich als klagende Partei mit der amtswegigen Verfahrenssachwalterschaft auf Anregung durch die ehrenwerte Finanzprokuratur. Die von der Republik Österreich rechtspolitisch nachgezahlten Entgelte i.d.H. von 110.600.- Euro landeten auf dolose Art und Weise auf einem außerstreitig errichteten und verwalteten RLB STMK AG-Konto, wo sie bis dato „mündelsicher veranlagt“ liegen. Für mich und meine drei schulpflichtigen Kinder stellt dies keinen zufriedenstellenden Zustand dar. Mein Kunstweblog sparismus.wordpress.com gibt tiefe Einblicke in die österreichische Verwaltungskultur und in die politische Landschaft, in der schon wieder ein „faschistisches Unwetter“ aufzuziehen scheint.

Cui bono?

Nachdem meine Anzeige vom 26.11.2012 wegen des Verdachts der „strukturierten Geldwäsche“ durch die RLB Steiermark AG unter GD Mag. Markus MAIR bei der WKStA in Wien (GZ: 14 St 49/12t ) ermittlungslos an die StA in Graz (GZ: 23 St 322/12i) überantwortet wurde, landete meine Strafanzeige auf dem Tisch von Frau StA Mag. Katharina DOPPELHOFER zur weiteren Untersuchung. Wie so die Grazer Verhältnisse spielen, war Dr. Georg DOPPELHOFER, (*1945), von 1980-2006 Generaldirektor der RLB STMK AG, also der Vorgänger von GD Mag. Markus MAIR, und der Name „DOPPELHOFER“ und die „Raiffeisen-Gruppe Steiermark“ wird vor Ort in einem Atemzug genannt. Verdacht auf Vetternwirtschaft steht im Raum. Ermittlungslos wurde auch meine Anzeige per §190Z1 StPO (Bagatell-Delikt) von Frau StA Mag. Katharina DOPPELHOFER eingestellt. Die schiefe Optik wirft wieder einmal ein schlechtes Licht auf die Verflechtung von überprüfenswürdigen Machenschaften der RLB STMK AG und im Sand verlaufende Ermittlungen am Grazer Straflandesgericht, insbesondere auf bestimmte weisungsabhängige Staatsanwälte.

Verletzung der Sorgfaltspflicht der Banken als Bagatell-Delikt?

Es gibt wenigstens drei Gesetzesstellen bezüglich der Überprüfung der Echtheit von Urkunden durch Banken. Genauso die Überprüfung der Herkunft des Geldes ist gesetzlich streng reglementiert:

1. Im Namen der „Geldwäsche-Novelle 2012 der EU“,

2. des §39 BWG (allgemeine Sorgfaltspflicht) und

3. §§40ff BWG bzw. §40(3) BWG – Die Kredit- und Finanzinstitute haben jede Transaktion besonders sorgfältig zu prüfen, deren Art ihres Erachtens besonders nahe legt, dass sie mit Geldwäscherei – bzw. §165 StGB – unter Einbeziehung von Vermögensbestandteilen, die aus einer strafbaren Handlung des Täters selbst herrühren,

4. §79g Abs.4 BilanzbuchhaltungsG und

5. §98gAbs.4 WTGB

ersuche ich das Parlament um Überprüfung des Verdachts der „systematischen Verletzung der Sorgfaltspflicht“ durch die Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG unter GD Mag. Markus MAIR betreffend der erzwungenen Geschäftsverbindung Kontonummer 4509139.

Es besteht der massive Verdacht der „organisierten Geldwäsche“.

Weiters ersuche ich als Betroffene und Geschädigte um die Weitergabe der „Causa Moschik“ zwecks Klarstellung und Entscheidung an die Geldwäschemeldestelle im Bundesministerium für Inneres (§4Abs.2 des Bundeskriminalamt-Gesetzes, BGBl. I Nr. 22/2002).

Für den Fall, dass die in §98bAbs.3 WTBG bzw. §79bAbs.3 BilanzbuchhaltungsG vorgesehenen Sorgfaltspflichten nicht eingehalten wurden, die geplante Geschäftsbeziehung bzw. Transaktion ex lege nicht aufgenommen/durchgeführt hätte werden dürfen, beantrage ich eine Wiedergutmachung für erlittenes Leid und materielle Schädigung seit 2.9.2010 (Kontoerrichtung) bzw. 15.9.2010 (Verdacht der Geldwäsche durch trunkierten/verdeckten SEPA-Geldtransfer).

Mit der Bitte um Analyse und Weitermeldung des Verdachtsfalls an die zuständigen Stellen „außerhalb eines formellen Strafverfahrens“.

Zum genauen Sachverhalt:

Die Vortat

Statt freiwilliger Umsetzung des OGH-Urteils 9ObA 14/08m vom 3.3.2008 wird dieses ignoriert. Das Nachschieben von Unterschriften ist verboten. Sodann werden inkriminierte Gelder geschaffen. Mehr als dreißig Monate lang wurden Entgelte unterdrückt und auf einem unbekannten Konto gebunkert. Das am 15.9.2010 transferierte Geld landet in einem Schwarzgeld-Depot. Ich weigere mich, solcherart durch Buchhaltungszauber generierte Gelder über Dritte anzunehmen.

RA Dr. Franz UNTERASINGER war zum Zeitpunkt des Geldtransfers nur Verfahrenssachwalter, jedoch kein Vermögenssachwalter. Der Beschluss vom 31.12.2009, auf welchen er sich beruft, ist absolut nichtig bzw. hat keinen Vollstreckungsstempel; er ist somit nicht rechtskräftig und auch nicht vollstreckbar.

Somit liegt eine „politisch instrumentalisierte Sachwalterschaft“ vor. Es handelt sich lediglich um Scheindokumente (wie in Dornbirn bei der „Testamentsaffäre“).

Die Verantwortlichen der Bank haben diesen Sachverhalt offensichtlich nicht kontrolliert. Es handelt sich – wie in der Finanzspekulationsaffäre in Salzburg – um eine vermeintliche, eine gefälschte Vollmacht des BG Graz-Ost. Die Verantwortlichen der RLB STMK AG haben sich vorsetzlich mittels „doloser Schriftstücke“ zwecks Durchführung „strukturierter Geldgeschäfte“ täuschen lassen. Sie haben offensichtlich auch nicht kontrolliert, wer Anspruch auf das Geld hat und aus welchem Rechtsgeschäft heraus dieses Geld stammt.

Laut Angaben des Herrn RA Dr. Herbert MOTTER bzw. GD Mag. Markus MAIR wurde am 2.9.2010 ein Girokonto auf den Namen „Ingrid Moschik, Sachwalterschaftskonto GZ 233P12/08y seitens des Sachwalters“ errichtet. Auf dieses Konto wurden am 15.9.2010 ein Betrag von 110.579,21 EUR dem „Vergleich“ entsprechend überwiesen. Erst im nachhinein wurde mehr als fünf Wochen später mit „Beschluss“ des BG Graz-Ost vom 19.10.2010 das „Sachwalterschaftskonto GZ: 233P12/08y“ auf „Mag. Ingrid Moschik, Mündelgeld GZ: 233P12/08y“ geändert.

Am 20.10.2010 wurde die einstweilige Vermögenssachwalterschaft aufgehoben und Herr Dr. Franz Unterasinger lt. 268 ABGB Sachwalter für Vermögensverwaltung. Auch diese beiden „Beschlüsse“ sind niemals formal rechtskräftig geworden. Sie besitzen bis dato keinen Rechtskraftstempel.

Es besteht der Verdacht des Kontoerrichtungsbetrugs, denn Herr RA Dr. Franz UNTERASINGER hat ohne Bankvollmacht gehandelt. Seitens der Bank wurde die Infrastruktur des „verdeckten Geldtransfers“ (Unterdrückung der anweisenden Bank) zur Verfügung gestellt. Nicht geprüft wurde somit seitens der Bank, ob zu dem Zeitpunkt 15.9.2010 die Legitimation für eine Vermögenssachwalterschaft vorhanden war.

Hiermit wurden aber auf raffinierte Art und Weise öffentliches Geld, also Steuergelder, zu Mündelgeld transformiert, sprich umgewidmet.

Dieser grenzenlosen Menschenjagd sollte alsbald auf parlamentarischen Wege ein Ende gesetzt werden.

Vielen Dank im Voraus

Mit lieben Grüssen

Mag. Ingrid Moschik



Offener Antrag auf Auszahlung der zwingend anfallenden Entgelte aus dem nur streitig auflösbaren Dienstvertrag GZ III Mo 134/15 – 1993

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VOVES-ERLITZ-SCHICKHOFER-JUST-130304.pdf

Mag. Ingrid MOSCHIK
Zweifache OGH-Gläubigerin gg den LSR für STMK
(GZ 9ObA14/08m, GZ 9ObA79/10y)
Naglergasse 73
A-8010 Graz
Handy: 0650 – 830385-0
Mail: ingrid.moschik@yahoo.de

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
A-8011 Graz-Burg
Tel.: 0316/877-0
Fax.: 0316/877-22 94
post@stmk.gv.at

Landesschulrat für Steiermark
Körblergasse 23
Postfach 663
A-8011 Graz
Telefon: (0316) 345-0
Fax: (0316) 345-72
E-Mail: lsr@lsr-stmk.gv.at

Graz, 4. März 2013

Offener Antrag auf Auszahlung der zwingend anfallenden Entgelte aus dem nur streitig auflösbaren Dienstvertrag GZ III Mo 134/15 – 1993.


S.g. Herr Landeshauptmann und LSR-Präsident Mag. Franz VOVES!
S.g. Herr Amtsführender LSR-Präsident Mag. Wolfgang ERLITZ!
S.g. Herr Bildungs-Landesrat Mag. Michael SCHICKHOFER!
S.g. Herr Bildungs-Landessekretär Mag. Bernhard JUST!

Der “rote Faden” ist zu einer “roten Schlange” im Laufe der letzten sechs Jahre des Betreibens dieses politischen, juristischen und administrativen Wunderwerks namens “Causa Moschik” herangewachsen und es liegt an Ihnen, ehrenwerte Landesorgane, diesen sozial unwürdigen Schildbürgerstreich durch Vollzug des bundesgesetzlichen Vertragsrechts zu beenden.

Als Bundesvertragsbedienstete bin ich nach wie vor im Besitze meines mit dem Landesschulrat für Steiermark am 30.9.1993 geschlossenen Dienstvertrages mit der GZ III Mo 134/15 – 1993. Dieser ist noch bis 1.9.2015 gültig.

Wie beim Vorfall in der österreichischen Botschaft in Paris, wo einem langjährigen Mitarbeiter der österreichischen Botschaft, durch die neue Botschafterin Österreichs, Frau Mag. Ursula PLASSNIK, einem Vater mit drei schulpflichtigen Kindern wegen “Mail-Bagatellen” eine fristlose Kündigung verabreicht wurde, ist auch die “Causa Moschik” “symptomatisch für die Brutalität der sozialen Beziehungen in den Zentren der Macht” (Zitat KURIER vom 3.32013, S.7).

Nicht nur im fernen Paris, sogar in der Steiermark scheinen die sozialpolitischen Hardliner und bankenabhängigen Regionalpolitiker unter einer Decke zu stecken. So wurde ich als Mutter dreier schulpflichtiger Kinder mit einer Serie von Urkundenfälschungen nach mehr als 20 Dienstjahren rechtsmissbräuchlich und seriell “krank gekündigt”. Das ist eine “kaltherzige Repräsentation einer gewissen politischen Elite, die ohne Rücksicht auf die Wirtschaftskrise agiert,” schreibt der KURIER.

Mit Unbarmherzigkeit, aber über trickreiche wie sündteure bürokratische Kickback-Modelle, wird seit mehr als 5 Jahren eine Zwangssachwalterschaft mit mueumsreifem Corpus delicti am BG Graz-Ost betrieben. Seit bereits 58 Monaten werden die Entgelte rechtswidrig zurückbehalten. Das ist Nötigung und Erpressung an der heranwachsenden und in Ausbildung befindenden Jugend.

Nicht nur in der “Finanzaffäre in Salzburg” gibt es 104 Urkundenfälschungen, auch in der Steiermark wurde mit ebensovielen Urkundenfälschungen gedealt.

Nachdem Herr Landeshauptmann Mag. Franz VOVES auch als Präsident dem Landesschulrat vorsteht, ersuche ich offen um die sofortige Auszahlung meiner mir zustehenden streitigen Entgelte mit 8.3.2013 aus dem aufrechten Dienstvertrag.

Gleichzeitig ersuche ich um Bekanntgabe meines Arbeitsplatzes.

Vielen Dank im Voraus!
Ihre

Mag. Ingrid Moschik


Offener, dritter Antrag auf Umsetzung des nur streitig auflösbaren Dienstvertrags GZ III Mo 134/15 – 1993

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voves-erlitz-schickhofer-just-130322.pdf

Mag. Ingrid MOSCHIK
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Graz, 22. März 2013

 

Offener, dritter Antrag auf Umsetzung des nur streitig auflösbaren Dienstvertrags GZ III Mo 134/15 – 1993

 

S.g. Herr Landeshauptmann und LSR-Präsident Mag. Franz VOVES!
S.g. Herr Amtsführender LSR-Präsident Mag. Wolfgang ERLITZ!
S.g. Herr Bildungs-Landesrat Mag. Michael SCHICKHOFER!
S.g. Herr Bildungs-Landessekretär Mag. Bernhard JUST!

Als Bundesvertragsbedienstete bin ich nach wie vor im Besitze meines mit dem Landesschulrat für Steiermark am 30.9.1993 geschlossenen Dienstvertrages mit der GZ III Mo 134/15 – 1993. Dieser ist noch bis zu meinem Pensionsalter, also bis 1.9.2015 gültig und bis dato durch kein “echtes Einvernehmen” aufgelöst worden. Alle bisherigen Auflösungsversuche erachte ich als absolut nichtig und lasse “Umgehungegeschäfte über Dritte” nicht gegen mich gelten.

Zitat des mit dem “Österreichischen Staatspreis” ausgezeichneten Künstlers Erwin WURM: “Der politische Gesamtzustand in Österreich ist ein Wahnsinn. Unser Land ist so nahe am Balkan, dass es mit ähnlichen Methoden hantiert. Es fehlt einfach an Korrektheit!” (Kulturzeitung 80, S.80, Ausgabe 100, Feber 2013).

Ich habe bereits 2006 als Whistleblower an der BULME Graz Gösting unter dem Funktionär und Direktor DI Wolfgang GUGL (SPÖ) schwere korrupte Missstände aufgedeckt und öffentlich angeprangert. Die politische Konsequenz war meine unverzügliche Kündigung, aber auch die sofortige Versetzung von DI Wolfgang GUGL an den LSR für Steiermark unter Beförderung zum Hofrat und Landesschulinspektor. Sogar Bundeskanzler Werner FAYMANN (SPÖ) ist in einer Feuerwehraktion angereist, um altgediente “rote Seilschaften” unter dem Bundesrat a.D. und amtsführenden Präsidenten Mag. Wolfgang ERLITZ (SPÖ) für die nächste Zukunft zu retten.

Soweit der politische Hintergrund meiner akuten Kündigung-Versuche durch den LSR für STMK. Leider sind sie viermals meritorisch und formaljuristisch daneben gegangen.

Ultima ratio war meine Zwangsbesachwalterung durch die anregende Finanzprokuratur im Auftrage des LSR für STMK und par ordre du Mufti aus dem BKA. Politisch und justiziell mehr als bedenklich, ja sogar demokratiegefährdend. “Struktureller Faschismus” sollte keine Steuerungsoption in der Politik der Zweiten Republik werden.

Nachdem Herr Landeshauptmann Mag. Franz VOVES auch als Präsident dem Landesschulrat vorsteht, ersuche ich offen um die sofortige Auszahlung meiner mir zustehenden streitigen Entgelte mit 1.4.2013 aus dem aufrechten Dienstvertrag.

Gleichzeitig ersuche ich um Bekanntgabe meines Arbeitsplatzes.

Vielen Dank im Voraus!
Ihre

Mag. Ingrid Moschik


Offener, vierter Antrag auf Umsetzung des unkündbaren Altvertrags GZ III Mo 134/15 – 1993 durch Dienstfreistellung bei vollen Bezügen

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VOVES-ERLITZ-SCHICKHOFER-JUST-130325.pdf

Mag. Ingrid Moschik
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Tel.: 0316/877-0
Fax.: 0316/877-22 94
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Landesschulrat für Steiermark
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Fax: (0316) 345-72
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Graz, 25. März 2013

Offener, vierter Antrag auf Umsetzung des unkündbaren Altvertrags GZ III Mo 134/15 – 1993 durch Dienstfreistellung bei vollen Bezügen

S.g. Herr Landeshauptmann und LSR-Präsident Mag. Franz VOVES!
S.g. Herr Bildungs-Landessekretär Mag. Bernhard JUST!

Ich komme gerne auf Ihre wohlwollenden Worte vom Freitagsgespräch auf der Burg zurück, in dem Sie mir im Auftrage von Landeshauptmann Mag. Franz VOVES mitteilen, dass es Ihm aus ehrlichem Mitgefühl nachvollziehbar ist, dass die seit mehr als fünf Jahren betriebene “politische Sachwalterschaft” an einer nicht mehr kündbaren Bundesvertragsbediensteten keine zufriedenstellende Lösung für alle involvierten Parteien darstellen kann, und deshalb eine Lösung angestrebt werden sollte, die sozialverträglich und zukunftsweisend sein könnte.

Vergleiche dazu der Artikel in der Kleinen Zeitung vom 25.3.2013, Steiermark intern “Wieder Ärger mit Altvertrag an der Fachhochschule” von Mag. Claudia GIGLER, wo klar ist, dass Altverträge nur mit Dienstfreistellung unter Bezahlung der vollen Bezüge des nicht mehr erwünschten Vertragsbediensteten einzuhalten sind.

Es ist nur zu begreiflich, dass auch die von den Reformpartnern SCHÜTZENHÖFER / VOVES betriebenen polithistorisch bedenklichen Zwangseingemeindungen in der Steiermark, zwar im ÖVP-SPÖ-Konsens erarbeitet, vielleicht ein wenig zu überambitioniert angegangen und ein wenig zu unausgereift der medialen Öffentlichkeit übergeben, nicht in fiskalpolitischen Grauslichkeiten entarten sollten.

Eine über Jahrhunderte gewachsene steirische Gemeinde “Eine Gemeinde sperrt man nicht zu wie einen Würstelstand” (Zitat von Bürgermeister Otmar HIEBAUM aus der Kleinen Zeitung vom 4.3.2013 “297 oder 273 Gemeinden: Wir werden sehen”).

Eine steirische Mutter mit drei schulpflichtigen steirischen Kindern erklärt man nicht zum politisch motivierten Mündel, um als größter Arbeitgeber Österreichs keine Entgelte mehr zahlen zu müssen. Die durch das Aushungern einer Familie über die Jahre angerichteten und künftigen Schäden könnten größer als der kurzfristige Gewinn für den scheinbar insolventen Arbeitgeber, dem Bund werden.

Oder ist ein steirisches Sozial-Experiment im Stile des weltberühmten Stanford-Prison-Experiment von 1971 unter Philip ZAMBARDO (*1933 New York City) im Gange, das von HR LSR-Direktor Mag. Wolfgang ROUBAL für den Amtsführenden LSR-Präsidenten Mag. Wolfgang ERLITZ für den LSR-Präsidenten und LH Mag. Franz VOVES 2006 initiiert und seitdem unaufhaltsam und demokratiegefährdend, natürlich auf Kosten der Steuerzahler, betrieben wird?

Cui bono?

Denn es ist weiters folgender verwaltungspolitisch anrüchige Sachverhalt zu hinterfragen: Mehr als sieben Hofräte (DI Wofgang GUGL, Mag. Jürgen RAINER, Mag. Wolfgang ROUBAL, Dr. Hubert STEUXNER, Dr. Helmut ZIEHENSACK, Dr. Jutta RABL, Christine GUBITZER) für Staatsdiener, die mit meiner leidigen Angelegenheit befasst wurden. Per Zufall oder mit System? Serielle titelführende Beförderungen in Gestalt “strukturierter Kickbacks” erachte ich als unnötiges Case-Management, sprich praeter legem.

Menschenwürdiger Umgang mit steirischen Bürgern sollte unaufgefordert ganz oben auf der sozialdemokratischen Agenda unserer Landesregierung stehen. Im Sinne einer zukunftsorientierten Politik und Corporate Social Responsibility bedanke ich mich bereits im Voraus für die verspätete Umsetzung des bei Ihnen in der Grazer Burg seit bereits sechs Jahren aufliegenden Altvertrages GZ III Mo 134/15 aus dem Jahre 1993.

Falls der Landesschulrat für Steiermark bzw. der Bund mit Frau BM Dr. Claudia SCHMIED meine Dienstleistung als Professor für Mathematik und Physik an der BULME Graz Gösting nicht weiter in Anspruch nehmen sollte, ersuche ich um Dienstfreistellung unter der Option der vollen Bezüge.

Mit lieben Grüssen und der Bitte der ehestmöglichen Erledigung meines Anliegens verbleibt mit lieben Grüssen

Ihre

Mag. Ingrid Moschik

P.S.:
The Stanford prison experiment was a study of the psychological effects of becoming a prisoner or prison guard. The experiment was conducted at Stanford University from August 14 to August 20 of 1971 by a team of researchers led by psychology professor Philip Zimbardo.[1]

It was funded by the US Office of Naval Research[2] and was of interest to both the US Navy and Marine Corps as an investigation into the causes of conflict between military guards and prisoners.

24 male students out of 75 were selected to take on randomly assigned roles of prisoners and guards in a mock prison situated in the basement of the Stanford psychology building. The participants adapted to their roles well beyond Zimbardo’s expectations, as the guards enforced authoritarian measures and ultimately subjected some of the prisoners to psychological torture. Many of the prisoners passively accepted psychological abuse and, at the request of the guards, readily harassed other prisoners who attempted to prevent it. The experiment even affected Zimbardo himself, who, in his role as the superintendent, permitted the abuse to continue. Two of the prisoners quit the experiment early and the entire experiment was abruptly stopped after only six days. Certain portions of the experiment were filmed and excerpts of footage are publicly available.


Österreich braucht mehr Unterschriftlichkeit und weniger Korruption

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Unterschriftlichkeit-statt-Korruption-130402.pdf

Mag. Ingrid Moschik
Politkünstlerin
Naglergasse 73
A-8010 Graz
Handy: 0650 / 8303850
Mail: ingrid.moschik@yahoo.de
Internet: sparismus.wordpress.com

TEAM STRONACH
Mag. Ute Veits
Reichsratsstrasse 3
A-1010 Wien
Telefon: +43 1 919 5000
Mail: ute.veits@teamstronach.at
Internet: http://www.teamstronach.at

Graz, am 2. April 2013

offene Idee der Unterschriftlichkeit im öffentlichen wie privaten Rechtsverkehr im Sinne von TEAM STRONACHs Forderung nach „Transparenz, Fairness und Gerechtigkeit“.

Sehr geehrtes TEAM STRONACH!
Sehr geehrte Frau Mag. Ute Veits!
Sehr geehrter Herr Mag. Georg Weber!

Die Forderung von Frank Stronach nach

„Transparenz, Fairness und Gerechtigkeit“

lässt sich ganz einfach mittels der Forderung nach

„Unterschriftlichkeit“

in die Praxis des Rechts- bzw. Geschäftsverkehrs umsetzen. Wird dieses selbstverständliche Anliegen in der Politik, Verwaltung und Wirtschaft nicht oder nur zum Teil eingehalten, dann ist die Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit bzw. die Unabhängigkeit der Justiz in Gefahr.

Laut NEWS-Meldung vom Dezember 2012 ist Österreich korrupter geworden: Konkret drückt sich das im aktuellen „Korruptions-Wahrnehmungsindex“ mit einem deutlichen Ruck nach unten aus, wie es die Vorsitzende von Transparency International (TI) Österreich, Eva Geiblinger, in einer Pressekonferenz formulierte. Vom Platz 16 im Jahr 2011 wurde es heuer nur mehr Rang 25.

Und nach dem erst neu in Brüssel geschaffenen „EU-Justizindex“ vom 28. März 2013 liegt Österreich auf dem abgeschlagenen 11. Platz von insgesamt 28. „Der Justizindex ist ein Frühwarnsystem betreff Unabhängigkeit und Effektivität des Justizsystems, welches im Dienste der Bürger und Unternehmen sein sollte. Diese neue Wirtschaftsstrategie in der EU soll verhindern, dass es keine nichtvollstreckbaren Gerichtsurteile in überlangen Verfahren mehr geben soll“. Der neue geschaffene Justizindex soll das Justizsystem überwachen und so will EU-Justizkommissarin Viviane Reding die Qualität des Wirtschaftswachstums der jeweiligen EU Staaten sichern.

In diesem Kontext steht auch meine offene Forderung nach „Unterschriftlichkeit“. Dabei beziehe ich mich auf das am 3.3.2008 ergangenen OGH- Urteil zur Unterschriftlichkeit mit der GZ: 9ObA14/08m. In diesem Urteil des Höchstgerichts ist festgehalten, dass mit „strenger Schriftform“ (vgl. § 886 ABGB) die „Unterschriftlichkeit“ gemeint ist. Darunter versteht der OGH „die notwendige Unterschrift der ausstellenden Person einer Urkunde bzw. eines Rechtsgeschäftes“. Wenn also die Nennung des Unterzeichners nur in Textform und nicht mittels einer „echten Unterschrift“ erfolgte, dann ist das Rechtsgeschäft nicht ordnungsgemäß erfolgt. Die „Unterschriftlichkeit“ bedeutet auch die Bindung an das Gesetz und damit an die Verfassung.

Die Verweigerung bzw. die Unterdrückung der „Unterschriftlichkeit“ durch Staatsdiener wird strafrechtlich als Versehen bzw. als Bagatell-Delikt (“§ 190 Z 2 StPO”) gewertet, ist aber eine Verweigerung von grundlegenden Rechten (Grundrechtsverletzung) bzw. die Verweigerung der Verantwortung gegenüber des empfangenden Bürgers.

Am Bezirksgericht Dornbirn wurden in der kleingeredeten „Testamentsaffäre“ die vollen Rechtskonsequenzen aus Papieren – oft von Gerichtsbeamten mit System verfälscht und sogar gänzlich gefälscht – gezogen und jahrzehntelang „falsche Erben“ in Verlassenschaften eingesetzt.

Auch im „Salzburger Finanzkrimi“ haben manipulierte Bankvollmachten in Form von Urkundenfälschungen zu Verlusten an Steuergeldern in Millionenhöhe geführt.

Da haben nun kritische Bürger wieder „Lust auf Politik“.

Wenn österreichische Bürger auf diese artlistige Art und Weise mittels Urkundenfälschungen an österreichischen Behörden und Gerichten im großen Maßstab um Millionen von Euro betrogen werden, dann ist die Forderung nach „Unterschriftlichkeit“ zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Österreichs durch eine neue politische Partei, der STRONACH Partei bzw. dem TEAM STRONACH zwecks Gewährleistung von Rechtssicherheit und Rechtsfrieden in Österreich bzw. zur Verbesserung des Justizindex in der EU mehr als notwendig.

Ich hoffe auf die Unterstützung durch das TEAM STRONACH.

Mit lieben Grüssen

Ihre

Mag. Ingrid Moschik,
unterstützendes Mitglied von TEAM STRONACH


offene Forderung nach einer Verwaltungsreform im Sinne des E-GouvernmentGesetzes – Umsetzung des SignaturGesetzes 2000 im öffentlichen Rechtsverkehr

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SignaturGesetz-und -E-GovernmentGesetz -130417.pdf

Mag. Ingrid Moschik
Politkünstlerin
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A-8010 Graz
Handy: 0650 / 8303850
Mail: ingrid.moschik@yahoo.de
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TEAM STRONACH
Mag. Ute Veits
Reichsratsstrasse 3
A-1010 Wien
Telefon: +43 1 919 5000
Mail: ute.veits@teamstronach.at
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Graz, am 17. April 2013

 

offene Forderung nach einer Verwaltungsreform im Sinne von e-gouverment – Umsetzung des Signaturengesetzes 2000 im öffentlichen Rechtsverkehr – Kommunikationskultur im 21. Jahrhundert

Sehr geehrtes TEAM STRONACH!
Sehr geehrte Frau Mag. Ute Veits!
Sehr geehrter Herr Christian Faul!

Die Forderung von Frank Stronach nach
„Transparenz, Fairness und Gerechtigkeit“
im Sinne einer
„Political Correctness“
lässt sich im digitalen Zeitalter ganz einfach mittels der Forderung nach Compliance mittels einer Verwaltungsreform im Sinne des
E-GovernmentGesetz (E-GovG)
bzw. durch eine Justizreform umsetzen.
Die neue Wirtschaftsstrategie in Form der Umsetzung der „qualifizierten digitalen Signatur“ lt. SignaturGesetz 2000 bzw. E-GouvernmentGesetz 2004 soll dafür sorgen, dass das Wirtschaftswachstum in Österreich wieder steigt.
Die „sichere digitale Signatur“ im Sinne des Signaturgesetzes 2000 soll für Rechtssicherheit der Bürger und Unternehmen in Österreich sorgen. Diese ist wie die herkömmliche „analoge Signatur“ ein notwendiger Baustein eines Rechtsgeschäftes und erfüllt die Norm der „strengen Schriftform“ bzw. „Unterschriftlichkeit“ wie es im § 886 ABGB festgelegt ist. Damit wird garantiert, dass zwingende Rechtsnormen wie ABGB §886, ArbVG §29, KSchG §3, KSchG §6 seitens der Regierung eingehalten werden und Bürger echte und exekutierbare Originalurkunden als Beweismittel von den jeweiligen Behörden und Gerichten zugehen.

EU-Justizkommissarin Viviane Reding sagt, dass “berechenbare, rechtzeitige und vollstreckbare Gerichtsurteile“ wichtig sind, denn sonst ist das Wirtschaftsrecht in Gefahr. In diesem Sinne fordert auch EU- Wirtschaftskommissär Olli Rehn die Einhaltung der Schutznormen, denn ansonsten ist das ein Untergraben des Rechtsschutzes von Bürgern und Unternehmern bei der Durchsetzung ihrer in der EU-Gesetzgebung verankerten Rechtsansprüche. Für Rehn spielen die nationalen Gerichte eine wesentliche Rolle bei der Anwendung des EU-Rechts. Ihre Leistungsfähigkeit ist von grundlegender Bedeutung für die effektive Anwendung des EU-Rechts.

Mängel im Justizwesen stellen deshalb nicht nur für das jeweilige Land ein Problem dar, sondern können auch den EU-Binnenmarkt beeinträchtigen. „Strukturierte bzw. komplexe Geschäfte“ sind nicht weiter verantwortbar, denn sonst hätten wir „organisierte Kriminalität“ als neue, kreative Wirtschaftsform (Dr. Wolfgang Hetzer, OLAF u. intern. Forum für Wirtschaftskommunikation).

Aufgrund des Frühwarnsystems der EU, des neu definierten „Justizindex“ – Österreich ist auf Stufe 11 von 27 – ergibt sich ein extremer Verbesserungsbedarf betreff Rechssicherheit. Es wurden schwere Mängel im österreichischen Justizsystem festgestellt. Es geht nicht weiter an, dass der Staat bei Rechtsgeschäften, z.B. bei OGH-Urteilen auf die Unterfertigung (setzen der Amtssignatur) verzichtet. Nicht signierte Urteile sind nicht exekutierbar, weil rechtsunwirksam. Sie stellen eine große Gefahr für den empfangenden Bürger, der in dieser komplexen Verwaltungsstruktur juristisch über den Tisch gezogen wird. Der ausstellende Beamte bekennt unterschwellig, dass er sich nicht unbedingt an Gesetze bzw. an die Verfassung halten und den Bürger möglicherweise betrügen wird.

Frank Stronach fordert nicht umsonst „Verwaltung zivilisieren“!

Das ordnungsgemäße Endfertigen im Amt durch die „sichere digitale Signatur“ ist ein Zeichen der Kommunikationskultur in einem Rechtsstaat und ist auch Teil von Frank Stronachs „Magna Charta“.

Ich hoffe auf die Unterstützung durch das TEAM STRONACH.

Mit lieben Grüssen
Ihre

Mag. Ingrid Moschik,
unterstützendes Mitglied von TEAM STRONACH


Offener Antrag auf Rücknahme der rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakte GZ: 631 233P12/08v – 999 bzw. GZ: 631 230P9/12m – LBE

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Volksanwaltschaft-Wien-Bezirksgericht-Graz-Ost-130424.pdf

Weisung-zur-Anregung-Hubert-Dr-Steuxner

Anregung-zur-Besachwalterung-1-Dr-Jutta-Rabl

Richterin setzt Weisung der Finanzprokuratur um.

Richterin setzt Weisung der Finanzprokuratur um.

Mag. Ingrid MOSCHIK Zweifache OGH-Gläubigerin gg die Republik Österreich (GZ 9ObA14/08m, GZ 9ObA79/10y) Naglergasse 73 A-8010 Graz E-Mail: ingrid.moschik@yahoo.de

Volksanwaltschaft Singerstraße 17 Postfach 20 A-1015 Wien kostenlose Servicenummer: 0800 223 223 (täglich von 8:00 bis 16:00 Uhr) Telefonnummer: +43 / (0)1 / 515 05-0 Fax: +43 / (0)1 / 515 05-150 / -190 E-Mail: post@volksanw.gv.at

Volksanwalt Dr. Peter Kostelka E-Mail: vaa@volksanwaltschaft.gv.at

Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek E-Mail: vab@volksanw.gv.at

Volksanwältin Mag.a Terezija Stoisits E-Mail: vac@volksanwaltschaft.gv.at

Parlament der Republik Österreich Dr. Karl Renner-Ring 3 A-1017 Wien barbara.prammer@parlament.gv.at fritz.neugebauer@parlament.gv.at martin.graf@parlament.gv.at josef.cap@spoe.at karlheinz.kopf@oevpklub.at heinz-christian.strache@parlament.gv.at eva.glawischnig@gruene.at josef.bucher@parlament.gv.at klub@spoe.at office@oevpklub.at parlamentsklub@fpoe.at infopool@gruene.at parlamentsklub@bzoe.at

Graz, 24. April 2013

Offener Antrag auf Rücknahme der rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakte GZ: 631 233P12/08v – 999 bzw. GZ: 631 230P9/12m – LBE Sehr geehrte Volksanwaltschaft! Sehr geehrte Frau Volksanwält Dr. Gertrude Brinek Sehr geehrte Frau Volksanwält Mag.a Terezija Stoisits Sehr geehrte Herr Volksanwalt Dr. Peter Kostelka Sehr geehrte Frauen und Herrn Parlamentarier! S.g. Frau Präsident des NRs Mag.a Barbara PRAMMER S.g. Herr Zweiter Präsident des NRs Fritz NEUGEBAUER S.g. Herr Dritter Präsident des NRs Mag. Dr. Martin GRAF S.g. Herr SPÖ-Klubvorsitzender Dr. Josef CAP S.g. Herr ÖVP-Klubvorsitzender Karlheinz KOPF S.g. Herr FPÖ-Klubvorsitzender Heinz-Christian STRACHE S.g. Frau Grünen-Klubvorsitzende Dr. Eva GLAWISCHNIG S.g. Herr BZÖ-Klubvorsitzender Josef BUCHER S.g. Herr TEAM-STRONACH-Klubvorsitzender Robert LUGAR Nach mehr als fünf Jahren politisch motivierter Sachwalterschaft, wende ich mich zum wiederholten Male an Sie, ehrenwerte Volksanwälte und Parlamentarier, mit der Bitte, die leidige „Causa Moschik“ einvernehmlich und in Abwägung aller Interessen aller Konfliktparteien zu beenden. Da die generalpräventiv missbrauchte „außerstreitige Gerichtsbarkeit“ in Graz aus dem Ruder läuft, sollten Sie sich als demokratische Kontrollorgane umgehend für eine menschenwürdige Lösung starkmachen. Zwangsmaßnahmen wie Nulldiät für eine fünfköpfige Familie oder die angedrohte Unterbringung und pharmakologische Fixierung in einer geschlossenen Anstalt erinnern mich sehr an die Verhältnisse von 1938-45. Auch der EU-Justizindex für Österreich ist mit Platz 11 von 27 mehr als unrühmlich. Steuerzahler sollte nicht länger mit Schildbürgerstreichen sprich mehr als 100 überflüssigen gerichtlichen Verfahren belastet werden. Mein Humankapital als transdisziplinäre Mathematikerin, Physikerin und Künstlerin könnte noch werteschaffende Dienste an der Republik Österreich leisten. Korrupte Beamte und Richter mit Kickbacks zu versorgen, ist wahrlich wenig zufriedenstellend. Deshalb stelle ich den Antrag auf Rücknahme „rechtswidrig begünstigender Verwaltungsakte“ mit Wirkung für die Vergangenheit am BG Graz-Ost und begründe diesen folgend: Der Begünstigte des Verwaltungsaktes hat durch arglistige Täuschung, Drohung bzw. Bestechung erwirkt, dass die obgenannten Verwaltungsakte auf Angelegenheiten beruhen, die der Begünstigte vorsätzlich und grob fahrlässig in wesentlichen Beziehungen unrichtig bzw. unvollständig in Auftrage gegeben hat und die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes kannte. Die beiden begünstigenden BG-Graz-Ost-Akte, GZ: 631 233P12/08v – 999 bzw. GZ: 631 230P9/12m – LBE, sind Akte mit menschenverachtender und existenzbedrohender Dauerwirkung (Entzug der Existenzgrundlage mittels Entrechtungszenario) gegen eine Mutter mit drei Kindern in Schulausbildung und Bundesvertragsbedienstete (seit 1980). Die beiden Verwaltungsakte sind begünstigend für die betreibende Partei (LSR für STMK bzw. die Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur), welche laut AV-Papier eine Weisung an die „unabhängige“ Richterin Dr. Jutta RABL am LG für Zivilrechtssachen vom 20.2.2007 bereits zu Beginn des Arbeitsrechtsstreites mit der GZ 37Cga2/07k vom 5.1.2007 zwecks Anregung zur Sachwalterschaft für die Klägerin kurz vor dem dritten Rechtszug in Auftrag gegeben hatte (AV-Papier mit Chiffrierungs-Stempel, autorisiert von Herrn Dr. Hubert STOIXNER, Finanzprokuratur, beiliegend). Die beiden rechtswidrigen Verwaltungsakte des BG Graz-Ost, GZ: 631 233P12/08v – 999 bzw. GZ: 631 230P9/12m – LBE, beruhen auf Angaben, die der Begünstigte vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat. Der Begünstigte kannte die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes und hat infolge grober Fahrlässigkeit die erforderliche Sorgfaltspflicht in besonders schwerem Maße verletzt. Die beiden „Beschlüsse“ des BG Graz-Ost vom 19.10.2010 bzw. vom 20.10.2010 gegen eine Bundesvertragsbedienstete wurden aufgrund eines Scheingutachtens per Ferndiagnose durch eine willfährige Gutachterin Univ. Prof. Dr. Eva Körner im Auftrage der begünstigten Partei fälschlicherweise angefertigt. Sie sind absolut nichtig. Die Sachverständige Univ. Prof. Dr. Eva KÖRNER hat sich bei Erstellung ihres „Gefälligkeits-Gutachtens“ betreff des Gesundheitszustandes der Klägerin gegen die Republik Österreich einer strafrechtlichen Verletzung durch Erstellung eines Abwesenheits-Gutachten der Wahrheitspflicht schuldig gemacht. Die Beschlüsse des BG Graz-Ost sind erwirkt vom Begünstigten zum Schaden der betroffenen Partei (Totalschaden). Bei den Beschlüssen haben Richter des BG Graz-Ost bzw. des LG Graz (Dr. Jutta RABL) mitgewirkt, die sich in Beziehung auf den Rechtsstreit einer strafbaren Verletzung ihrer Amtspflicht gegen die Partei schuldig gemacht haben. Durch die „Beschlüsse“ wurde das rechtskräftige Urteil eines ordentlichen Höchstgerichtes (9ObA14/08m vom 3.3.2008) aufgehoben. Alle Richter haben denselben Dienstgeber wie die Klägerin, den Bund. Es besteht somit der Verdacht, dass das Gericht befangen und nicht unabhängig ist (vgl. dazu den Justizindex vom März 2013 für Österreich). Die „Beschlüsse“ des BG-Ost beruhen auf Verletzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten ART 6 der EMRK und verhindern so die Umsetzung der EU-Norm des Grundrechtsschutzes und des Rechtsschutzes zwecks Zugang zum Recht in streitigen Arbeitsrechtsangelegenheiten. Mein Kunstweblog sparismus.wordpress.com gibt tiefe Einblicke in die österreichische Verwaltungskultur und in die politische Landschaft, in der schon wieder ein „faschistisches Unwetter“ aufzuziehen scheint. Ich ersuche daher die Volksanwaltschaft um die ehestmögliche Rücknahme (Vernichtung der gefälschten Papiere) der beiden rechtswidrig begünstigenden Verwaltungsakte mit Dauerwirkung und laufenden Geldleistungen seit 30.4.2008 (zwingend anfallende Entgelte aus dem aufrechten Dienstvertrag GZ III Mo 134/15-1993 an politisch gewünschte, aber rechtswidrig bestellte Dritte: RA Dr. Helwig KEBER bzw. RA Dr. Franz UNTERASINGER). Vielen Dank im Voraus Mit lieben Grüssen Mag. Ingrid Moschik P.S.: „Die Bilanz des Salzburger Schreckens“ (Die Presse, 24.4.2013, Seite 3, Inland, von Claudia LAGLER) Nicht (genau) hinschauen! Dieses banken-, verwaltungs- und justizpolitisches Motto könnte auch in Graz bei der „Causa Moschik“ seit 2006 strukturell zutreffen. Ineffizienz und Intransparenz des Establishments sind aber konstituierende Merkmale der Korruption, die es seit der Installation der WKStA einzudämmen gilt. Oder ist alles nur Augenauswischerei?


Offener Antrag auf schriftliche Stellungsnahme zur Anzeige gegen die Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG unter GD Mag. Markus MAIR

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WKStA-Mag-Michael-Schoen-130426.pdf

Mag. Ingrid MOSCHIK
Zweifache OGH-Gläubigerin gg die Republik Österreich
(GZ 9ObA14/08m, GZ 9ObA79/10y)
Naglergasse 73
A-8010 Graz
E-Mail: ingrid.moschik@yahoo.de

Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption
Dampfschiffstraße 4
1030 Wien
Tel.: +43 1 52 1 52 0
Fax: +43 1 52 1 52 5920
E-Mail: wksta.leitung@justiz.gv.at
E-Mail: wksta.leitung@justiz.gv.at

Graz, 26. April 2013

Offener Antrag auf schriftliche Stellungsnahme zur Anzeige gegen die Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG unter GD Mag. Markus MAIR
wegen „serieller Verletzung der Sorgfaltspflicht“ und
wegen „massivem Verdacht der strukturierten Geldwäsche“ sowie
wegen „Verdacht des organisierten Sachwalterschaftsbetruges“

Sehr geehrte Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft!
Sehr geehrter Herr OStA Mag. Michael SCHÖN!

Sie haben mir gestern in Ihrem Anruf aus der WKStA eine schriftliche Stellungnahme betreff meines Mails mit der Bitte um Bekanntgabe der Gründe für die Weiterleitung meiner offenen Anzeige gegen GD Mag. Markus Mair (Raiffeisen Landesbank Steiermark) in Aussicht gestellt.

Ich erwarte mir Ihre geschätzte Offenlegung bis zum 1. Mai 2013 (Tag der Arbeit).

Falls dies nicht möglich ist, muss ich davon ausgehen, dass Sie als Oberstaatsanwalt „par ordre du Mufti“ gehandelt haben. Deshalb bitte ich Sie auch um die Bekanntgabe der Ermittlungs-GZ der WKStA, unter der Sie meine Anzeige vom 3.4.2013 (Eingangsstempel) weitergeleitet haben.

Dass die RLB STMK AG unter seinem mächtig vernetzten Raiffeisen-Boss Mag. Markus MAIR eine perfide Infrastruktur („truncated SEPA“) betreibt, mit der „Entgelte“ in „Mündelgeld“, also zweckgebundenes, existenzsicherndes Geld in „mündelsicher“ veranlagtes Fremdvermögen auf unbestimmte Dauer, transformiert werden können, erachte ich als dolos sprich hochgradig kriminell.

Herzlichen Dank im Voraus

Mag. Ingrid Moschik

P.S.:

Re: offener Antrag auf Überprüfung der “systematischen Verletzung der Sorgfaltspflicht” durch die Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG unter GD Mag. Markus MAIR

Details anzeigen
Von: * Ingrid Moschik
An: * wksta.leitung@justiz.gv.at
* michael.schoen@justiz.gv.at

Sehr geehrter Herr OstA Mag. Michael Schön!

Wie mir eben die Kanzleikraft aus Ihrem Büro, Frau P****, auf meine telefonische Anfrage hin betreff meiner am 2.4.2013 eingebrachte Anzeige gegen GD Mag. Markus Mair (Raiffeisen Landesbank Steiermark) hin mitteilte, ist diese von Ihnen am 8.4.2013 an die StA Graz weitergeleitet und dort unter der GZ 23St322/12i subsumiert worden.

Da Sie mich als Anzeigerin bis dato über diese Vorgehensweise nicht informiert haben, ersuche ich Sie, mir die Gründe für die Abtretung des obigen Verfahrens wegen des Verdachts der “systemischen Verletzung der Sorgfaltspflicht” an ein bereits abgestrichenes Verfahren gegen GD Mag. Markus Mair in Graz offenzulegen.

Mit Dank im Voraus.

Mag. Ingrid Moschik

Von: Ingrid Moschik ingrid.moschik@yahoo.de
An: “wksta.leitung@justiz.gv.at” wksta.leitung@justiz.gv.at
Gesendet: 16:24 Dienstag, 2.April 2013

Betreff: WG: offener Antrag auf Überprüfung der “systematischen Verletzung der Sorgfaltspflicht” durch die Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG unter GD Mag. Markus MAIR

Sehr geehrte Frau LStA Mag. Ilse-Maria Vrabl-Sanda!

Anbei übersende ich Ihnen die angehängten Unterlagen als pdf-Datei und beantrage eine Überprüfung auf strafrechtliche Tatbestände, die die RLB-Steiermark AG unter GD Mag. Markus Mair in meiner Causa und zu meinem Schaden produzieren. Ich erwarte mir Ermittlungen durch eine graz-unabhängige Behörde.

Mit Dank im Voraus.

Hochachtungsvoll

Mag. Ingrid Moschik

—– Weitergeleitete Message —–
Von: Ingrid Moschik <ingrid.moschik@yahoo.de>
An: “barbara.prammer@parlament.gv.at” <barbara.prammer@parlament.gv.at>; “fritz.neugebauer@parlament.gv.at” <fritz.neugebauer@parlament.gv.at>; “martin.graf@parlament.gv.at” <martin.graf@parlament.gv.at>; “josef.cap@spoe.at” <josef.cap@spoe.at>; “karlheinz.kopf@oevpklub.at” <karlheinz.kopf@oevpklub.at>; “heinz-christian.strache@parlament.gv.at” <heinz-christian.strache@parlament.gv.at>; “eva.glawischnig@gruene.at” <eva.glawischnig@gruene.at>; “josef.bucher@parlament.gv.at” <josef.bucher@parlament.gv.at>; “klub@spoe.at” <klub@spoe.at>; “office@oevpklub.at” <office@oevpklub.at>; “parlamentsklub@fpoe.at” <parlamentsklub@fpoe.at>; “infopool@gruene.at” <infopool@gruene.at>; “parlamentsklub@bzoe.at” <parlamentsklub@bzoe.at>; “robert.lugar@parlament.at” <robert.lugar@parlament.at>; robert.lugar@teamstronach.at

Gesendet: 12:34 Montag, 25.Februar 2013

Betreff: offener Antrag auf Überprüfung der “systematischen Verletzung der Sorgfaltspflicht” durch die Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG unter GD Mag. Markus MAIR

Sehr geehrte Parlamentarier!

Anbei übersende ich Ihnen zwei angehängte Dateien (jpg und pdf).

Ich bitte um Kenntnisnahme und Einleitung politischer Maßnahmen gegen die Missachtung österreichischer Gesetze (Sorgfaltspflicht und Geldwäsche) in grossen Maßstab
durch österreichische Bank im Einflußbereich der Raiffeisengruppe.

Einige Beispiele aus jüngster Zeit:

1. Hypo Salzburg in Besitz der HYPO Oberösterreich.
2. Hypo Niederösterreich im Dunstkreis der RLB-Niederösterreich
3. Totalverstaatlichung der Hypo Alpe-Adria
4. Hypo Steiermark im Dunstkreis der RLB-Steiermark AG
5. “Causa Moschik” im Einflußbereich der RLB-Steiermark AG.

Vielen Dank im Voraus!

Mag. Ingrid Moschik
Tel: 0650/8303850



Unterdrückt OStA Mag. Michael SCHÖN (WKStA) Ermittlungen wegen Geldwäsche gegen RLB Steiermark AG unter GD Mag. Markus MAIR?

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ante scriptum: Meine Anzeige von 3.4.2013 bei der WKStA in Wien wurde per Rückgriff auf einen bereits 2012 unter hinterfragenswürdigen Umständen abgestrichenen Akt gegen die RLB Steiermark AG unter GD Mag. Markus MAIR mit der GZ 14St49/12t in Wien bzw. 23St322/12i in Graz superdolos und ermittlungslos eingestellt sprich ohne GZ “wegsubsumiert”. Ein Akt ohne GZ hat gar nie existiert. Ist das “perfekte Verbrechen” ein “Justizverbrechen”?

WKStA-SCHOEN-StA-DOPPELHOFER-RLB-MAIR-130429

Zentrale Staatsanwaltschaft
zur Verfolgung von
Wirtschaftsstrafsachen und Korruption

Aktenzeichen 14St 49/12t

(Bitte in allen Eingaben anführen)

Dampfschiffgasse 4
1030 Wien
Tel: +(0)1 52152-5930
Fax: +43 (0)1 52152-5820
e-mail: wksta.leitung@justiz.gv.at

An
Ingrid Moschik
Naglergasse 73
A-8010 Graz

 

Betrifft: Anzeige vom 3.4.2013.

Benachrichtigung von der Weiterleitung einer Anzeige

Zur bezughabenden Anzeige wird mitgeteilt, dass diese an die zuständige

Staatsanwaltschaft Graz zu 23 St 322/12t

Aufgrund der strafprozessualen Zuständigkeitsbestimmungen weitergeleitet wurde.

Für die weitere Behandlung des Verfahrens, insbesondere auch die Erteilung von Auskünften und die Entgegennahme von Anträgen ist daher diese Staatsanwaltschaft zuständig.

Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption

Wien, 25.04.2013

Mag. Michael SCHÖN, MBA, Oberstaatsanwalt
Elektronische Ausfertigung
Gemäß § 79 GOG


Offene Bitte um ein klärendes Gespräch bei Frau LSR-Präsident Dipl.-Päd. Elisabeth MEIXNER (ÖVP)

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LSR-Steiermark-Elisabeth-Meixner-130502.pdf

Mag. Ingrid MOSCHIK
Zweifache OGH-Gläubigerin gg den LSR für STMK
(GZ 9ObA14/08m, GZ 9ObA79/10y)
Naglergasse 73
A-8010 Graz
Handy: 0650 – 830385-0#
Mail: ingrid.moschik@yahoo.de
Internet: sparismus.wordpress.com

Landesschulrat für Steiermark
Körblergasse 23
Postfach 663
A-8011 Graz
Telefon: (0316) 345-0
Fax: (0316) 345-72
Mail: lsr@lsr-stmk.gv.at
Internet: http://www.lsr-stmk.gv.at

Graz, 2. Mai 2013

Offene Bitte um ein klärendes Gespräch bei Frau LSR-Präsident Dipl.-Päd. Elisabeth MEIXNER (ÖVP)

S.g. Landesschulrat für Steiermark!
S.g. Frau LSR-Präsident Dipl.-Päd. Elisabeth MEIXNER!

Um die demokratieunwürdige Altlast, wollen wir Sie “Causa Moschik” nennen, die Ihnen vom ungeschickt agierenden Herrn LSR-Präsident a.D. Mag. Wolfgang ERLITZ und seinem ehrgeizigen Herrn Assessment-Manager a.D. und nunmehrigen HR Landesschulratsdirektor Mag. Wolfgang ROUBAL hinterlassen wurde, für alle Parteien zufriedenstellend und für immer zu bereinigen, bitte ich um einen persönlichen Termin bei Ihnen als neue vielversprechende Frau Landesschulratspräsident.

Vielen Dank im Voraus.

Ihre

Mag. Ingrid MOSCHIK


offene Forderung nach Unterschriftlichkeit des Mandantschafts-Vertrags zwischen Anwalt und Klient – Verbot „mündlicher Verträge“

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RA-Mandantschafts-Vertrag-Betrugspotenzial-130503.pdf

Mag. Ingrid Moschik
Politkünstlerin
Naglergasse 73
A-8010 Graz
Handy: 0650 / 8303850
Mail: ingrid.moschik@yahoo.de
Internet: sparismus.wordpress.com

TEAM STRONACH
Mag. Ute Veits
Reichsratsstrasse 3
A-1010 Wien
Telefon: +43 1 919 5000
Mail: ute.veits@teamstronach.at
Internet: http://www.teamstronach.at

Graz, am 3. Mai 2013

offene Forderung nach Unterschriftlichkeit des Mandantschafts-Vertrags zwischen Anwalt und Klient – Verbot „mündlicher Verträge“

Sehr geehrtes TEAM STRONACH!
Sehr geehrte Frau Mag. Ute Veits!
Sehr geehrter Herr Ing. Robert Lugar!

Die Forderung von Frank Stronach nach

„Transparenz, Fairness und Gerechtigkeit“

im Sinne einer „Political Correctness“ lässt sich im digitalen Zeitalter ganz einfach mittels der Forderung nach Compliance und Due Dilligence (DD) im Rechtsalltag umsetzen.

Im Sinne eines „fairen Verfahrens“ lt. ART 6 EMRK (das entspricht der Garantie eines Rechtsschutzes bei Gericht) dürften bei den österreichischen Gerichten keine dolosen Papiere in Form von Klagen und Schriftsätzen (ohne Unterschrift seitens der Rechtsanwälte) mehr angenommen werden.

Das riskante Wirtschaftsmodell einiger Rechtsanwälte, ihren Klienten keinen zweiseitigen Vertretungsvertrag mit Ihrer Unterschrift anzubieten, ist trickreich, es ist ein Parteienverrat. Wird nämlich seitens des konsultierten Rechtsanwaltes so ein Vertrag mit seiner Originalunterschrift unterdrückt bzw. verzichtet der Rechtsanwalt auf diesen Vertrag, dann liefert er seinen Klienten zur Gänze der „gesetzesbefreiten Rechtspraxis“ aus. Prozessbetrug „per Deal“ steht im Raum.

Der Anwalt gibt dann mit einer Scheinklage zu verstehen, dass er auf den Rechtsschutz seines Mandanten verzichtet. Das bedeutet im Klartext Sachwalterschaft für diesen. Scheinklagen bezeichnen nicht die Rechtssache, um die es geht und es wird am Ende des Schriftsatzes als vorgetäuschte Signatur der gedruckte Name des Klienten benutzt. Solcherart „Klagen“ sind Fakes, absolut ungültig, werden aber trotzdem bei österreichischen Gerichten angenommen. Ihnen fehlt jegliche Rechtserheblichkeit. Sie entsprechen nicht der im Gesetz vorgeschriebenen Schriftform, der „Unterschriftlichkeit“ bzw. der „sicheren digitalen Signatur“. Es ist der Auftakt für endloses Prozessieren zulasten der „unbedarften“ Staatsbürger, die bei professionellen Rechtsvertretern Hilfe und Rat für ihre Anliegen suchten.

Frank Stronach fordert nicht umsonst „Verwaltung zivilisieren“!

Das ordnungsgemäße Endfertigen von Schriftstücken durch Rechtsanwälte – entweder mit einer Original-Unterschrift oder durch das Setzen einer „sicheren digitalen Signatur“ – sind ein Zeichen der Kommunikationskultur in einem Rechtsstaat und ist auch Teil von Frank Stronachs „Magna Charta“.

Im Sinne von Frank Stronach stelle ich die offene Forderung nach Unterschriftlichkeit des Mandantschafts-Vertrags zwischen Anwalt und Klient – Verbot „mündlicher Verträge“.

Ich hoffe auf die Unterstützung durch das TEAM STRONACH.

Mit lieben Grüssen

Ihre

Mag. Ingrid Moschik,
unterstützendes Mitglied von TEAM STRONACH


Bekennt sich auch Volksanwältin Dr. Gertrude BRINEK (ÖVP) zum Grazer Sachwalterschaftsbetrug?

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Dr-Gertrude-Brinek-Mag-Ingrid-Moschik-03-05-2013.pdf

Singerstraße 17 | Postfach 20 | A-1015 Wien | Tel. +43 (0)1 51505-122 | Fax +43 (0) 1 51505-170 | DVR: 0031291
http://www.volksanwaltschaft.gv.at | post@volksanwaltschaft.gv.at | Kostenlose Servicenummer: 0800 223 223-122

Frau
Mag. Ingrid Moschik
Naglergasse 73
8010 Graz

Dr. Gertrude Brinek
Volksanwältin
Sachbearbeiter/-in: Dr. Sylvia Papházy
Geschäftszahl: VA-BD-J/0292-B/1/2013

Datum: 3. Mai 2013

Sehr geehrte Frau Mag. Moschik!

Ihre an die Volksanwaltschaft per Mail vom 25. April 2013 gerichtete Eingabe habe ich erhalten und durchgesehen. Leider muss ich Ihnen dazu mitteilen, dass Ihnen die Volksanwaltschaft nicht in der erhofften Weise behilflich sein kann.

Ich darf in dem Zusammenhang auf die Vorakten und auf die Ihnen bereits bekannten Kompetenzen der Volksanwaltschaft hinweisen. Gerichtsentscheidungen können von der Volksanwaltschaft weder überprüft noch kommentiert werden. Die von Ihnen kritisierten Gerichtsentscheidungen sind daher auch von der Volksanwaltschaft zur Kenntnis zu nehmen.

Einen offenen „Antrag auf Rücknahme rechtswidrig begünstigender Verwaltungsakte“ kann es in diesem Zusammenhang nicht geben und ist ein solcher Antrag in der österreichischen Rechtsordnung generell nicht vorgesehen.

Ich bedaure sehr, dass weitere Schritte der Volksanwaltschaft in Ihrer Beschwerdeangelegenheit nicht möglich sind und schließe mit diesem Schreiben an Sie gegenständlichen Beschwerdeakt ab.

Gleichzeitig darf ich Ihnen dringend empfehlen, Ihre rechtliche Position auch im Interesse Ihrer Kinder mit Ihrer Sachwalterin und der Richterin eingehend zu erörtern. Wichtig erscheint der Volksanwaltschaft insbesondere, dass Sie auch alle Möglichkeiten zum Erhalt von Sozialhilfe ausschöpfen. Für diesbezügliche Fragen könnten Sie sich direkt an den dafür zuständigen Geschäftsbereich meines Amtskollegen, Herrn Volksanwalt Dr. Peter Kostelka, wenden und unter Vorlage der entsprechenden Unterlagen den Sachverhalt näher schildern.

Da weitere Schritte der Volksanwaltschaft derzeit leider nicht gesetzt werden können, ist dieser Beschwerdeakt als abgeschlossen zu betrachten, wofür ich um Ihr Verständnis ersuche.

Für Ihre telefonischen Rückfragen steht Ihnen meine Mitarbeiterin Frau Dr. Sylvia Papházy

(DW 122) gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen
i.A. Dr. Michael Mauerer e.h.

Signaturwert
Qm3bokgTFfEj2zd1uQAZQrNUaQ2a3wPjdWCx8oBw7UmSgB5tT771s5YBbxvpnkwvLuyqZs
NZEeQ0yW6fp9u52pPH0INstc0UvhQRC06usq/N3x1GVfVG+DlvWj/wYiBds0R9cl6TQtMC
IwQKpMSNcH4+n55aXIXNoumfuTlqAUs=
Unterzeichner Volksanwaltschaft
Datum/Zeit-UTC 2013-05-03T15:48:37+02:00
Aussteller-Zertifikat
CN=a-sign-corporate-light-02,OU=a-sign-corporatelight-
02,O=A-Trust Ges. f. Sicherheitssysteme im
elektr. Datenverkehr GmbH,C=AT
Serien-Nr. 532570
Methode urn:pdfsigfilter:bka.gv.at:binaer:v1.1.0
Parameter etsi-bka-moa-1.0
Hinweis Dieses Dokument wurde amtssigniert.
Prüfinformation Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur finden Sie unter: http://www.signaturpruefung.gv.at


Offener Antrag auf Umsetzung meines unkündbaren Altvertrags GZ III Mo 134/15 – 1993 durch Frau LSR-Präsident Dipl.-Päd. Elisabeth MEIXNER (ÖVP)

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LSR-STMK-Elisabeth-Meixner-Marieluise-Vesulak-100915

LSR-STMK-Elisabeth-Meixner-Marieluise-Vesulak-2-130508.pdf

Mag. Ingrid MOSCHIK
Zweifache OGH-Gläubigerin gg den LSR für STMK
(GZ 9ObA14/08m, GZ 9ObA79/10y)
Naglergasse 73
A-8010 Graz
Handy: 0650 – 830385-0#
Mail: ingrid.moschik@yahoo.de
Internet: sparismus.wordpress.com

Landesschulrat für Steiermark
Körblergasse 23
Postfach 663
A-8011 Graz
Telefon: (0316) 345-0
Fax: (0316) 345-72
Mail: lsr@lsr-stmk.gv.at
Internet: http://www.lsr-stmk.gv.at

Graz, 8. Mai 2013

Offener Antrag auf Umsetzung meines unkündbaren Altvertrags GZ III Mo 134/15 – 1993 durch Frau LSR-Präsident Dipl.-Päd. Elisabeth MEIXNER (ÖVP)

S.g. Landesschulrat für Steiermark!
S.g. Frau LSR-Präsident Dipl.-Päd. Elisabeth MEIXNER!
S.g. Frau Dr. Marieluise VESULAK!

Nach einer Woche politischen Eiertanz um die “Causa Moschik” sprich meiner vergeblichen Bitte um einen persönlichen Gesprächstermin bei Ihnen, ehrenwerte Frau LSR-Präsident Dipl.-Päd. Elisabeth MEIXNER, welcher die leidliche Sachlage hätte bereinigen können, gehe ich gleich medias in res.

Die mit politischen Lügen bewehrte Frau Dr. Marieluise VESULAK hat das ÖVP-Büro auf der Grazer Burg in Kenntnis gesetzt, dass eine “Pensionsabfindfung” auf Veranlassung durch den LSR für Steiermark zu meinen Handen geflossen sei. Wie Sie selbst aus dem beiliegenden Überweisungsbeleg der RLB Steiermark AG entnehmen können, sind trickreich “Lohn/Gehalt” über ein doloses Netzwerk von LSR-Direktor Mag. Wolfgang ROUBAL (ÖVP und CV) in “Mündelgeld” für Dritte transformiert worden.

Die Finanzprokuratur als Anregerin zu meiner Vermögenssachwalterschaft, natürlich auf ausdrücklichen Wunsch von LSR-Direktor Mag. Wolfgang ROUBAL (ÖVP und CV), und das BG Graz als Arbeits- und Sozialgericht in der Funktion als außerstreitiges Gericht haben realisiert, “par ordre du Mufti” versteht sich, dass Dritte und nur diese, die vom LSR für Steiermark angewiesenen Entgelte auf 999 (auf Ableben) “mündelsicher” bei der RLB Steiermark AG unter dem GD Mag. Markus MAIR (ÖVP und CV) zu verwalten sind.

Ein wahrhaft “komplexer wie korrupter Deal” unter Freunden des Cartellverbandes.

Um dieses, die Demokratie Österreichs gefährdende, strukturfaschistische Geschäftsmodell einvernehmlich aus der Welt zu schaffen – Adolf HITLERs Methoden sind sei 1945 gesetzlich verboten -, beantrage ich die sofortige Umsetzung meines Altvertrages GZ: III Mo 134/15 – 1993 laut österreichischem Vertragsrecht in Form von laufenden Entgeltzahlungen bar zu meinen Handen.

Vielen Dank im Voraus.

Ihre


Mag. Ingrid MOSCHIK


Offene Disziplinaranzeige gegen HR LSR-Direktor Mag. Wolfgang ROUBAL wegen Amtsmissbrauch in Serie

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Josef-Schmidlechner-Disziplinarkommission-BMUKK-130508.pdf

Mag. Ingrid MOSCHIK
Zweifache OGH-Gläubigerin gg den LSR für STMK
(GZ 9ObA14/08m, GZ 9ObA79/10y)
Naglergasse 73
A-8010 Graz
Handy: 0650 – 830385-0
Mail: ingrid.moschik@yahoo.de
Internet: sparismus.wordpress.com

Disziplinarkommission im BMUKK
Senat 3: Vorsitz: MinR Dr. Josef Schmidlechner
Concordiaplatz 1, A-1010 Wien
Tel: 01 / 5320 / 3311
Mail: Josef.schmidlechner@bmukk.gv.at

Graz, 27. Mai 2013

Offene Disziplinaranzeige gegen HR LSR-Direktor Mag. Wolfgang ROUBAL wegen Amtsmissbrauch in Serie

S.g. Disziplinarkommission!
S.g. Herr MinR Dr. Josef Schmidlechner!

Hiermit bringe ich als Bundesvertragsbedienstete (Dienstvertrag GZ: III Mo 134/15 – 1993) gegen den Beamten HR Mag. Wolfgang ROUBAL, Landesschulrat für Steiermark (Körblergasse 23, 8010 Graz) eine Disziplinaranzeige bei der Disziplinarkommission des BMUKK wegen des dringenden Verdachts des mehrfachen Amtsmissbrauchs (Missachtung zwingend vorgeschriebenen Schutznormen bei der Auflösung von Dienstverträgen bzw. von Sorgfaltspflichten lt VBG 1948 – Unterdrückung des geltenden Dienstvertrages samt Entgeltzahlungen) ein.

Ich ersuche hiermit die Disziplinarkommission im BMUKK, die Vorgehensweise von HR Mag. Wolfgang ROUBAL bei den seriellen rechtsmissbräuchlichen Auflösungsversuchen meines Dienstvertrages auf strafrechtlich relevante Sachverhalte hin zu untersuchen. Alle Belege dazu befinden sich in meinem Personalakt am Landesschulrat für Steiermark.

Vielen Dank im Voraus.

Ihre

Mag. Ingrid MOSCHIK


offener Antrag auf GÖD-Intervention betreff Umsetzung meines Dienstvertrags

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Juergen-Rainer-GÖD-Franz-Dorrer-130527.pdf

Sehr geehrter Herr Mag. Jürgen Rainer!
Sehr geehrter Vorsitzender der Gewerkschaft öfffentlicher Dienst, Herr DI Franz Dorrer!

Ich ersuche Sie als Interessensvertreter der Lehrer an Höheren Berufsbildenden Schulen und als Vermittler zwischen den Interessensblöcken – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – um die Umsetzung meines Altvertrages aus dem Jahre 1993. In einer Demokratie westlichen Standards sollte verhindert werden, dass es durch Umgehungsgeschäfte über Dritte zu einer faschistischen Aushebelung der Verfassung im Stile von “Österreich 1938-45″ kommt. HR LSR-Direktor Mag. Wolfgang Roubal und seine hochkarätigen CV-Verbindungen gehören rechtzeitig in die Schranken gewiesen.

Mein Kunstweblog “sparismus.worpress.com” als Reaktion auf die Untergriffe der Finanzprokuratur (inkl. Anregung, Entrechtung, Enteignung und angedrohter Unterbringung) hat in knapp zwei Jahren mehr als 50.000 Zugriffe weltweit erwirkt.

Ich hoffe, dass auch Sie einen Beitrag zur gesetzeskonformen Umsetzung demokratischer Normen leisten.

Vielen Dank im Voraus!

Ihre

Mag. Ingrid Moschik



offenes Bekenntnis zur “Arisierung von Dienstverträgen” durch den Landesschulrat für Steiermark

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Elisabeth-Meixner-Harald-Marth-Arisierung-130529.pdf

Betreff: Stellungnahme
Von: Marth, Harald (LSR f. Stmk) (harald.marth@lsr-stmk.gv.at)
An: ingrid.moschik@yahoo.de;
CC:
BCC:
Datum: 9:34 Mittwoch, 29.Mai 2013

Liebe Frau Mag. Moschik,

nach Sichtung Ihrer Unterlagen und geführten Gesprächen im Haus muss ich Ihnen mitteilen, dass vonseiten des Landesschulrates für die Steiermark kein Handlungsbedarf in Ihrer Causa besteht. Gerichtlich ist alles abgewickelt.

Ihr Sachwalter ist eingesetzt.

Es tut mir leid, Ihnen dies mitteilen zu müssen. Der Landesschulrat ist nicht mehr zuständig für Sie.

Mit freundlichen Grüßen
Mag. Harald MARTH

Landesschulrat für Steiermark
cid:624004012@28012009-2918 Büro Amtsführende Präsidentin Elisabeth Meixner
Körblergasse 23, Postfach 663
A-8011 Graz
tel.: (0316) 345 – 129
fax: (0316) 345 – 328
harald.marth@lsr-stmk.gv.at

http://www.lsr-stmk.gv.at


Offener Antrag auf „politischen Handlungsbedarf“ der Umsetzung meines Altvertrags GZ III Mo 134/15 – 1993 seitens des LSR für Steiermark

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Josef-SCHMIDLECHNER-Elisabeth-MEIXNER-Handlungsbedarf-130531.pdf


Mag. Ingrid MOSCHIK

Zweifache OGH-Gläubigerin gg den LSR für STMK
(GZ 9ObA14/08m, GZ 9ObA79/10y)
Naglergasse 73
A-8010 Graz
Handy: 0650 – 830385-0#
Mail: ingrid.moschik@yahoo.de
Internet: sparismus.wordpress.com

Disziplinarkommission im BMUKK
Senat 3: Vorsitz: MinR Dr. Josef Schmidlechner
Concordiaplatz 1, A-1010 Wien
Tel: 01 / 5320 / 3311
Mail: Josef.schmidlechner@bmukk.gv.at

Landesschulrat für Steiermark
Körblergasse 23
Postfach 663
A-8011 Graz
Telefon: (0316) 345-0
Fax: (0316) 345-72
Mail: lsr@lsr-stmk.gv.at
Internet: http://www.lsr-stmk.gv.at

Graz, 31. Mai 2013

Offener Antrag auf „politischen Handlungsbedarf“ der Umsetzung meines Altvertrags GZ III Mo 134/15 – 1993 seitens des LSR für Steiermark

S.g. Disziplinarkommission!
S.g. Herr MinR Dr. Josef Schmidlechner!

S.g. Landesschulrat für Steiermark!
S.g. Frau LSR-Präsident Dipl.-Päd. Elisabeth MEIXNER!
S.g. Frau Dr. Marieluise VESULAK!
S.g. Mag. Harald MARTH!

Dass der politisch gut vernetzte HR LSR-Direktor Mag. Wolfgang ROUBAL über Frau LSR-Präsidentin Dipl.Päd. Elisabeth MEIXNER bzw. über Mag. Harald MARTH als leidtragendes Sprachrohr “keinen Handlungsbedarf” seitens des LSR für Steiermark sieht, siehe Postscriptum das vollständige Mail, meinen Interessen in Gestalt des Altvertrages GZ: III Mo 134/15 – 1993 zu entsprechen, ist nur zu leicht nachvollziehbar.

Nichtsdestoweniger stehe ich auf dem politischen und rechtlichen Standpunkt, dass Verträge eingehalten werden müssen und dass ein gut funktierendes Vertragsrecht einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil für Österreich im Zeitalter der grenzüberschreitenden Märkte darstellt.

Auch “kollektive Dienstverträge” sind ausschließlich einvernehmlich streitige Angelegenheiten. Nicht per NS-Entrechtungspolitik, nicht per Reichsbürgergesetz von 1935, in Österreich als Ostmark von 1938-45, nicht per millionenfache “Endlösung” und nicht per politisches Wunschkonzert unter dem Dirigenten HR LSR-Direktor Mag. Wolfgang ROUBAL sollte mit Menschenleben und ihren Naturrechten noch länger gespielt werden.

Der Handlungsbedarf heisst Umsetzen meines 2015 mit dem Erreichen meines 60. Lebensjahres auslaufenden “kollektiven Altvertrages”. Die vorzeitigen Auflösungsversuche durch den LSR für Steiermark sind ohne demokratischer Kommunikation sprich “Zwangsbesachwalterung im Namen der Republik Österreich” gescheitert.

Vielen Dank im Voraus.

Ihre

Mag. Ingrid MOSCHIK

Postscriptum:

Betreff: Stellungnahme
Von: Marth, Harald (LSR f. Stmk) (harald.marth@lsr-stmk.gv.at)
An: ingrid.moschik@yahoo.de;
Datum: 9:34 Mittwoch, 29.Mai 2013

Liebe Frau Mag. Moschik,
nach Sichtung Ihrer Unterlagen und geführten Gesprächen im Haus muss ich Ihnen mitteilen, dass vonseiten des Landesschulrates für die Steiermark kein Handlungsbedarf in Ihrer Causa besteht.
Gerichtlich ist alles abgewickelt.
Ihr Sachwalter ist eingesetzt.
Es tut mir leid, Ihnen dies mitteilen zu müssen. Der Landesschulrat ist nicht mehr zuständig für Sie.

Mit freundlichen Grüssen
Mag. Harald MARTH

Landesschulrat für Steiermark
Büro Amtsführende Präsidentin Elisabeth Meixner
Körblergasse 23, Postfach 663
A-8011 Graz
tel.: (0316) 345 – 129

fax: (0316) 345 – 328
harald.marth@lsr-stmk.gv.at

http://www.lsr-stmk.gv.at


Offener Antrag auf Überprüfung der „systematischen Verletzung der Sorgfaltspflicht“ durch die Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG unter GD Mag. Markus MAIR betreff Geschäftsverbindung 4509139

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Dr-Gerhard-Hopf-Mag-Erhard-Pollauf-130610

RLB-STMK-AG-GD-Mag-Markus-15-09-10

Mag. Ingrid MOSCHIK
Zweifache OGH-Gläubigerin gg die Republik Österreich
(GZ 9ObA14/08m, GZ 9ObA79/10y)
Naglergasse 73
A-8010 Graz
E-mail: ingrid.moschik@yahoo.de

Wirtschaftskammer Österreich
Schlichtungsstelle für Banken
KommR Mag. Johann WALLY
Ombudsmann der Fachgruppe Finanzdienstleister
Wiedner Hauptstrasse 63, B 205
A-1040 Wien
E-Mail: diefinanzdienstleister@wkw.at

Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG
GD Mag. Markus MAIR
Firmensitz: Kaiserfeldgasse 5, 8010 Graz
Postanschrift: Postfach 847, 8011 Graz
Telefon: 0316-8036-0 oder 0316-4002-0
Telefax: 0316-8036-3089
Bankleitzahl: 38000
Firmenbuchnummer: 264700s
Kammerzugehörigkeit: Wirtschaftskammer Steiermark, Sparte Bank und Versicherung
OeNB Identnummer: 0122122
Rechtsform: Aktiengesellschaft
Sitz in: Graz
UID-Nummer: ATU61754667
Bankverbindung: ÖNB
Österreichisches Datenverarbeitungsregister: DVR 0040495
S.W.I.F.T.-Code RZSTAT2G
e-mail: info@rlb-stmk.raiffeisen.at
e-mail: info@rlb-stmk.raiffeisen.at

Graz, 10. Juni 2013


Offener Antrag auf Überprüfung der „systematischen Verletzung der Sorgfaltspflicht“ durch die Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG unter GD Mag. Markus MAIR betreff Geschäftsverbindung 4509139

Sehr geehrte Wirtschaftskammer Österreich!

Sehr geehrte Bankenschlichtungsstelle!
Sehr geehrter Herr Dr. Gerhard HOPF!
Sehr geehrter Herr Mag. Erhard POLLAUF!

Sehr geehrter Herr Bankenombudsmann!
Sehr geehrter KommR Mag. Ing. Johann WALLY

Hiermit beantrage ich im Namen der Geldwäschenovelle 2012, des § 39 BWG (allgemeine Sorgfaltspflicht) und §§ 40ff BWG bzw. § 40 (3) BWG – Die Kredit- und Finanzinstitute haben jede Transaktion besonders sorgfältig zu prüfen, deren Art ihres Erachtens besonders nahe legt, dass sie mit Geldwäscherei (§ 165 StGB – unter Einbeziehung von Vermögensbestandteilen, die aus einer strafbaren Handlung des Täters selbst herrühren) bzw. BilanzbuchhaltungsG § 79g Abs.4 und § 98g Abs. 4 WTGB, die Überprüfung des Verdachts der „systematischen Verletzung der Sorgfaltspflicht“ durch die Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG unter GD Mag. Markus MAIR betreffend der erzwungenen Geschäftsverbindung mit der Kontonummer 4509139 durch den Bankenombudsmann der Wirtschaftskammer Österreich.

Es besteht der Verdacht der Geldwäsche.

Die Geschäftsbeziehung 4509139 bzw. Transaktion in der Höhe von 110.579,21 am 15.9.2010 hätte laut geltenden Gesetzen nicht aufgenommen und durchgeführt werden dürfen.

Der überwiesene Geldbetrag stammt aus einer Vortat (der aufrechte Dienstvertrag mit der GZ II Mo 134/15-1993) wurde dreißig Monate unterdrückt und auf die zwingend anfallenden Entgelte wurde verzichtet. In der Vortat wurden somit inkriminierte Gelder geschaffen. Mehr als dreißig Monate (ab 1.5.2008) wurden Entgelte auf unbekannten Konten gebunkert.

Es besteht der Verdacht des Kontoerrichtungsbetrugs, wobei rechtswidrig bestellte Dritte ohne Bankvollmacht gehandelt haben. Hiermit wurden aber auf raffinierte Art und Weise öffentliche Gelder sprich Steuergelder rechtswidrig zweckentfremdet, transformiert und umgewidmet.

Die Raiffeisen-Landesbank gibt mir keinen Einblick in die rechtswidrig errichtete Kontoverbindung. Es besteht der dringende Verdacht, dass sich die Bank von vorgelegten Scheinurkunden täuschen hat lassen. Die Bank hat die Rechtserheblichkeit der Bankenvollmacht nicht überprüft (vgl. dazu die „Testamentsaffäre“ am BG Dornbirn, wo jahrzehntelang „falsche Erben“ sich am Vermögen der Bürger bedient haben).

Im Sinne einer Schadensbegrenzung für eine sorgepflichtige Mutter mit drei Kindern in Schulausbildung ersuche ich Sie, um eine eingehende Kontrolle der Geschäftsbeziehung 4509139 bei der Raiffeisenlandesbank Steiermark durch Sie als Bankenombundsmann in der Bankenschlichtungsstelle der österreichischen Wirtschaftskammer in Wien.

Vielen Dank im Voraus
Mit lieben Grüssen

Mag. Ingrid Moschik


Bekennt sich die bankenschlichtung oesterreich unter Ombudsmann Dr. Gerhard Hopf zum “Grazer Mündelzirkus”?

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Dr-Gerhard-Hopf-bankenschlichtung-oesterreich-13-06-2013.pdf
Betreff: Mag. Ingrid Moschik – Kontoüberweisung; Geldwäsche
Von: office@bankenschlichtung.at (office@bankenschlichtung.at)
An: ingrid.moschik@yahoo.de;
Datum: 14:01 Donnerstag, 13.Juni 2013

GSK 177/Moschik/2013 13.6.2013

Mag. Ingrid Moschik – Kontoüberweisung; Geldwäsche

Sehr geehrte Frau Mag. Moschik !

Zu Ihrer Beschwerde betreffend die Raiffeisenlandesbank Steiermark AG möchte ich Folgendes festhalten.

Wie ich in den von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen und auch den Informationen auf Ihrer Homepage entnehmen kann, hat das Gericht für Ihre Angelegenheiten einen Sachwalter bestellt.

Ich empfehle Ihnen daher, sich in Bankangelegenheiten an diesen Sachwalter oder das Gericht zu wenden.

Die Schlichtungsstelle kann nur auf deren Initiative tätig werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Gerhard Hopf
Ombudsmann

Gemeinsame Schlichtungsstelle der
Österreichischen Kreditwirtschaft
1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63
Tel.-Nr.: +43 (0)1/505 42 98
Fax-Nr.: +43 (0)1/505 44 74
E-Mail: office@bankenschlichtung.at
http://www.bankenschlichtung.at


Offene Bitte um „politischen Handlungsbedarf“ zwecks Umsetzung meines Altvertrags GZ III Mo 134/15 – 1993 seitens des Bundes als Vertragspartner

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Dr-Michael-Spindelegger-Vizekanzler-130618.pdf

Mag. Ingrid MOSCHIK
Bundeslehrerin seit 1980/1993
Naglergasse 73
A-8010 Graz
Handy: 0650 – 830385-0
Mail: ingrid.moschik@yahoo.de
Internet: sparismus.wordpress.com

BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Vizekanzler Dr. Michael SPINDELEGGER
Minoritenplatz 8
A-1014 Wien
Telefon: +43 50115 0-3350
Fax: +43 1 533 79 54
E-Mail: michael.spindelegger@bmeia.gv.at
Website: http://www.spindelegger.at

Landesschulrat für Steiermark
Amtsführende LSR-Präsidentin Dipl.Päd. Elisabeth MEIXNER (ÖVP)
Körblergasse 23
Postfach 663
A-8011 Graz
Telefon: (0316) 345-0
Fax: (0316) 345-72
Mail: lsr@lsr-stmk.gv.at
Internet: http://www.lsr-stmk.gv.at

Graz, 18. Juni 2013

Offene Bitte um „politischen Handlungsbedarf“ zwecks Umsetzung meines Altvertrags GZ III Mo 134/15 – 1993 seitens des Bundes als Vertragspartner

S.g. Herr Vizekanzler!
S.g. Herrr BM für europäische u. internationale Angelegenheiten!
S.g. Herr Bundesparteiobmann der ÖVP!
S.g. Herr Dr. Michael SPINDELEGGER!

Der “Schwarze Peter” sprich die “Causa Moschik” ist nun bei Ihnen, sehr geehrter Herr Vizekanzler und Bundesparteiobmann der ÖVP gelandet. Durch viele Hände ist er schon gegangen. Hunderte verdienstvolle Staatsdiener haben sich ihre Hände damit unnötigerweise schmutzig gemacht. Und viele haben sich in jungen Jahren einen Hofrat dafür angedient.

Dass der politisch gut vernetzte HR LSR-Direktor Mag. Wolfgang ROUBAL (ÖVP) über Frau LSR-Präsidentin Dipl.Päd. Elisabeth MEIXNER (ÖVP) bzw. über Mag. Harald MARTH als leidtragendes Sprachrohr “keinen Handlungsbedarf” seitens des LSR für Steiermark sieht, siehe Postscriptum das vollständige Mail, meinen Interessen in Gestalt des Altvertrages GZ: III Mo 134/15 – 1993 zu entsprechen, ist nur zu leicht nachvollziehbar. Korruption und “strukturierte Kickbacks” pflastern den Weg seit mehr als 7 Jahren einseitiger Kündigungspolitik durch den LSR für Steiermark.

Nichtsdestoweniger stehe ich auf dem politischen und rechtlichen Standpunkt, dass Verträge eingehalten werden müssen und dass ein gut funktionierendes Vertragsrecht einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil für Österreich im Zeitalter der grenzüberschreitenden Märkte darstellt.

Auch “kollektive Dienstverträge” sind ausschließlich einvernehmlich streitige Angelegenheiten. Nicht per NS-Entrechtungspolitik, nicht per Reichsbürgergesetz von 1935, in Österreich als Ostmark von 1938-45, nicht per millionenfache “Endlösung” und nicht per politisches Wunschkonzert unter dem CV-Dirigenten HR LSR-Direktor Mag. Wolfgang ROUBAL sollte mit Menschenleben und ihren Naturrechten noch länger gespielt werden.

Der Handlungsbedarf heisst Umsetzen meines 2015 mit dem Erreichen meines 60. Lebensjahres auslaufenden “kollektiven Altvertrages”.

Die vorzeitigen Auflösungsversuche durch den LSR für Steiermark sind ohne demokratischer Kommunikation sprich “Zwangsbesachwalterung im Namen der Republik Österreich” gescheitert.

Deshalb bitte ich Sie, sehr geehrter Herr Vizekanzler und Bundesparteiobmann der ÖVP, den “Gordischen Knoten” mit einem Machtwort und Umsetzung meines Altervertrages GZ III Mo 134/15 – 1993 zu lösen. Das korrupte wie intrigante Beamtenhirn des Herrn HR LSR-Direktor Mag. Wolfgang ROUBAL (CV, ÖVP) gehört rechtzeitig in die Schranken gewiesen.

Vielen Dank im Voraus.

Ihre

Mag. Ingrid MOSCHIK

Postscriptum:
Betreff: Stellungnahme
Von: Marth, Harald (LSR f. Stmk) (harald.marth@lsr-stmk.gv.at)
An: ingrid.moschik@yahoo.de;
Datum: 9:34 Mittwoch, 29.Mai 2013

Liebe Frau Mag. Moschik,
nach Sichtung Ihrer Unterlagen und geführten Gesprächen im Haus muss ich Ihnen mitteilen, dass vonseiten des Landesschulrates für die Steiermark kein Handlungsbedarf in Ihrer Causa besteht.
Gerichtlich ist alles abgewickelt.
Ihr Sachwalter ist eingesetzt.
Es tut mir leid, Ihnen dies mitteilen zu müssen. Der Landesschulrat ist nicht mehr zuständig für Sie.
Mit freundlichen Grüssen
Mag. Harald MARTH

Landesschulrat für Steiermark
Büro Amtsführende Präsidentin Elisabeth Meixner
Körblergasse 23, Postfach 663
A-8011 Graz
tel.: (0316) 345 – 129

fax: (0316) 345 – 328
harald.marth@lsr-stmk.gv.at

http://www.lsr-stmk.gv.at


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